gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
Blackbetty
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gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von Blackbetty » So 18. Nov 2012, 12:29

Guten Morgen,

um dem Zwang durch die AfA zuvorzukommen und dann mein Dispositionsrecht zu verlieren, habe ich einen Rehaantrag gestellt (werde zum Ende diesen Jahres ausgesteuert). Nun habe ich von der DRV ein Schreiben erhalten, ich soll diverse Formulare an meine Arzt weiterleiten (G1204, G1203, G1206). Auf dem Anschreiben steht der Vermerk "Eilt sehr".

Es stellen sich mir nun folgende Fragen:

an welchen meiner Ärtze - hatte 3 im Rehaantrag angegeben?
warum macht die DRV das nicht selber?
Und - am wichtigsten - gibt es Fristen, die ich einhalten muss? Ich möchte nicht in die Reha, da ich mein 16jähriges Kind nicht 5 Wochen alleine lassen möchte.
Ich habe am 30.11. den nächsten Termin bei meinem Neurologen (der hat mich auch die nun fast 78 Wochen AU geschrieben). Reicht es, wenn ich ihm die Formulare dann gebe oder bekomme ich dann irgendwelche Sperren?

Bin schon gespannt auf Eure Antworten - lieben Dank schonmal!

Viele Grüße

Blackbetty

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Fatbob
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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » So 18. Nov 2012, 12:58

Die AfA wird keinen Zwang ausüben das du einen Reha Antrag stellen sollst.
Sie wird aber dich aber mit Sicherheit Auffordern nach Aussteuerung einen Rentenantrag/Antrag zur Teilhabe zu stellen.
Das kann sogar so ausgehen das du keine Reha bekommst sondern sofort Rente nach begutachtung, oder Aktenlage, oder
eben eine Reha machen musst.
Die Reha dauert normal 3 wochen, kann aber auch verlängert werden.
Aus den Dispositionsrecht der AfA kommste im gegensatz zu den KK nicht raus, den Antrag musst du stellen, wenn
du nach §145 ALG1 haben willst innerhalb von 1 Monat nach Aufforderung durch die AfA.
Ich denke sollte die DRV dich nach Antragstellung zur Reha erstmal auffordern, würde ich um Reha im Nahbereich bitten,
vieleicht sogar eine Ambulante Reha.
Dein 16 Jährigen Sohn interessiert keiner dabei, es sei den er wäre auf Betreuung von dir angewiesen.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von maday » So 18. Nov 2012, 14:11

Die Formulare gibst du den Arzt, den du als Hauptbehandler an siehst. Wenn es um Ärzte ganz verschiedener Richtungen geht, kopierst du die Formulare und verteilst sie dann.Spätestens wenn du ausgesteuert bist und Geld von der AfA nach § 145 SG III haben willst, hast du die Mitwirkungspflicht gegenüber der RV und der AfA. Die RV erwartet von dir, dass du die Formulare selbst verteilst. Dies ist so üblich.

Was deine 16-jährige Tochter angeht, interessiert die RV nicht. Da du dir ja bereits mindestens seit August 2012 darüber Gedanken machst (da habe ich dir schon einmal was darüber geschrieben), denke ich kann man im Vorfeld eine Menge für die eventuelle Genehmigung einer REHA organisieren.

Den Vermerk der RV "eilt sehr" kannst du meiner Meinung nach vergessen, so eilig hat es die RV nie, vorallem nicht, wenn es Kosten verursachen wird.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 18. Nov 2012, 18:13

eigentlich müsste dein Ha reichen da er dich zu den Fachärzten überweist und von ihnen Befunde erhält...
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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Nov 2012, 00:06

