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Wiederholungsreha vor Ablauf d. 4-Jahresfrist

Verfasst: Sa 15. Okt 2011, 20:22
von Anna13
Hallo,
ich habe eine Frage:
unter welchen Voraussetzungen und mit welcher BEgründung kann man vorzeitig eine erneute Reha bewilligt bekommen?
Habe Depression, war vor knapp 3Jahren in der psychosom. Reha und es hat mir für lange Zeit geholfen. Würde jetzt aufgrund erneuter Verschlechterung gerne nochmal eine beantragen, aber die 4Jahre sind eben noch nicht um. Mein damaliger Antrag ist übrigens erst nach Widerspruch und Gutachten nach insgesamt 7Monaten bewilligt worden.

Danke im Voraus für Antworten!

Anna13

Re: Wiederholungsreha vor Ablauf d. 4-Jahresfrist

Verfasst: Sa 15. Okt 2011, 21:23
von Vrori
Hallo,

ich würd an deiner Stelle noch einmal einen Antrag stellen....wenn er abgelehnt wird, dann über den Widerspruch versuchen.

Ende 2006 hatte ich einen Bandscheibenvorfall...war längere Zeit au...bin dann wieder arbeiten gegangen...während der AU hab ich dann einen REHA-Antrag gestellt und im März 07 war ich dann in REHA....
dann wurde ich Anfang 09 wieder au, wegen der gleichen Geschichte dazu kam dann ein chron. Schmerzsyndrom, Fibromyalgie, Osteochondrose, Spondylarthrose, Spondylose...usw....
da hat man dann die REHA, die ich wieder beantragt hatte, abgelehnt...
im Widerspruch habe ich ausführlich begründet, warum ich schon wieder eine REHA benötige...hab dargestellt, wie und wo ich in der Ausübung meiner Tätigkeit durch die Erkrankung eingeschränkt bin und dann hat man mir die REHA bewilligt....im Grunde hab ich nach 2 Jahren wieder eine REHA erhalten..

Es gibt da auch keine allgemein gültigen Richtlinien...bei Krebserkrankungen sagt man ja immer, dass es angeblich jährlich eine REHA haben kann....
oder bei anderen chronischen Erkrankungen....
ich hab die 2. REHA nur durch einen harten Kampf bereits nach 2 Jahren bekommen....

Versuch es einfach ....

viel Erfolg

LG
Vrori

Re: Wiederholungsreha vor Ablauf d. 4-Jahresfrist

Verfasst: Sa 15. Okt 2011, 23:16
von Amethyst
Hallo Anna!

Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine erneute Reha auch vor Ablauf der 4 Jahre möglich. Das muss vom Arzt aber gut begründet werden.

In der Regel wird zunächst abgelehnt, eben mit dem Argument der 4 Jahre. Dann sollte man aber Widerspruch einlegen.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=32308

Liebe Grüße

Annette

Re: Wiederholungsreha vor Ablauf d. 4-Jahresfrist

Verfasst: So 16. Okt 2011, 12:21
von Vrori
hallo annette,

so ist es ja in meinem Beispiel gelaufen....deswegen habe ich genau das gepostet...

Lg
Vrori

Re: Wiederholungsreha vor Ablauf d. 4-Jahresfrist

Verfasst: So 16. Okt 2011, 22:55
von sibela
Hallo Anna,
ja, bei mir ist es ähnlich gewesen. Reha August 2008. Ab Januar 2010 wieder AU wegen der Psyche. Dann habe ich die erneute Reha (Januar 2010) beantragt und nach Ablehnung-Widerspruch-Gutachter dann doch genehmigt bekommen. Ist dann allerdings April 2011 geworden, als ich zur Reha durfte.

Liebe Grüße
sibela

Re: Wiederholungsreha vor Ablauf d. 4-Jahresfrist

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 00:10
von Fulgora
Hallo, es muss nicht immer zwingend eine Reha über die DRV laufen, es können auch psycosomatische Rehas von der KK übernommen werden aber es ist für die Dauer der Maßnahme eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR je Kalendertag zu zahlen, es sein denn man ist von der Zuzahlung befreit.

Re: Wiederholungsreha vor Ablauf d. 4-Jahresfrist

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 09:18
von Vrori
Hallo Fulgora,

wenn man bereits im Krankengeldbezug ist, hat man die 10 Euro Tagesgebühr in der DRV-REHA nicht zu zahlen...!!

Wenn man eine REHA über die KK beantragen möchte, prüft auch die KK den "vier-jahreszeitraum"...also auch bei der KK müssen im Normalfall 4 jahre zwischen zwei stat. REHA-Leistungen Abstand sein.....
die KK und die DRV rechnen auch die REHA-Leistungen des jeweilig anderen an...

LG
Vrori

Re: Wiederholungsreha vor Ablauf d. 4-Jahresfrist

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 12:23
von Fulgora
@vrori:
Ich glaube das ist abhängig von der Erkrankung, denn ich weiß das Leute mit Morbus Bechterew jährlich im Wechsel von der KK und DRV in Reha können, da man der Einsteifung der WS entgegenwirken muss.

bzgl der 10 Euro Tagesgebühr, das gilt nur nur KK-Rehas, denn z.B. die ganze Mutter-Kind Kuren sind fast alle von der KK.

Wenn es explizit um den Bereich Psychosomatik geht, da müsste eigentlich jedes Gesundheitsamt sogar noch "Extraplätze" haben, die die stationäre belegen dürfen. Einfach mal fragen.