Man kann sich doch eine Reha-Klinik wünschen?!
Verfasst: Fr 22. Mär 2013, 15:55
Hallo Ihr Lieben!
Habe ein Problem
und hoffe wieder auf Eure kompetente
und Unterstützung
.
Bei einer onkologischen Erkrankung steht dem Erkrankten direkt nach der intensiven Behandlung eine Anschlussrehabilitationsmaßnahme zu.
Das war bei mir letztes Jahr der Fall. Nun 12 Monate später steht mir aufgrund eben dieser Erkrankung nun eine onkologische Reha zu (ich glaube letztendlich ich es das Gleiche, das Kind hat einfach nur einen anderen Namen) und so habe ich auf Anraten meines Facharztes und des MD´s einen Antrag gestellt, der auch prompt genehmigt wurde.
Nun aber mein Problem!
Es war mein Wunsch, den ich auch deutlich mitgeteilt habe, die gleiche Klinik wie vor 12 Monaten wieder aufsuchen zu dürfen, und nicht nur weil diese am Meer liegt, sondern weil mir der dortige Aufenthalt sehr gut
getan hat. Diese Klinik ist wirklich top
auf meine Krankheit spezialisiert und ich empfand den Aufenthalt dort zum Gesundwerden echt optimal.
Leider hat man meinem Wunsch nicht entsprochen und mir eine andere Klinik zugesprochen, die lediglich entfernt auf meine Krankheit spezialisiert ist.
Aus diesem Grund habe ich postwendend dem Bescheid widersprochen und mich auf Anraten einer Freundin unter anderem sogar auf SGB Abschnitt IX § 9 „ Wahlrecht“ berufen.
Meines Erachtens ist mein Wunsch absolut fundiert und nicht unbillig, wurde aber trotzdem ignoriert und man teilte mir nun mit, dass dem Widerspruch und meinem Wunsch auf diese Klinik nicht entsprochen werden kann und ich mich zur Reha in der erstgenannten Klinik einzufinden hab´.
Das möchte ich aber nicht
, denn diese Alternative hilft mir nicht, daher kann ich auch ganz darauf verzichten.
Können die mich eigentlich zwingen?
Ne, woll?
Vor allem was heißt das denn, dass man einem Widerspruch nicht entsprechen kann? Ist der dann endgültig abgeschmettert?
Habt Ihr denn eine Idee, ob und vor allem dann auch wie ich mich noch wehren könnte?
Habe ein Problem




Bei einer onkologischen Erkrankung steht dem Erkrankten direkt nach der intensiven Behandlung eine Anschlussrehabilitationsmaßnahme zu.
Das war bei mir letztes Jahr der Fall. Nun 12 Monate später steht mir aufgrund eben dieser Erkrankung nun eine onkologische Reha zu (ich glaube letztendlich ich es das Gleiche, das Kind hat einfach nur einen anderen Namen) und so habe ich auf Anraten meines Facharztes und des MD´s einen Antrag gestellt, der auch prompt genehmigt wurde.
Nun aber mein Problem!

Es war mein Wunsch, den ich auch deutlich mitgeteilt habe, die gleiche Klinik wie vor 12 Monaten wieder aufsuchen zu dürfen, und nicht nur weil diese am Meer liegt, sondern weil mir der dortige Aufenthalt sehr gut


Leider hat man meinem Wunsch nicht entsprochen und mir eine andere Klinik zugesprochen, die lediglich entfernt auf meine Krankheit spezialisiert ist.
Aus diesem Grund habe ich postwendend dem Bescheid widersprochen und mich auf Anraten einer Freundin unter anderem sogar auf SGB Abschnitt IX § 9 „ Wahlrecht“ berufen.
Meines Erachtens ist mein Wunsch absolut fundiert und nicht unbillig, wurde aber trotzdem ignoriert und man teilte mir nun mit, dass dem Widerspruch und meinem Wunsch auf diese Klinik nicht entsprochen werden kann und ich mich zur Reha in der erstgenannten Klinik einzufinden hab´.

Das möchte ich aber nicht


Können die mich eigentlich zwingen?



Vor allem was heißt das denn, dass man einem Widerspruch nicht entsprechen kann? Ist der dann endgültig abgeschmettert?
Habt Ihr denn eine Idee, ob und vor allem dann auch wie ich mich noch wehren könnte?