Hallo Blackbetty, :smile:
um dem Zwang durch die AfA zuvorzukommen und dann mein Dispositionsrecht zu verlieren, habe ich einen Rehaantrag gestellt (werde zum Ende diesen Jahres ausgesteuert). Nun habe ich von der DRV ein Schreiben erhalten, ich soll diverse Formulare an meine Arzt weiterleiten (G1204, G1203, G1206). Auf dem Anschreiben steht der Vermerk "Eilt sehr".
Der Grund ist für mich nicht nachvollziehbar, zumal du weiter unten schreibst, dass du gar keine Reha machen kannst/möchtest ... :Gruebeln:
an welchen meiner Ärtze - hatte 3 im Rehaantrag angegeben?
warum macht die DRV das nicht selber?
Ja, das haben wir uns alle schon öfter gefragt, wenn die DRV trotz Generalschweigepflicht-Entbindung (auf Reha- und Renten- Anträgen) überhaupt KEINE Arztberichte selber anfordert, sondern teilweise lieber uns direkt damit beschäftigt (bitte innerhalb 5 Tagen zurücksenden :glotzen: ), oder ganz darauf verzichtet, um dann "nach gründlicher medizinischer Prüfung" die EM-Renten abzulehnen ...WARUM die das so machen, das werden wir wohl nie erfahren ... :confused: :Gruebeln:
Und - am wichtigsten - gibt es Fristen, die ich einhalten muss?


Wenn keine feste Frist genannt wurde dann gibt es auch keine, "EILT SEHR", innerhalb 14 Tagen oder 2 Wochen ist keine konkrete frist weil ja kein Ausgangsdatum da ist, wie z.B. im Widerspruch = kann eingelegt werden innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme /Eingang bei dir also, das muss dann auch dabei stehen WANN diese Frist (von 2 Wochen) zu laufen beginnt....
Ich möchte nicht in die Reha, da ich mein 16jähriges Kind nicht 5 Wochen alleine lassen möchte.
Dann sollte man auch Keine beantragen, jedenfalls NICHT ohne Aufforderung durch die AfA zum Beispiel, was stellst du dir vor zu tun bei einer Bewilligung, da fragt sich doch die DRV, ob du eigentlich weißt was du willst, wenn du dann ablehnst eine bewilligte Reha auch anzutreten...

Die unbedingte Betreuungs-Pflicht ist mit 16 Jahren sicher kein Grund mehr dafür, dein Kind war doch auch bei der Antragstellung schon vorhanden, dann hättest du DIREKT eine ambulante Reha beantragen sollen, sofern bei dir in Wohnnähe Möglichkeiten dafür vorhanden sind, entsprechende Klinik-Zuweisung fordern, das kannst du sicher auch JETZT noch nachholen.
Das hat mein Dopa damals auch gemacht, als er sich intensiver um mich kümmern mußte, kurz vor meiner Herz-OP wollte er mich auch nicht gerne 3 - 4 Wochen alleine zu Hause lassen.
Den Antrag hat er zusammen mit unserer Hausärztin ausgefüllt (richtig, die HAT alle wichtigen Facharzt-Befunde /Klinik-Berichte :ic_up: ) und sie hat das dann selber gleich mit entsprechenden Befunden ergänzt bei der DRV eingereicht. :ic_up:

Er brauchte keine zusätzlichen Formulare ausfüllen lassen, bekam dann relativ zügig die Bewilligung für die gewünschte ambulante Klinik, leider war die nicht wirklich das "Gelbe vom Ei", er würde auch nie wieder ambulant machen (weil das sehr stressig ist), aber damals (Ende 2006) ging es eben nicht anders.
Ich habe am 30.11. den nächsten Termin bei meinem Neurologen (der hat mich auch die nun fast 78 Wochen AU geschrieben). Reicht es, wenn ich ihm die Formulare dann gebe oder bekomme ich dann irgendwelche Sperren?
Welche "Sperren" sollst du da jetzt von wem bekommen, Sperren gibt es nur bei der AfA und dort bekommst du doch noch GAR KEIN Geld ... ???

Es wäre vielleicht besser gewesen diesen Antrag zusammen MIT deinem Hauptbehandler auszufüllen und zu stellen, wenn der das auch für angebracht und nützlich hält, sicher kannst du dieses Formular jetzt dort ausfüllen lassen, er sollte ja am besten Bescheid wissen, ob und WARUM du eine Reha benötigst.
Er kann natürlich auch anraten den Antrag zurückzunehmen, weil er aktuell keinen Sinn darin erkennen kann, wie dir das helfen soll ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von Blackbetty » Mo 19. Nov 2012, 06:42

