Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
space
Beiträge: 314
Registriert: Sa 1. Jan 2011, 22:22
Hat sich bedankt: 25 Mal
Danksagung erhalten: 84 Mal

Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Ungelesener Beitrag von space » Mi 11. Jan 2012, 09:07

Hallo zusammen,

ich bin chronisch Krank, außerdem habe ich einen GdB von 60% (Antrag auf Mekzeichen "G", "aG" und 80% gestellt), habe im Oktober 2010 eine REHA gehabt.

Kann ich dieses Jahr 2012 wieder einen Antrag stellen oder muß ich noch länger warten?

Danke.

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 11. Jan 2012, 11:43

Hm, ich hab seit 2009 jedes Jahr eine Reha bekommen, leider werde ich bestimmt auch in ein paar wochen die nächste haben.
Endscheiden tut es der MDK, die KK, oder die DRV.
Festgeschrieben ist da garnichts, wenn handlungsbedarf bekommste die denke ich.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

space
Beiträge: 314
Registriert: Sa 1. Jan 2011, 22:22
Hat sich bedankt: 25 Mal
Danksagung erhalten: 84 Mal

Re: Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Ungelesener Beitrag von space » Mi 11. Jan 2012, 12:00

... danke für die Info.
... dann werde ich wegen anderer Leiden mal demnächst einen Antrag stellen, kostet mir ja nur eine Briefmarke, und mehr wie Absagen kanns ja nicht werden.

banditfieber
Beiträge: 51
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 14:23
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 20 Mal

Re: Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Ungelesener Beitrag von banditfieber » Mi 11. Jan 2012, 13:45

Hallo Space , ich war letztes Jahr im Sommer in einer Reha die mir meine KK nahegelegt hat. Dort wurde ich als Af entlassen und bin danach zum Arzt gegangen um mich weiterhin Krankschreiben zu lassen . Der MDK hatte mich daraufhin untersucht und festgestellt das mir die Reha doch nicht geholfen hat. Deshalb mußte ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV stellen weil meine Erwerbsfähigkeit in den Augen meiner Ärzte und des MDK stark gefährdet oder stark eingeschränkt ist . Bei der Begutachtung bei meinem Rentenversicherer stellte der untersuchende Arzt fest das ich nochmals eine Rehamaßnahme genießen muß . Diese trete ich morgen an und das ist nun meine 2. Rehamaßnahme innerhalb von einem halben Jahr. Also gibt es somit wohl keine Wartezeiten. LG, banditfieber

Benutzeravatar
Amethyst
Global-Mod
Beiträge: 2366
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 14:17
Wohnort: Niedereschach
Hat sich bedankt: 353 Mal
Danksagung erhalten: 1176 Mal

Re: Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 11. Jan 2012, 14:18

Hallo!
Festgeschrieben ist da gar nichts,
Also gibt es somit wohl keine Wartezeiten.
Doch, beides. :icon_e_wink:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... n-264.html



3.5. Wartezeit
Zwischen 2 bezuschussten Rehamaßnahmen - egal ob ambulant oder stationär - muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen. Nicht anzurechnen sind Leistungen zur medizinischen Vorsorge (Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren).

Ausnahmen macht die Krankenkasse nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit. Dies muss mit Arztberichten oder einem Gutachten des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse begründet werden.

Der Rentenversicherungsträger genehmigt Medizinische Rehamaßnahmen vor Ablauf der 4-Jahres-Frist, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist.


Rechtsgrundlage bei der DRV ist SGB VI § 12 Absatz 2

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__12.html

(2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.


Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

space
Beiträge: 314
Registriert: Sa 1. Jan 2011, 22:22
Hat sich bedankt: 25 Mal
Danksagung erhalten: 84 Mal

Re: Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Ungelesener Beitrag von space » Do 12. Jan 2012, 08:59

.. aha, danke nochmals.

Wenn ich aber die REHA wegen der Wirbelsäule hatte, könnte ich ja notwendigerweise wegen starker Hyftgelenkathrose nochmals eine REHa beatragen, oder ?

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 12. Jan 2012, 12:38

Hallo Space,

beantragen JA...

was die DRV draus macht, dass weiß nur die DRV..
ich würde den Antrag stellen...und ggf. auch einen Widerspruch einreichen..

viel Erfolg

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Gibt es eine Wartezeit für eine REHA?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 12. Jan 2012, 18:44

Hallo, :smile:
Bei der Begutachtung bei meinem Rentenversicherer stellte der untersuchende Arzt fest das ich nochmals eine Rehamaßnahme genießen muß . Diese trete ich morgen an und das ist nun meine 2. Rehamaßnahme innerhalb von einem halben Jahr. Also gibt es somit wohl keine Wartezeiten.
Wie es @Amethyst schon beschrieben hat, ist es im Allgemeinen und wird so möglich, auch STRENG von der DRV eingehalten, die KK zahlt Reha normalerweise sowieso NUR, wenn die DRV NICHT zuständig ist...

Im Falle eines Antrages auf Teilhabe (aber auch auf EM-Rente) wird nur ZU GERNE erst noch eine Reha "angeboten", um die Leistungsfähigkeit für Teilhabe-Maßnahmen (z.B. Umschulungen /längere Weiterbildungen) zu überprüfen, auch diese Maßnahmen kosten die DRV ja dann eine "Stange Geld". :glotzen:

So KANN diese Reha vielfältige Ergebnisse bringen, eine Teilhabe wird als (gesundheitlich) nicht möglich abgelehnt, oder weil man in der Reha die Leistungsfähigkeit soweit "wieder hergestellt hat", dass es NICHT mehr erforderlich ist. :Gruebeln:

Die DRV-Rehas dienen ja inzwischen (leider) überwiegend dem Zweck, weitere kostspielige Maßnahmen (oder die EM-Rente) ablehnen zu können, weil das nun ALLES GAR NICHT meht nötig ist, dank dem "großartigen Reha-Erfolg", man vergleiche nur mal die aktuellen Infos von @esoiloks aus ihrer gerade laufenden Reha... :Verwirrt: :Hilfe:

viewtopic.php?f=29&t=2469

Wenn man sich mal überlegt, WIE lange sie DARUM gekämpft hat, überhaupt eine Reha bewilligt zu bekommen. :traurig:

Es ist wirklich SEHR traurig, aber die ehemals gut gemeinten (und gedachten) Möglichkeiten zur Besserung von Gesundheits-Problemen, verkommen immer mehr zur reinen Spar-Maschinerie der DRV und der Krankenkassen.

