Hallo,
Bei der Begutachtung bei meinem Rentenversicherer stellte der untersuchende Arzt fest das ich nochmals eine Rehamaßnahme genießen muß . Diese trete ich morgen an und das ist nun meine 2. Rehamaßnahme innerhalb von einem halben Jahr. Also gibt es somit wohl keine Wartezeiten.
Wie es
@Amethyst schon beschrieben hat, ist es im Allgemeinen und wird so möglich, auch STRENG von der DRV eingehalten, die KK zahlt Reha normalerweise sowieso NUR, wenn die DRV NICHT zuständig ist...
Im Falle eines Antrages auf Teilhabe (aber auch auf EM-Rente) wird nur ZU GERNE erst noch eine Reha "angeboten", um die Leistungsfähigkeit für Teilhabe-Maßnahmen (z.B. Umschulungen /längere Weiterbildungen) zu überprüfen, auch diese Maßnahmen kosten die DRV ja dann eine "Stange Geld".
So KANN diese Reha vielfältige Ergebnisse bringen, eine Teilhabe wird als (gesundheitlich) nicht möglich abgelehnt, oder weil man in der Reha die Leistungsfähigkeit soweit "wieder hergestellt hat", dass es NICHT mehr erforderlich ist.
Die DRV-Rehas dienen ja inzwischen (leider) überwiegend dem Zweck, weitere kostspielige Maßnahmen (oder die EM-Rente) ablehnen zu können, weil das nun ALLES GAR NICHT meht nötig ist, dank dem "großartigen Reha-Erfolg", man vergleiche nur mal die aktuellen Infos von
@esoiloks aus ihrer gerade laufenden Reha...
viewtopic.php?f=29&t=2469
Wenn man sich mal überlegt, WIE lange sie DARUM gekämpft hat, überhaupt eine Reha bewilligt zu bekommen.
Es ist wirklich SEHR traurig, aber die ehemals gut gemeinten (und gedachten) Möglichkeiten zur Besserung von Gesundheits-Problemen, verkommen immer mehr zur reinen Spar-Maschinerie der DRV und der Krankenkassen.
Die KK ZAHLEN zwar diese Maßnahmen dann nicht, ABER sie verkürzen trotzdem ihre KG-Zahlungspflicht (wenigstens) um die Reha-Wochen und mit dem Reha-Bericht wird ja dann auch inzwischen SEHR schnell die "Wunderheilung" und SOFORTIGE Arbeitsfähigkeit beim MDK "beschlossen".
Ich hatte damals auch 2 Rehas innerhalb 1,5 Jahren, die erste (meine ERSTE REHA überhaupt !!!) war eine AHB (Anschluß-Heil-Behandlung) nach der Herz-OP, die war SEHR hilfreich und wird generell nach einem solchen Eingriff (schon vom Krankenhaus aus) organisiert, hier spielen die erwähnten Fristen mal KEINE Rolle.
Es GEHT einfach NICHT anders, weil man ja inzwischen auch nach einer großen Herz-OP (bei komplikationslosem Verlauf) nach 10 Tagen aus der Klinik entlassen wird, da ist man allerdings noch nicht mal wirklich "Alltagstauglich", ICH war es jedenfalls NICHT und war damals wirklich SEHR dankbar für diese Möglichkeit.
Diese Reha war wirklich SEHR GUT und hat mir bei der Genesung VIEL geholfen, sie wurde bereits nach einer Woche (auf Anraten der zuständigen Reha-Ärztin) um eine weitere Woche (auf insgesamt 4 Wochen) verlängert und im Bericht stand dann auch drin, dass ich erst in
etwa 6 -8 weiteren Wochen voraussichtlich wieder arbeiten gehen könne...
Es dauerte bei mir dann aber doch länger und so wurde die KK dann auch irgendwann ungeduldig und drängte auf Arbeitsaufnahme, genehmigte aber (nach 1 Jahr AU) keine Wiedereingliederung, so dass ich dann direkt Vollzeit im Schichtdienst wieder beginnen sollte.
Meine Firma hätte einer WE nach "Hamburger Modell" zugestimmt, meine Chefin war nicht wirklich glücklich, als ich dann kam und um eine leichte Stundenreduzierung gebeten habe, weil die KK dagegen ist, dass ich langsam wieder einsteige ins Arbeitsleben.
So einigten wir uns dann auf 30 Wochenstunden, mit der Option später wieder auf Vollzeit zu gehen, dazu kam es dann aber nicht mehr, weil ich schon die 30 Stunden nicht mehr gepackt habe und nach knapp 7 Monaten war dann ganz SCHLUSS "mit lustig"...
Da begann dann (Anfang 2008) meine aktuelle AU-Bescheinigung und die KK ließ mir von Beginn an KEINE Ruhe, nach kaum 3 Monaten wurde ich aufgefordert eine Reha (bei der DRV) zu beantragen, sonst bekäme ich kein Krankengeld mehr.
Es war also EGAL, ob mir das irgendwie nützen konnte, ob es der richtige Zeitpunkt war aus ärztlicher Sicht, da HOFFTE ICH ehrlich gesagt auf die Ablehnung der DRV, ABER ich bekam SOFORT und SEHR schnell die Bewilligung für 6 Wochen psychosomatische Reha, ALLES IM EILTEMPO...
Zu dieser Reha will ich mich nicht weiter auslassen, sie lief jedenfalls auch nur darauf hinaus mir ständig klar zu machen, dass ich nur unmotiviert bin und wohl keine Lust (mehr) zum Arbeiten habe, naja, diese "Unlust pflege ich ja nun immer noch" und mein Psychiater hilft mir dabei...
Man hat mir dort aber immerhin bescheinigt, dass ich meine letzte (noch vorhandene Tätigkeit) NICHT mehr ausüben DARF / KANN / SOLL, darum wurde ich auch weiterhin AU entlassen, dieses mal OHNE irgendeine Prognose WANN und WODURCH sich das ändern könnte...
Da ich NICHT arbeitslos war /bin und diesen Job ja nun (lt. Reha-Bericht ) NICHT mehr machen sollte, blieb der KK dann NIX anderes übrig, als mein KG bis zur Aussteuerung weiterhin zu zahlen...
Psychosomatische Rehas sollen übrigens bereits nach 2 Jahren erneut möglich sein, ich persönlich lege aber keinen Wert darauf festzustellen, ob das stimmt...
Abgesehen von einer AHB (die ich hoffendlich auch nicht mehr benötigen werde) bin ich jedenfalls von Reha "geheilt" und wenn ich so die aktuellen Berichte unserer User hier lese, wie wenig doch ihre Gesundheit dort tatsächlich eine Rolle spielt, werde ich wohl frühestens im richtigen Renten-Alter mal eine bei der KK beantragen.
DANN sollen die nämlich der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit dienen und NICHT mehr vorwiegend der "Vermeidung von EM-Rente", das könnte eventuell tatsächlich mal hilfreich sein.
Liebe Grüße von der Doppeloma