Guten Morgen,

vielen Dank den Antwortern! Leider kann ich keine Betreuung für mein Kind organisieren, da es keinerlei Familie mehr gibt! Und ich möchte weder meinem Kind noch meinen Freunden fünf Wochen zumuten. Eine ambulante Reha gibt es für mein Krankheitsbild nicht, dies habe ich mit meinem Hauptarzt natürlich rechachiert. Und die fünf Wochen sind bei meinem Krankheitsbild leider minimum! Eher wahrscheinlich als die hier angesprochenden imaginären 3 Wochen ist leider auch noch Verlängerung über die 5 Wochen hinaus. Und den Antrag stelle ich natürlich VOR jeglicher Aufforderung, damit ich überhaupt einen Einfluss auf die Klinik nehmen kann. Mein Hauptbehandler drängt mich seit Monaten zu einer Reha und die AfA fordert jeden dazu auf nach Aussteuerung, dies nur zur Info.

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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 19. Nov 2012, 08:35

Blackbetty hat geschrieben:Leider kann ich keine Betreuung für mein Kind organisieren, da es keinerlei Familie mehr gibt! Und ich möchte weder meinem Kind noch meinen Freunden fünf Wochen zumuten.
Guten Morgen Blackbetty,

zunächst möchte ich dir mitteilen, dass es mir leid tut, dass du keinerlei Familie mehr hast, die dich unterstützen kann. Wenn du niemanden mehr hast, kannst du natürlich auch das Jugendamt bitten, dir für diese Zeit behilflich zu sein. Deine Tochter wird dann für die Zeit der REHA in einer Pflegefamilie oder auch in einer Wohngruppe untergebracht. Ich allerdings finde diese Lösung als die letzte (!), die ich treffen würde, weil ich von sämtlichen Ämtern nicht überzeugt bin.

Ich bin auch allein erziehend, meine Tochter ist auch gerade 17 Jahre. Als sie in die 2. Klasse kam, mußte ich ganz plötzlich für 2 Wochen ins Krankenhaus. Spontan hat sich eine Mutter eines Klassenkameraden bereit erklärt, mein Kind für diese Zeit aufzunehmen, so dass ich beruhigt die OP durchführen lassen konnte. Als mein Kind die 7. Klasse besuchte, war ich 8 Wochen zur REHA und auch da erklärten sich Eltern einer Freundin bereit, mein Kind aufzunehmen. Von allein passiert dies natürlich nicht, man muss schon mit den Leuten reden und seine Nöte preisgeben.

Während meiner REHA hat mich meine Tochter auch mal für 5 Tage besucht und ist dafür allein als 13jährige zum Flughafen gefahren und von Berlin nach Stuttgart geflogen. Dort habe ich sie dann abgeholt. Sie hatte noch nicht einmal ein richtiges Flugticket, sondern lediglich eine Buchungsnummer, da ihr Bruder das Ticket per Internet gekauft hatte. Sie hätte aber zu jeder Zeit bei Schwierigkeiten am Flughafen die Möglichkeit gehabt, mich oder ihren Bruder (wohnt 500 km von Berlin entfernt) per Handy zu erreichen. Es war alles bestens organisiert.

Mit 16 Jahren kann man auch ein Kind (Teenie) allein zu Hause lassen, wenn man organisiert, dass es regelmäßig kontrolliert wird. Freunde übernehmen dies bestimmt, wenn nicht kann dies auch das Jugendamt übernehmen. Meine Tochter hat übrigens seit ihrem 16. Geburtstag eine eigene kleine Wohnung am Schulort, weil ich ihr in der Abiturstufe keine 5 h Schul- und Nachhauseweg zumuten kann. Es gab von seiten der Behörden keinerlei Probleme, denn sie ist ganz offiziell allein in dieser Wohnung gemeldet. Man hat keine Fragen gestellt, dass einzige was ich machen mußte, war den Schulbesuch nachzuweisen. Mein Wohnort ist 200 km entfernt. So oft ich kann, kümmere ich mich natürlich um ihre Belange, aber ich weiß, dass sie auch wochenlang ohne meine Hilfe auskommt und das bestens. Ich habe auch noch nie Beschwerden von den Nachbarn wegen zu lauter Musik oder dergleichen erhalten. Selbst der Vermieter (eine große Wohnungsbaugesellschaft) hat mir die Erlaubnis schriftlich gegeben, dass meine Tochter diese Wohnung bewohnen darf.

