Hallo Molly,
danke für deine PN und SORRY

, dass du erst jetzt eine Antwort bekommst, irgendwie "steppt hier im Moment wieder mal der Bär", man weiß gar nicht, wo man anfangen soll...
während meiner Integrationsmaßnahme der RV habe ich 2 Praktikas gemacht, das erste in einer Elektrofirma habe ich durchgezogen. Danach hatte ich wieder die typischen Symptome eines Burn-Outs (bin seit 11.01.2010 AU auf Burn-Out).
Welches konkrete Ziel soll denn diese "Integrations-Maßnahme" nun haben, nach irgendeiner beruflichen Weiterbildung (mit einem verwertbaren Abschluß) hört sich das ja nicht gerade an, meines Wissens wird man durch solche Maßnahmen nicht unbedingt "begehrter" auf dem Arbeitsmarkt...
Und wenn du dort schon wieder die machbaren Grenzen spürst, solltest du dich schnellstens mit den zuständigen Sozialarbeitern /Beratern VOR ORT (Bildungseinrichtung von der die Maßnahme betreut wird) zusammensetzen und das weitere Vorgehen klären.
Brauchte etwas Zeit, um mich wieder zu sammeln.
Ich "sammele" mich 4 Jahre nach einem totalen BurnOut immer noch, es sieht nicht danach aus, dass mir das noch komplett wieder gelingen wird, welche Vorstellungen hast DU denn SELBER, was beruflich noch gehen KÖNNTE.
Sowohl Zeitrahmen als auch konkrete Tätigkeiten betreffend...
Das zweite Praktikum, in einem Baumarkt, habe ich nach 5wöchiger AU abgebrochen und mache die Maßnahme jetzt in der Einrichtung zu Ende (13.04.2012).
Was allerdings jetzt weiter mit mir passiert, steht noch in den Sternen. Ich weiß nicht, was meine nächsten Schritte sind.
WENN es so laufen WÜRDE, wie es eigentlich laufen SOLLTE, dann müßte diese Reha-Maßnahme als "gescheitert betrachtet werden" mit der Folge zumindest einer zeitweisen Berentung durch die DRV.
Darum MUSST du dieses Scheitern unbedingt noch schnellstens über diese Einrichtung "abwickeln /anerkennen" lassen, sonst stellt die DRV das dann später auch wieder "als Erfolgreiche Teilhabe-Maßnahme dar", die du GUT absolviert hast.
Den Aussagen der AfA-SB KANN ich da nur wenig "Glauben schenken", denn die sind in erster Linie DARAN interessiert, dass sie möglichst NICHT für dich Zahlen MÜSSEN, nach Ende dieser Maßnahme, dein persönliches Schicksal geht denen dabei ganz KNAPP WO vorbei...
Die WISSEN NUR zu gut "welche Last die Reha-Fälle" für die AfA sind, denn es gibt einfach KEINE "leidensgerechten Jobs" und die AG WOLLEN weder Kranke, noch Behinderte, noch Ältere Arbeitnehmer einstellen.
Ich war nach der Aussteuerung 1,5 JAHRE bei der AfA gemeldet, ich habe meine zuständigen Reha-SB GAR NICHT erst kennen gelernt, man hat mich vom Amtsarzt aus lieber DIREKT komplett aus dem Verkehr gezogen, leider hat das die DRV trotzdem NICHT gehindert, meinen EM-Renten-Antrag abzulehnen.
Irgendwelche berufliche Reha-Maßnahmen wurden mir allerdings AUCH nicht mehr angeboten, mit MITTE 50 gibt DAFÜR KEINER MEHR GELD aus, nein, ICH beklage mich darüber nicht (hätte sowas auch gar nicht mehr gepackt), ich stelle das NUR MAL FEST...
Wir SOLLEN ja am Besten bis 70 arbeiten gehen, aber ab Mitte 40 ist ENDE mit (ernsthafter / RICHTIGER) beruflicher Förderung, denn WER DA KEINEN JOB mehr HAT (oder den NICHT mehr ausüben KANN aus gesundheitlichen Gründen), DER bekommt AUCH (wahrscheinlich) KEINEN MEHR, weil der aktuelle Arbeitsmarkt das einfach nicht hergibt.
Du solltest dir schnellstens abgewöhnen, den ACH SOOO NETTEN SB zu VIEL Vertrauen entgegen zu bringen, das betrifft ALLE, bei JEDER Behörde von der du GELD brauchst /haben möchtest / MUSST, das ist KEINE Bösartigkeit von mir, das sind LEIDIGE jahrelange Erfahrungen.
War auch mal so naiv "an das GUTE in Behörden-Mitarbeiten " zu glauben und dass die mir doch NUR helfen wollen...
Wenn deine Maßnahme endet, wird dir wohl (zunächst) NUR die AfA bleiben und ein Anspruch nach § 125 SGB III (dann kannst du deinen Antrag nach dem eingestellten Muster ausfüllen) sollte wohl gegeben sein, ich denke mal Anspruch auf Krankengeld-Zahlung ist nicht gegeben ...diese Fragen solltest du deinem zuständigen Berater in der Maßnahme mal stellen.
Ich KENNE mich damit NICHT so genau aus, welche Beiträge da aktuell aus dem Übergangsgeld gezahlt werden.
Hatte zwar vor fast 15 Jahren auch mal eine Komplett- Umschulung (2 Jahre) über die DRV, aber kurz vor dem Ende meiner Ausbildung am BfW gab es dann "frische Gesetze" ab SOFORT und ICH hatte dann auf NIX mehr Anspruch, AUF GAR NIX...
Wie das nun heute ist, nach solchen Maßnahmen wie du sie gerade machst, das weiß ich nicht genau.
Liebe Grüße von der Doppeloma
