
Also nach Widerspruch gegen die Ablehnung der Teilhabe am Arbeitsleben und erneutem Gutachten ( diesmal Neurologie/Psychatrie) bekomme ich die Teilahbe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt.


Nach der Entlassung aus der Reha (AU) habe ich innerhalb der 7 monatsfrist einen Antrag auf EM Rente gestellt, zusätzlich zur Teilhabe, denn es war absehbar das ich nicht mehr 8 STd. arbeiten kann. Da ich gerade 32 Jahre alt bin wollte ich aber eine Teilhabe um eine langfristige Perspektive zu haben.
So und nun- was passiert mit meinem EM Antrag? Der wurde während des Widerspruchsverfahrens(Teilhabe) einfach liegen gelassen. Ich schaffe keine Umschulung, kann derzeit nicht mal Papiere lesen (es überfordert mich schlicht schon rechnugen nachzuvollziehehn)
Ich bin sonst nicht die große Jammersuse- aber nun- es geht nicht mehr. Ich schaffe vermutlich nicht mal 3 Std.- denn selbst hier daheim brauche ich stunden für saugen...dauernd pausen und anschließend bin ich KO.
Auf gut deutsch- ich bin gerade am Ende körperlich und psychisch hat mich der kampf der letzten Jahre aufgezeert.
Was mach ich nun? Was wäre für mich die beste Lösung? Und sollte ich doch teilzeit umschulen- was passiert mit dem Rentenantrag- verfällt er oder gilt er rückwirkend? Was passiert wenn ich die belastung nicht durchhalte?
Fragen über fragen...

Auch ich bin übrigens noch lange nicht mit gesicherten Diagnosen unterwegs- ich klage gerade vorm SG wegen GdB...und sehe ständig Ärzte und Therapeuten...

Danke für eure Hilfe- im vorhinein