Blackbetty, ich weiß, dass man nicht alle 16jährigen in einen Topf schmeißen kann. Du kennst dein Kind am besten und deshalb mußt du einen Lösungsweg für dich finden. Du hast im Vorfeld genügend Zeit diese Lösung für den Fall einer REHA zu finden. Wenn du jetzt plötzlich wegen einer anderen schweren Erkrankung in ein Krankenhaus müßtest, weil du in Lebensgefahr schwebst, könntest du nichts vorbereiten und es müßte auch gehen. Glaube mir, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Ich nehme an, dass du eine psychische Erkrankung hast, die habe ich u.a. auch. Mir ist übrigens eine Erwerbsminderungsrente aus dem Grund zu gesprochen wurden, weil ich nachweisen konnte, dass ich in den letzten Jahren alle (!) Behandlungsmöglichkeiten, die es gibt ausgeschöpft habe (Psychiater, Psychotherapie, autogenes Training, REHA, stationäre Aufenthalte, Tagesklinik u.a.). Ich wollte die Rente nicht, ich hatte nur einen erneuten REHA-Antrag gestellt (der REHA-Antrag wurde natürlich abgelehnt). Ich wäre sehr gern wieder ins Arbeitsleben zurück gekehrt. Leider haben bis heute alle Therapien nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so dass ein Gutachter der RV vorgeschlagen hat, mir die Rente zu gewähren. Dies habe ich dir jetzt mitgeteilt, damit du weißt, wenn alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann man schneller in Rente kommen, als einem lieb ist.

Gruß maday
Zuletzt geändert von maday am Mo 19. Nov 2012, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von Blackbetty » Mo 19. Nov 2012, 09:30

Liebe maday, vielen, vielen Dank für Deine Worte, ich werde mir Deine Anregungen ganz sicher zu Herzen nehmen.

Sei lieb gegrüßt!

Blackbetty

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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 20. Nov 2012, 04:07

Hallo Blackbetty, :smile:

es tut mir leid, wenn mein Beitrag bei dir nicht so gut "angekommen ist", zumindest hinterläßt deine knappe unpersönliche Antwort diesen Eindruck... :Gruebeln:

Wahrscheinlich glaubst du ich könne mir nicht vorstellen, wie sich eine Mutter fühlt, wenn sie ihr Kind einige Wochen ohne Aufsicht lassen soll, da irrst du dich gewaltig aber ich kann hier @Maday nur voll zustimmen, man sollte seinen Kindern in diesem Alter auch mal was zutrauen, sie werden ja in wenigen Jahren volljährig sein und dann kann man sie auch nicht mehr ständig beaufsichtigen (wollen?) ... :nein:

Als ich vor gut 15 Jahren meine Umschulung antreten sollte, stand ich auch vor der Frage, was denn in der Zeit mit meiner Tochter werden soll, die knapp 15 Jahre alt war und auf KEINEN FALL alleine unter der Obhut ihres Vaters bleiben wollte, weil er den Alkohol mehr liebte als sein Kind...
Die Umschulung fand in einem Berufsförderungswerk (mit Internat) statt, gut 300 km entfernt von meinem Wohnort, es war also nicht möglich täglich nach Hause zu fahren, Heimfahrten wurden auch nur für 2 Fahrten im Monat übernommen und vom Übergangsgeld konnte ich mir keine häufigeren Heimfahrten erlauben...diese Umschulung dauerte mit Vorbereitungs-Kurs insgesamt 2 Jahre und 3 Monate.

