Die Reha läuft...

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
Nixe
Beiträge: 278
Registriert: Do 28. Jun 2012, 16:28
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 184 Mal

Re: Die Reha läuft...

Ungelesener Beitrag von Nixe » Fr 13. Jul 2012, 20:57

Kann eine Hausfrau nicht auch über eine Familienversicherung mit dem Gatten versichert werden?

:Gruebeln:

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Die Reha läuft...

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 13. Jul 2012, 21:04

Kicki zieht zu ihrem Freund. Ich glaube sie ist geschieden, bin mir aber nicht ganz sicher.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Benutzeravatar
josi_66
Beiträge: 212
Registriert: Mo 23. Jan 2012, 13:40
Wohnort: Zu Hause.. my home is my castle :)
Hat sich bedankt: 123 Mal
Danksagung erhalten: 106 Mal

Re: Die Reha läuft...

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Fr 13. Jul 2012, 21:45

Kicki befindet sich im laufendem Scheidungsverfahren.

LG Josi
Fürchte Dich nicht vor dem langsamen Vorwärtsgehen,
fürchte Dich nur vor dem Stehen bleiben.

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Die Reha läuft...

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 13. Jul 2012, 22:12

Danke Josi, dann müßte sie ja noch familienversichert sein. Gut so für sie. Wäre schlimm, wenn sie sich noch um die Krankenversicherung Sorgen machen müßte.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Benutzeravatar
Kicki
Beiträge: 908
Registriert: Do 26. Mai 2011, 21:34
Hat sich bedankt: 141 Mal
Danksagung erhalten: 215 Mal

Re: Die Reha läuft...

Ungelesener Beitrag von Kicki » Mo 16. Jul 2012, 21:08

Hallo,

ja, die Versicherung hab ich im Kopf. Geschieden bin ich immer noch nicht, das zieht sich...
ich kann doch nicht während dem scheidungsverfahren wieder familienversichert bei meinem zukünftigen ex-mann werden??? Bin seit Jahren nicht mehr Familienversichert, weil ich seit 2008 wieder gearbeitet habe! Das wird wohl nicht gehen...

Hab am Samstag (wie wohl allgemein üblich) einen "Drohbrief" von der KK bekommen. Ich soll gefälligst unterschreiben, vorsorglich wurde das Ja-Kästchen sowohl bei Blatt 1 als auch beim gesamten Reha-Entlassbericht vorabangekreuzt, ansonsten würde ich ab sofort keine weiteren Auszahlungen des Krankengeldes mehr bekommen.

Frist bis zum 19.7.

Ich werde wohl erstmal nen netten Brief schreiben, dass ich die Aufregung nicht verstehe und den bericht selber noch nicht habe, daher kann ich weder blatt 1 noch sonstiges überhaupt zusenden. Evtl frage ich dann noch, mit welcher Rechtsgrundlage die meine Unterschrift haben wollen, denn die meinen, ich würde meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.

Vielleicht tippe ich den Wisch dann morgen ab, mir geht grad echt die Puste aus, mag mich damit nicht auh ncoh rumschlagen. muss jetzt erstmal wen finden, der mir den umzug fährt...

