Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
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Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
Hallo Zusammen,
aus aktuellen Anlass, habe ich folgenden Frage.
Die med.Reha ist bei mir lt. Einschätzung meiner behandelten Ärzte aktuell
nicht angezeigt.
Dennoch hat mich die Krankenkasse mit üblicher Fristsetzung aufgefordert
eine Reha Antrag zu stellen.
Wegen div. anderer Dinge (Behandlung, Aussteuerung etc) habe ich es bisher nicht geschafft,
den Antrag zu vervollständigen, trotz der 10 Wochen Frist.
Jetzt läuft die Frist ab, mein HA ist allerdings im Urlaub.
Nun meine Frage:
- Leiste ich der Form und Frist auch genüge, wenn ich den Antrag zunächst ohne
Arztunterlagen bei der Kasse einreiche? In dem Anschreiben der Kassen steht Nichts zur Vollständigkeit
der Unterlagen (Ist der einzige "Winkelzug" den ich sehe)
Bis dato stelle sich meine Kasse nämlich quer jeglicher Fristverlängerung zu zu stimmen.
Hilfeeeee, es gehts ums Geld und davon haben wir "Kranken", ja mit jedem Tag weniger.
Danke für alle hinweise
rdj360
aus aktuellen Anlass, habe ich folgenden Frage.
Die med.Reha ist bei mir lt. Einschätzung meiner behandelten Ärzte aktuell
nicht angezeigt.
Dennoch hat mich die Krankenkasse mit üblicher Fristsetzung aufgefordert
eine Reha Antrag zu stellen.
Wegen div. anderer Dinge (Behandlung, Aussteuerung etc) habe ich es bisher nicht geschafft,
den Antrag zu vervollständigen, trotz der 10 Wochen Frist.
Jetzt läuft die Frist ab, mein HA ist allerdings im Urlaub.
Nun meine Frage:
- Leiste ich der Form und Frist auch genüge, wenn ich den Antrag zunächst ohne
Arztunterlagen bei der Kasse einreiche? In dem Anschreiben der Kassen steht Nichts zur Vollständigkeit
der Unterlagen (Ist der einzige "Winkelzug" den ich sehe)
Bis dato stelle sich meine Kasse nämlich quer jeglicher Fristverlängerung zu zu stimmen.
Hilfeeeee, es gehts ums Geld und davon haben wir "Kranken", ja mit jedem Tag weniger.
Danke für alle hinweise
rdj360
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Re: Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
Hallo,
du kannst den Antrag zur REHA bei der KK einreichen...fristgerecht....die werden dann natürlich mit einem Blick sehen, dass keine Arztunterlagen dabei sind....und dich dann schriftlich auffordern die Unterlagen vom Doc noch beizubringen....und schon hast du hoffentlich!! eine Fristverlängerung....
was ich allerdings bezweifle.. du hattest 10 Wochen Zeit und die wisssen ja nun anhand deiner Anträge, dass du auf jeden Fall auf eine Fristverlängerung spekulierst...also mir wäre das zu "gefährlich"...ich hab das KG nötig...da durfte nicchts gesperrt oder untersagt werden. Ich hätte wirtschaftl. Probleme bekommen...
http://www.kv-media.de/kg_rehaaufforderung.php
LG
Vrori
du kannst den Antrag zur REHA bei der KK einreichen...fristgerecht....die werden dann natürlich mit einem Blick sehen, dass keine Arztunterlagen dabei sind....und dich dann schriftlich auffordern die Unterlagen vom Doc noch beizubringen....und schon hast du hoffentlich!! eine Fristverlängerung....
was ich allerdings bezweifle.. du hattest 10 Wochen Zeit und die wisssen ja nun anhand deiner Anträge, dass du auf jeden Fall auf eine Fristverlängerung spekulierst...also mir wäre das zu "gefährlich"...ich hab das KG nötig...da durfte nicchts gesperrt oder untersagt werden. Ich hätte wirtschaftl. Probleme bekommen...
http://www.kv-media.de/kg_rehaaufforderung.php
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Fatbob
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Re: Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
Wenn die KK dich aufgrund eines Gutachtens des MDK mit §51 aufgefordert hat is das ok.
Ich brauchte auch nix zusätzlich abgeben bein Antragsstellung, die holen sich alles vom MDK dann.
Die Reha-Klink wird dich aber bitten alle befunde mitzubringen, bzw vorab ihnen zuzusenden.
Wichtig ist die Antragstellung in der Frist von 10 wochen, das musst du unbedingt hinbekommen.
Denke mal DRV ist der reha träger ?
lg
Ich brauchte auch nix zusätzlich abgeben bein Antragsstellung, die holen sich alles vom MDK dann.
Die Reha-Klink wird dich aber bitten alle befunde mitzubringen, bzw vorab ihnen zuzusenden.
Wichtig ist die Antragstellung in der Frist von 10 wochen, das musst du unbedingt hinbekommen.
Denke mal DRV ist der reha träger ?
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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Re: Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
Hallo Fatbob,
würde es also FORMAL reichen, den Antrag zunächst auch
ohne Arztberichte einzureichen?
(in dem Anschreiben der Krankenkasse wird auch bei
mir auf den paragr.51 sowie auf ein der KK vorliegendes
Gutachten...ich nehme an vom MDK, bei dem ich allerdings nie
persönlich vorstellig wurde, und ja DRV ist Träger).
Danke und Gruß
rdj
würde es also FORMAL reichen, den Antrag zunächst auch
ohne Arztberichte einzureichen?
(in dem Anschreiben der Krankenkasse wird auch bei
mir auf den paragr.51 sowie auf ein der KK vorliegendes
Gutachten...ich nehme an vom MDK, bei dem ich allerdings nie
persönlich vorstellig wurde, und ja DRV ist Träger).
Danke und Gruß
rdj
- Fatbob
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Re: Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
Ja, Antrag ausfüllen, wenn es geht bei KK oder DRV abgeben mit eingangsstempel.
Wenn ein Gutachten vorliegt worauf sich die KK bezieht und §51 anwendet (gefährdung der erwerbsfähigkeit), soll
sie das Gutachten was du ja nicht hast der DRV vorlegen, nicht dein Ding.
Aber Antragstellung reicht, mach das blos innerhalb der Frist. Die KK muss ja irgendwelche Befunde, Gutachten haben um §51 anzuwenden, die sollen sie der DRV eben beilegen.
Wobei Die reha-klink gerne alle neuen befunde haben will, aber erstmal abwarten ob du die reha überhaupt bekommst.
Egal was ich schreibe, füll den Antrag so gut du kannst aus und sofort bei der DRV oder KK abgeben, dafür das ich, wir, du, zu dumm sind alles im Antrag zu verstehen...dafür kann man eben nix, sollen sie eben nochmal nachfragen..
Wenn du weisst welche reha klink du hast lässte dir eben die letzten befunde ausdrucken, werden die Ärzte vor Ort aber
eh nicht reinschauen.
lg
Wenn ein Gutachten vorliegt worauf sich die KK bezieht und §51 anwendet (gefährdung der erwerbsfähigkeit), soll
sie das Gutachten was du ja nicht hast der DRV vorlegen, nicht dein Ding.
Aber Antragstellung reicht, mach das blos innerhalb der Frist. Die KK muss ja irgendwelche Befunde, Gutachten haben um §51 anzuwenden, die sollen sie der DRV eben beilegen.
Wobei Die reha-klink gerne alle neuen befunde haben will, aber erstmal abwarten ob du die reha überhaupt bekommst.
Egal was ich schreibe, füll den Antrag so gut du kannst aus und sofort bei der DRV oder KK abgeben, dafür das ich, wir, du, zu dumm sind alles im Antrag zu verstehen...dafür kann man eben nix, sollen sie eben nochmal nachfragen..
Wenn du weisst welche reha klink du hast lässte dir eben die letzten befunde ausdrucken, werden die Ärzte vor Ort aber
eh nicht reinschauen.
lg
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Re: Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
...Also das klingt ja "versöhnlich".
Ich habe bei der Krankenkasse nochmal darum gebeten die Frist zu verlängern.
Habe aber auch mitgeteilt, dass ich den Antrag (also ohne Arztberichte) sofort
einreichen kann.
Dem dürften Sie dann ja eigentlich nichts entgegenzusetzen haben!?!
Mal sehen was die antworten....
werde ich dann hier kundtun...
Gruß
rdj360
Ich habe bei der Krankenkasse nochmal darum gebeten die Frist zu verlängern.
Habe aber auch mitgeteilt, dass ich den Antrag (also ohne Arztberichte) sofort
einreichen kann.
Dem dürften Sie dann ja eigentlich nichts entgegenzusetzen haben!?!
Mal sehen was die antworten....
werde ich dann hier kundtun...
Gruß
rdj360
- Doppeloma
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Re: Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
Hallo RdJ360,
Ich habe damals überhaupt KEINE ärztlichen Unterlagen mitgeschickt, von der DRV (???) bekam ich schon nach 2 -3 Wochen(!!!) die Antragsformulare zugeschickt, die KK habe für mich einen "Eilantrag" gestellt, na wie schön, man konnte mich also gar nicht schnell genug, aus dem Krankengeld in das Übergangsgeld losbekommen.
Sollte ALLES ausgefüllt innerhalb 2 Wochen an die DRV zurückschicken, von ärztlichen Unterlagen stand da NIX bei, habe ich auch NICHT mitgeschickt, wenn die es SOOO eilig haben, dann sollen sie doch sehen WO sie das herbekommen, sehe ich NICHT als meine Aufgabe an.