Meine Tochter ging aufs Gymnasium und wollte das Abitur bestmöglich abschließen, um danach zu studieren, war ansonsten ein Teenie wie jeder andere auch und ich konnte mir Anfangs NICHT wirklich vorstellen, dass es gut gehen würde, sie über einen SOOO furchtbar langen Zeitraum fast "sich selbst zu überlassen" ... :Verwirrt: :Hilfe: :traurig:

Aber anders bekam ich KEIN regelmäßiges Geld und wir konnten uns keine Wohnung suchen, wo wir unabhängig von meinem EX und seinen Alkohol-Problemen in RUHE leben könnten, ich hätte ja nicht gewußt wovon ich das bezahlen soll, OHNE eigenes Einkommen ...so haben wir uns wie ZWEI erwachsene vernünftige Menschen gemeinsam beraten und uns entschieden das Wagnis einzugehen :ic_up:

Es war eher ein glücklicher Zufall, dass ich kurz nach Beginn der Umschulung eine passende und bezahlbare Wohnung für uns beide angeboten bekam und so war sie dann auch (überwiegend) alleine in dieser Wohnung für ALLES zuständig und verantwortlich, ging sie nicht einkaufen hatte sie eben NICHTS zu essen, wusch sie keine Wäsche hatte sie NIX sauberes anzuziehen ...es gab durchaus einige Anfangs-Probleme aber ich habe gestaunt, wie schnell sie das dann doch im Griff hatte... :jaa: :cool: :applaus:

Zugegeben, sie war auch NICHT ganz OHNE Aufsicht, ihre große Schwester wohnte in der Nähe und hatte immer mal ein Auge drauf, aber sie war nicht täglich zur Kontrolle da nur eben IMMER erreichbar, wenn die kleine Schwester mal nicht weiter wußte, so wuchs sie in ihre ungewohnten Aufgaben rein und ich habe meine Umschulung tatsächlich voll durchgezogen.

Es gab auch den Vorschlag, dass wir vor ORT eine Wohnung nehmen für diese gut 2 Jahre, aber das wollte ich ihr nicht zumuten einen Schulwechsel usw., das wäre bei ihr nicht gut angekommen, da hat sie sich lieber am gewohnten Heimatort durchgebissen, auch die Lehrer sogar der Schuldirektor waren informiert und wußten, dass sie sich bei ernsten Problemen mit meiner großen Tochter in Verbindung setzen könnten.

Es war NICHT notwendig und rückwirkend betrachtet bin ich wahnsinnig stolz auf meine Tochter (natürlich auf BEIDE aber eben besonders auf die "Kleine"), dass sie das SOOOO GUT gemeistert hat, Ihr Abi hat sie später sogar als Jahrgangsbeste ihrer Schule gemacht :ic_up:
Ich weiß also durchaus was in dir vorgeht aber es IST möglich, unsere KInder kommen in dem Alter auch mal sehr gut ohne ihre Mutter klar, man muss es ihnen einfach nur zutrauen und ihnen vertrauen.

Es gibt doch sicher Nachbarn /Freunde/ Bekannte, die da ein Auge drauf haben könn(t)en, dass es mit der großen Freiheit nicht übertrieben wird, hast du schon mal mit deinem Kind direkt darüber gesprochen, wie man das gemeinsam regeln und organisieren könnte, wie @Maday schon schreibt, gibt es da vielleicht sogar Möglichkeiten über Freundschaften deines Kindes (und deren Eltern) einen Weg der "lockeren" Betreuung zu finden ...
Mein Hauptbehandler drängt mich seit Monaten zu einer Reha und die AfA fordert jeden dazu auf nach Aussteuerung, dies nur zur Info.
Der Dopa und ich wurden auch ausgesteuert, ich kenne das Aufforderungs-Schreiben der AfA nach der Aussteuerung, man hat die Wahl und MUSS keine med. /berufliche Reha beantragen, wenn man die EM-Rente beantragen will ...und das habe ich dann auch so gemacht, eine Med. Reha hatte ich allerdings schon vorher auf dringenden "Wunsch" meiner Krankenkasse absolviert, DORT hat man dann leider keine Wahl.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: gibt es eine Mitwirkungspflicht beim Rehaantrag?

Ungelesener Beitrag von Blackbetty » Di 20. Nov 2012, 08:10

Liebe Doppeloma, keineswegs wollte ich den Eindruck erwecken, Deine vorherige Antwort wäre nicht gut angekommen. Sollte dies doch der Fall sein, bitte ich um Entschuldigung. Und vielen, vielen Dank für diesen Einblick in Dein Leben, finde ich sehr mutig von Dir.

Liebe Grüße

Blackbetty

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