Vermutlich wird mir esrtmal nichts anderes übrig bleiben, als mich arbeitssuchend zu melden. schließlich werde ich auch bald das Jugendamt im nacken haben, das ich meiner Erwerbsobligenheit nachkommen muß, denn die werden das so nicht akzeptieren, dass ich nur teilzeit arbeite, oder mich als Hausfrau verkrieche. Hab ja den Kindern gegenüber eine Unterhaltspflicht. Da ich selber zur Zeit ja nicht leistungsfähig bin, bekomme ich für meine Tochter vom Vater Geld. Wäre ich leistungsfähig, würden sich die Ansprüche der Kinder aufheben. Der Vater kann aber solange er der tochter unterhalt zahlen muß vom Jugendamt für den Sohn Unterhaltsvorschuß bekommen, dafür will das JA aber einen Nachweis, dass ich wirklich nicht leistungsfähig bin. Hier kommt die Erwerbsobliegenheit ins spiel, ich muß nach Möglichkeit Vollzeit arbeiten, theoretisch sogar einen zusätzlichen Minijob machen, solange, bis ich keinen Unterhalt mehr bekommen brauche, weill ich ja leistungsfähig bin. Da kommt noch einiges auf mich zu befürchte ich. Zum Glück ist der Vater nicht mehr auf Konfrontationskurs, daher habe ich von dieser Seite erstmal ruhe. Das JA wird aber schneller vor der Tür stehen, da mein JC Bewilligungszeitraum abläuft und die dann gerne den neuen Nachweis meiner Bedürftigkeit sehen wollen. Den hab ich ja dann nur noch in Form der AU, oder dann der Arbeitslosmeldung. Ich mag gar nciht weiter denken, das wird sicher auch wieder "aufregend"

lg
kicki

Benutzeravatar
Kicki
Beiträge: 908
Registriert: Do 26. Mai 2011, 21:34
Hat sich bedankt: 141 Mal
Danksagung erhalten: 215 Mal

Re: Die Reha läuft...

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 17. Jul 2012, 08:22

Der Bericht ist angeblich grad in Arbeit und soll dann in den nächsten Tagen an meinen angegebenen Arzt und die DRV :keule: geschickt werden. Hab gleich nachgehakt und gesagt, dass ich damit ja nicht einverstanden war, jetzt soll ich nochmal dort im Schreibbüro anrufen und das direkt mit dem Schreiber abklären - soll ich jetzt lachen oder weinen?

Ich sehe es kommen, das wird wieder ne hübsche Baustelle. Aber das macht nichts, ich fühle mich dafür bereit.
Die Aussicht auf das Ende meines bisherigen Lebens (Umzug, komme vom JC los) beflügelt mich und gibt mir Kraft. Ich schaffe das schon!
Mein Kampfgeist scheint wieder erwacht zu sein, wenigstens dafür war die Reha gut :groehl:

Liebe Grüße,
Kicki

Benutzeravatar
Kicki
Beiträge: 908
Registriert: Do 26. Mai 2011, 21:34
Hat sich bedankt: 141 Mal
Danksagung erhalten: 215 Mal

Re: Die Reha läuft...

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 17. Jul 2012, 09:21

Ja, die liebe Frau Schreibkraft der Klinik hatte meinen Bericht sogar schon fertig auf dem Tisch liegen, im Gespräch mit ihr kam dann raus, das die Empfehlung , Krankengymnastik nach Bobath weiter zu machen NICHT mit aufgenommen wurde, sie hat gesagt, sie würde das gleich noch mit einfügen, hoffentlich macht sie das!

Ja und dann hat sie mir erklärt, dass die DRV als Kostenträger die einzige ist, die ein Anrecht auf diese Unterlagen hat, und das die KK höchstens über den MDK bei der Klinik selber die Unterlagen anfordern darf.

Jetzt hab ich den Wisch nochmal gelesen, da steht tatsächlich was vom MDK...

Ich glaube, ich bin mal wieder zu schnell im schießen.

Vielleicht tippe ich das zeug jetzt doch mal ab, ganz sicher seht ihr mal wieder klarer als ich..

Bis gleich
Kicki



So, dann hier mal jetzt in der Reihenfolge der Ereignisse:
27.06.12
Ihre stationäre Rehabilitationsmaßnahme bla zu Lasten des Rentenversicherungsträgers

Sehr geehrte Frau Kicki,

um Ihren Anspruch auf Krankengeld prüfen und Sie hierüber umfassend beraten zu können, benötigen wir den Entlassungsbericht der oben genannten Maßnahme. hierfür bitten wir um Ihr Einverständnis.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite dieses Schreibens.

Sofern Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
MfG
Team Gesundheisberatung


Hinweise auf der Rückseite des Schreibens:
Unsere Aufgaben als KV sowie Ihre Rechte und Pflichten als versicherter sind in den Sozialgesetzbüchern (SGB) geregelt. Ihre gesundheit zu erhalten, wieder herzustellen oder zu verbessern, steht für uns dabei im Mittelpunkt. Wir betreuen Sie natürlich auch nach Abschluss Ihrer stationären Maßnahme weiter. Damit wir ggf. auch im Zusammenwirken mit anderen Sozialleistungsträgern Ihre Leistungsansprüche prüfen und Leistungen zügig zur Verfügung stellen können, benötigen wir Blatt 1 des Kurzentlassungsberichts. Die dort enthaltenen Angaben unterliegen selbstverständlich dem Sozialgeheimnis und werden ausschließlich füf die Erfüllung der genannten Aufgaben genutzt.

In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, zur Feststellung Ihrer Leistungsansprüche den MDK zu befragen. Gemäß § 276 SGB V sind wir verpflichtet, den vollständigen Entlassungsbericht zum Zwecke der Begutachtung und Beratung vorzulegen.

Ist aufgrund fehlender Unterlagen eine Ürüfung Ihrer Leisungsansprüche nicht möglich, kann die KK ohne weitere Ermittlungen Leistungen entziehen oder versagen. Die Abgabe der beigefügten einwilligungserklärung liegt damit auch in Ihrem eigenen Interesse.
Anlage: Formblatt zum ankreuzen:
- ich bin damit einverstzanden, dass blatt 1 des Kurzentlassungsberichts an die KK übermittelt wird
- Ich bin damit einverstanden, dass der vollständige Entlassungsbericht an den MDK übermittelt wird.

darauf habe ich nicht reagiert.

Es folgten zwei oder drei Anrufe, die mich nicht erreicht haben.

Dann ein weiterer Brief mit Sanktionsankündigung:
12.7.12
Einwilligungserklärung zum Entlassungsbericht

Sehr geehrte Frau Kicki,

die mit unserem Schreiben vom 27.6. angeforderte Einwilligungserklärung haben wir bisher nicht zurückerhalten. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang nochmals auf Ihre Mitwirkungspflichten nach § 60 ff. Sozialgesetzbuch SGB I hin, die wir Ihnen zur Information als Anlage beifügen.

Wir fordern Sie daher auf, die erneut beigefügte Einwilligungserklärung mit Ihrem Einverständnis und Unterschrift bis zum 19.7. an uns zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass wir bis zur Nachholung der Mitwirkung kein weiteres Krankengeld auszahlen können.

Freundliche Grüße,
Team Gesundheisberatung

Rückseite des Briefes:

§60 Sozialgesetzbuch (SGBI) Angabe von Tatsachen
(1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer vorlage zuzustimmen.

§ 63 Sozialgesetzbuch (SGB I)
Wer wegen Krankheit Soziallleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass sie eine Besserung seines Gesundheitszustandes herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.

" 66 Sozialgesetzbuch (SGBI)
Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit oder wegen Arbeitlosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und ist unter Würdigung aller umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass deshalb die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der leistungsträger die leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.
Anlage ist hier auch wieder das Formblatt Einwilligungserklärung zum Entlassungsbericht, diesmal sind die beiden mit ja oder nein als Auswahl anzukreuzenden Punkte bereits vorab mit ja angekreuzt.

Hm... das muß sich jetzt alles erstmal setzen, vielleicht blicke ich dann später besser durch, was jetzt zu tun ist!

lg
kicki

Nixe
Beiträge: 278
Registriert: Do 28. Jun 2012, 16:28
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 184 Mal

Re: Die Reha läuft...

Ungelesener Beitrag von Nixe » Di 17. Jul 2012, 12:42

:Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko:

Mehr fällt mir dazu nicht ein!
Man muss sich wirklich nicht wundern wenn die Verzweiflungstaten zu nehmen.

:Gruebeln:

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste