Mutter-Kind Kur zum Termin der Aussteuerung

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
majosu
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Mutter-Kind Kur zum Termin der Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von majosu » Fr 2. Dez 2011, 11:59

Hallo,

meine Mutter Kind Kur würde jetzt endlich genehmigt.Nun liegt der Termin genau über den Termin der Aussteuerung aus dem Krankengeld.Wenn ich mich dann zu diesem Zeitpunkt nicht bei de Arbeitsagentur melden kann,bekomme ich doch kein Geld!?
Die KK hat ca. 7 Wochen für die Genehmigung gebraucht,und die Kurklinik ist jetzt einige Wochen geschlossen,
Hat einer Ahnung von der rechtlichen Seite?

LG
majosu

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Doppeloma
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Re: Mutter-Kind Kur zum Termin der Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 4. Dez 2011, 03:57

Hallo majosu, :smile:
meine Mutter Kind Kur würde jetzt endlich genehmigt.Nun liegt der Termin genau über den Termin der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
WER bezahlt denn dann diese Kur, die KK oder die Rentenkasse... :Gruebeln:
Wie das läuft, wenn das ALLES komplett über die KK läuft, das weiß ich leider nicht, weil du ja (wahrscheinlich) in der Zeit ausgesteuert wirst, hast du DAFÜR (für die Aussteuerung) schon den festen Termin/Bescheid bekommen ???
Wenn ich mich dann zu diesem Zeitpunkt nicht bei de Arbeitsagentur melden kann,bekomme ich doch kein Geld!?
Mit dem Bescheid zur Aussteuerung müsstest /solltest du dich unbedingt noch VOR der Kur bei der AfA melden, IN JEDEM FALLE.

Dann hängt eigentlich das Weitere davon ab, WER diese KUR bezahlt.
Wäre das die Renten-Kasse, dann bekommst du von dort Übergangsgeld für die Zeit der Reha und wenn die vorbei ist beginnt (erst) dein Anspruch bei der AfA nach § 125 SGB III, du müßtest dich also DIREKT danach bei der Arbeitsagentur melden und dort den Antrag auf ALG stellen.
Die KK hat ca. 7 Wochen für die Genehmigung gebraucht,und die Kurklinik ist jetzt einige Wochen geschlossen,
Du hast also auch noch KEINEN Anreisetermin /Beginn für die Reha ???
Wenn du den Termin der Aussteuerung schon KENNST, solltest du versuchen den Reha-Beginn mit der Klinik entsprechnd zu klären und eventuell auf den Zeitraum verschieben, wo die AfA dann schon zahlen MUSS.
Hat einer Ahnung von der rechtlichen Seite?
Ich denke mir, dass die KK NUR bis zur Aussteuerung zahlen wird, auch wenn die Kur (an sich) von der KK bezahlt wird, vielleicht kann dir da unsere @Vrori noch weiterhelfen, denn Krankengeld wirst du ab dem Tag nach der Aussteuerung NICHT mehr bekommen.

Ist schon wieder sehr DOOF, da bekommst du endlich die MU-KI-Kur und dann kommen wieder die nächsten Probleme, das MUSS natürlich unbedingt im Vorfeld ALLES geklärt werden, sonst findest du ja dort AUCH keine Ruhe... :Verwirrt: :Hilfe:

Ist die DRV der Kostenträger (für die KUR) ist das KEIN Problem, dann solltest du dich trotzdem VORHER unbedingt schon mal bei der AfA melden und dort über die Aussteuerung UND die KUR informieren.

Bitte beantworte die Fragen dazu, vielleicht kann man das dann besser sortieren.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

majosu
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Re: Mutter-Kind Kur zum Termin der Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von majosu » So 4. Dez 2011, 10:56

Hallo Doppeloma!


Ja, die KK zahlt,und Termin der Aussteuerung ist Mitte März.Bescheid kommt lt. KK später.


Ich werde da übernächste Woche in Begleitung mal hingehen.Auch ohne Bescheid.


Doch,der Anreisetermin liegt ca. 14 Tage VOR Aussteuerung.


Das wäre Klasse,wenn Vrori was sagen könnte.


Ja,und in eine andere Einrichtung zu gehen,kommt auch nicht in Frage,da die Einrichtuung von den Indikationen her für mich und meine Tochter absolut passt und auch schwerbehinderte Kinder aufnimmt.


Und entschuldige,wenn ich nicht immer sofort antworte,hab viel um die Ohren.