Die KK ZAHLEN zwar diese Maßnahmen dann nicht, ABER sie verkürzen trotzdem ihre KG-Zahlungspflicht (wenigstens) um die Reha-Wochen und mit dem Reha-Bericht wird ja dann auch inzwischen SEHR schnell die "Wunderheilung" und SOFORTIGE Arbeitsfähigkeit beim MDK "beschlossen".

Ich hatte damals auch 2 Rehas innerhalb 1,5 Jahren, die erste (meine ERSTE REHA überhaupt !!!) war eine AHB (Anschluß-Heil-Behandlung) nach der Herz-OP, die war SEHR hilfreich und wird generell nach einem solchen Eingriff (schon vom Krankenhaus aus) organisiert, hier spielen die erwähnten Fristen mal KEINE Rolle.

Es GEHT einfach NICHT anders, weil man ja inzwischen auch nach einer großen Herz-OP (bei komplikationslosem Verlauf) nach 10 Tagen aus der Klinik entlassen wird, da ist man allerdings noch nicht mal wirklich "Alltagstauglich", ICH war es jedenfalls NICHT und war damals wirklich SEHR dankbar für diese Möglichkeit.

Diese Reha war wirklich SEHR GUT und hat mir bei der Genesung VIEL geholfen, sie wurde bereits nach einer Woche (auf Anraten der zuständigen Reha-Ärztin) um eine weitere Woche (auf insgesamt 4 Wochen) verlängert und im Bericht stand dann auch drin, dass ich erst in etwa 6 -8 weiteren Wochen voraussichtlich wieder arbeiten gehen könne...

Es dauerte bei mir dann aber doch länger und so wurde die KK dann auch irgendwann ungeduldig und drängte auf Arbeitsaufnahme, genehmigte aber (nach 1 Jahr AU) keine Wiedereingliederung, so dass ich dann direkt Vollzeit im Schichtdienst wieder beginnen sollte.

Meine Firma hätte einer WE nach "Hamburger Modell" zugestimmt, meine Chefin war nicht wirklich glücklich, als ich dann kam und um eine leichte Stundenreduzierung gebeten habe, weil die KK dagegen ist, dass ich langsam wieder einsteige ins Arbeitsleben.

So einigten wir uns dann auf 30 Wochenstunden, mit der Option später wieder auf Vollzeit zu gehen, dazu kam es dann aber nicht mehr, weil ich schon die 30 Stunden nicht mehr gepackt habe und nach knapp 7 Monaten war dann ganz SCHLUSS "mit lustig"... :Ohnmacht:

Da begann dann (Anfang 2008) meine aktuelle AU-Bescheinigung und die KK ließ mir von Beginn an KEINE Ruhe, nach kaum 3 Monaten wurde ich aufgefordert eine Reha (bei der DRV) zu beantragen, sonst bekäme ich kein Krankengeld mehr.

Es war also EGAL, ob mir das irgendwie nützen konnte, ob es der richtige Zeitpunkt war aus ärztlicher Sicht, da HOFFTE ICH ehrlich gesagt auf die Ablehnung der DRV, ABER ich bekam SOFORT und SEHR schnell die Bewilligung für 6 Wochen psychosomatische Reha, ALLES IM EILTEMPO... :Ohnmacht:

Zu dieser Reha will ich mich nicht weiter auslassen, sie lief jedenfalls auch nur darauf hinaus mir ständig klar zu machen, dass ich nur unmotiviert bin und wohl keine Lust (mehr) zum Arbeiten habe, naja, diese "Unlust pflege ich ja nun immer noch" und mein Psychiater hilft mir dabei... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Man hat mir dort aber immerhin bescheinigt, dass ich meine letzte (noch vorhandene Tätigkeit) NICHT mehr ausüben DARF / KANN / SOLL, darum wurde ich auch weiterhin AU entlassen, dieses mal OHNE irgendeine Prognose WANN und WODURCH sich das ändern könnte... :confused: :Gruebeln:

Da ich NICHT arbeitslos war /bin und diesen Job ja nun (lt. Reha-Bericht ) NICHT mehr machen sollte, blieb der KK dann NIX anderes übrig, als mein KG bis zur Aussteuerung weiterhin zu zahlen...

Psychosomatische Rehas sollen übrigens bereits nach 2 Jahren erneut möglich sein, ich persönlich lege aber keinen Wert darauf festzustellen, ob das stimmt... :Sturkopf:

Abgesehen von einer AHB (die ich hoffendlich auch nicht mehr benötigen werde) bin ich jedenfalls von Reha "geheilt" und wenn ich so die aktuellen Berichte unserer User hier lese, wie wenig doch ihre Gesundheit dort tatsächlich eine Rolle spielt, werde ich wohl frühestens im richtigen Renten-Alter mal eine bei der KK beantragen. :cool:

DANN sollen die nämlich der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit dienen und NICHT mehr vorwiegend der "Vermeidung von EM-Rente", das könnte eventuell tatsächlich mal hilfreich sein. :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste