Hallo royan,
Heute hat mich nun die DRV zur Begutachtung eingeladen. Kann ich nun davon ausgehen, dass die einen Reha-Bericht bekommen haben?
Ich denke schon und den solltest du dir dann eben DIREKT bei der DRV anfordern, du hast als Betroffener /Antragsteller das Recht auf "Akten-Einsicht" nach § 25 SGB X, sonst weiß der GA ja wieder MEHR als du selber, das muss nicht unbedingt vorteilhaft für dich sein.
Sowieso SEHR merkwürdig, dass du direkt schon wieder zum Ga geschickt wirst, trauen die ihren Reha-Kliniken und den Berichten von dort nun auch NICHT mehr...

, welche NEUEN Erkenntnisse soll denn da nun wieder die GA in einer Moment-Aufnahme gewinnen...
Zur Begutachtung muss ich zur selben Gutachterin wie beim ersten Mal, die eine Rente sofort abgelehnt hat (sie hat mir ja netterweise eine Reha "verordnet"). Soll bzw. kann ich diese GA ablehnen? Oder soll ich darauf vertrauen, dass sie objektiv begutachtet? Auf alle Fälle werde ich mal nicht allein dahin gehen.
NA, nun warst du doch zur (von ihr gewünschten) Reha, WAS WILL SIE nun wieder Anderes feststellen können als die Ärzte in der Reha-Klinik über mehrere Wochen festgestellt haben.
Schön, dass die DRV so viel Geld aus dem Fenster werfen kann für so unnötige GA, diese Dame würde ich schon wegen der "unqualifizierten Bemerkung" aus der ersten Untersuchung "wegen Besorgnis der Befangenheit" rigoros ablehen (schriftlich /nachweislich!!!), gleichzeitig (im selben Schreiben) ZUERST die Übersendung des Reha-Berichtes (zu deiner Information!) verlangen und DANACH den Termin bei einem anderen GA, wenn man das tatsächlich begründet für nötig hält.
FÜR DICH ist die Erfordernis eines erneuten GA im Moment überhaupt NICHT ersichtlich und wurde dir auch NICHT schlüssig erklärt...selbstverständlich bist du bereit, dich einer weiteren Begutachtung (durch einen ANDEREN fachlich geeigneten GA !!!) zu unterziehen, wenn man dir die tatsächliche Notwendigkeit (so kurz nach einer Med. Reha-Maßnahme mit ausführlichem Bericht!) schlüssig erklärt hat.
Man MUSS sich nämlich auch NICHT unendlich oft ohne Sinn und Verstand "begutachten" lassen, wo bleibt denn da die Wirtschaftlichkeit der DRV im Umgang mit den Beitragsgeldern ihrer Mitglieder..., ich denke. unnötige Doppeluntersuchungen /Begutachtungen sollen (ÜBERALL ) schon aus Ersparnisgründen vermieden werden...
Bei den Usern hier, die mal erneut von den SELBEN GA der DRV "beäugt wurden", hat es jedenfalls NICHT zu positiveren /anderen Ansichten der GA geführt, die werden ja auch kaum ihre eigenen Feststellungen (aus dem letzten GA) nun komplett revidieren und/oder in Frage stellen...
Wegen "Besorgnis der Befangenheit" KANNST du IMMER einen GA ablehnen (sogar bei Gericht, erst recht bei der DRV), besonders wenn du dort schon mal gewesen bist und man dir solche Bemerkungen "an den Kopf geworfen hat"...
Liebe Grüße von der Doppeloma