LG
majosu

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Re: Mutter-Kind Kur zum Termin der Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 4. Dez 2011, 11:44

Hallo Majosu,

ich vermute mal, dass die KK Leistungsträger für die MuKi-Kur ist...

Wenn du ausgesteuerst bist, dann bekommst du nach dem Aussteuerungstermin keine Geldleistungen mehr von deiner Krankenkasse....
auch das Arbeitsamt zahlt noch nicht, weil du ja dem Arbeitsmarkt wegen der Muki-Kur nicht zur Verfügung stehst.

So, d.h., du bekommst von keinem Geld für den Lebensunterhalt...

welche Möglichkeiten bestehen?...Kurz vor der MukI-Kur wieder arbeitsfähig sein? ...falls kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht, dann sofort arbeitslos melden...und ca. 14 Tage später gehst du an in die Muki-Kur...
aber irgendwie rechtlich nicht nachvollziehbar, warum soll bei dir plötzlich die Wunderheilung eingetreten sein....

ich würde mich bei der Agentur für Arbeit melden, ganz normal, wie jeder andere nach Aussteuerung auch...ganz normal ALG I nach 125 beantragen und dann mal schauen, was die Agentur daraus macht, vermutlich wirst du vor Leistungsbewilligung zu einem Gutachter der Arbeitsagentur geschickt, oder es wird ein Gutqchten nach Aktenlage erstellt...

zwischenzeitlich würde ich auch zur KK gehen, denen schildern, dass ja die Aussteuerung bevorsteht und du erst Klarheit über die finanzielle Situation während der Kur haben mußt und somit bittest du um Verschiebung der Muki-Kur...
ist zwar blöd, aber m.E. die sauberste Sache...und die sicherste Sache...

Aussteuerung, ANtrag ALG I, Bewilligung ALG I und dann die MuKi-Kur antreten...somit bekommst du für die Zeit weiterhin ALG I...ohne finanzielle Probleme...

Die Mitarbeiter der KK werden dafür Verständnis haben...die wollen dich ja auch als Mitglied weiter behalten.....

tja, oder du nimmst in Kauf....ich bekomme kein Geld mehr, wegen der Aussteuerung, von der KK, noch kein Geld von Arbeitsagentur, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe....und fahre zu dem geplanten Zeitpunkt in die Maßnahme.
Du würdest dann ca. 1 Woche kein Geld bekommen...sobald du wieder zurück von der Muki-kur bist, mußt du dich dann natürlich umgehend erneut bei der Arbeitsagentur melden...

Das sind die Möglichkeiten, die mir jetzt auf die Schnelle einfallen...
kläre aber unbedingt mit deiner KK wo du für die 1 Woche versichert bist...sonst gibt es noch ein Problem wegen der Kostenübernahme für die Muki-Kur..
und solche Probleme braucht man nicht, wenn man gesund werden will...

LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Mutter-Kind Kur zum Termin der Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von majosu » So 4. Dez 2011, 14:33

Hallo,


ja die KK ist Leistungsträger.

Wäre diese Lösung auch bei Anwendung von §117 möglich?


Aussteuerung, ANtrag ALG I, Bewilligung ALG I und dann die MuKi-Kur antreten...somit bekommst du für die Zeit weiterhin ALG I...ohne finanzielle Probleme...


Danke Euch allen.
Leider hab ich erst übernächste Woche Schützenhilfe um zum AA gehen zu können.Vielleicht erreiche ich über den Träger der Einrichtung noch was Neues.

LG
majosu

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Re: Mutter-Kind Kur zum Termin der Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 4. Dez 2011, 16:23

majosu hat geschrieben:Hallo,

Wäre diese Lösung auch bei Anwendung von §117 möglich?


Aussteuerung, ANtrag ALG I, Bewilligung ALG I und dann die MuKi-Kur antreten...somit bekommst du für die Zeit weiterhin ALG I...ohne finanzielle Probleme...


ja....
LG
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Re: Mutter-Kind Kur zum Termin der Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von majosu » Fr 16. Dez 2011, 09:45

So...ich war bei der Arbeitsagentur.....es wäre aber noch zu früh....soll Anfang februar wiederkommen.
Es wird dann entschieden,ob mir Leistungen zustehen und die Kur kann ich selbstverständlich antreten.
Ich habs nicht schriftlich bekommen,aber ich hoffe mal,das alles seinen Gang geht.

LG
majosu

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