Es war Sommerzeit/Urlaubszeit und meine Ärzte alle gerade nicht greifbar, habe mir dann wenigstens die Klinik selber "ausgesucht", weil sie direkt vor der Haustüre war und von der Indikation her passte.
Eigentlich WOLLTE ICH überhaupt nirgendwohin auf Reha
, aber ich brauchte ja auch das Geld, bekam dann auch meine "Wunschklinik" genehmigt und RUCK-ZUCK den Termin zur Anreise.
Inzwischen weiss ich auch WARUM, die Klinik war/ist wohl NICHT SOOO begehrt, dass die IMMER kurzfristig was FREI haben, ärztliche Unterlagen habe ich (soweit zu Hause vorhanden) mitgenommen, nach 2 Wochen Reha teilte man mir in der "großen Visite" dann trotzdem mit, dass man ja überhaupt KEINE medizinischen Unterlagen von mir hätte und deswegen gar NICHTS von mir weiss...
Na, die wußten auch nach 6 Wochen NICHT wesentlich MEHR von mir, aber die KK hat wenigstens diese 6 Wochen kein Krankengeld zahlen brauchen, leider MUSSTEN sie danach dann doch bis zur Aussteuerung weiterzahlen, haben zumindest bei mir, dann keinen weiteren "Sparversuch" mehr gestartet, der erste Versuch war eine "vorzeitige Aussteuerung".
Die hat aber auch nicht geklappt, weil ich eben doch noch gelegentlich ein bischen "was merke" , es geht (leider) überall NUR noch um Geld und überhaupt NICHT um unsere Gesundheit
Eine ganz WICHTIGE Warnung noch, die KK versuchen auf vielfältige Weise, schnellstens an den Reha-Bericht zu kommen, meist in Form einer SEHR freundlichen, schriftlichen, "unverbindlichen BITTE" um dein Einverständnis ("übersetzt" ist eine Schweigepflichtentbindung gemeint !!!), damit man DIR (angeblich) dann NACH der Reha besser HELFEN könne.
Achte bitte auf solche Post und gib den Bericht auf KEINEN Fall für die Krankenkasse frei, dazu bist du NICHT verpflichtet (es steht auch KEINE Rechtsgrundlage dabei, weil es die dafür NICHT gibt!!!) und HELFEN will sich die KK damit vor allem selber, denn daraus suchen sie sich meist NUR was raus, damit sie dann bald endgültig NICHT mehr zahlen brauchen
So führen die Reha-Maßnahmen der DRV, dann sehr oft zu überraschenden "Wunderheilungen" bei der KK und du wirst dann mal eben durch den MDK (nach Reha-Bericht /Aktenlage!!!) für arbeitsfähig erklärt, auch wenn du es noch gar nicht bist.
Sorge dafür, dass erst mal NUR der Arzt deines Vertrauens diesen Bericht von der Reha-Klinik bekommt und lass dir dann dort eine Kopie geben, wenn es sinnvoll ist, kannst du dann selber entscheiden, wer da was von bekommt und wer nicht.
Dein Arzt DARF diesen Bericht ohne deine Zustimmung AUCH NICHT an die KK geben.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Kann mich den Vorschreibern nur anschließen, du bist verpflichtet, innerhalb dieser 10 Wochen den ANTRAG zu stellen, MEHR NICHTHabe aber auch mitgeteilt, dass ich den Antrag (also ohne Arztberichte) sofort
einreichen kann.

Ich habe damals überhaupt KEINE ärztlichen Unterlagen mitgeschickt, von der DRV (???) bekam ich schon nach 2 -3 Wochen(!!!) die Antragsformulare zugeschickt, die KK habe für mich einen "Eilantrag" gestellt, na wie schön, man konnte mich also gar nicht schnell genug, aus dem Krankengeld in das Übergangsgeld losbekommen.
Sollte ALLES ausgefüllt innerhalb 2 Wochen an die DRV zurückschicken, von ärztlichen Unterlagen stand da NIX bei, habe ich auch NICHT mitgeschickt, wenn die es SOOO eilig haben, dann sollen sie doch sehen WO sie das herbekommen, sehe ich NICHT als meine Aufgabe an.

Es war Sommerzeit/Urlaubszeit und meine Ärzte alle gerade nicht greifbar, habe mir dann wenigstens die Klinik selber "ausgesucht", weil sie direkt vor der Haustüre war und von der Indikation her passte.
Eigentlich WOLLTE ICH überhaupt nirgendwohin auf Reha

Inzwischen weiss ich auch WARUM, die Klinik war/ist wohl NICHT SOOO begehrt, dass die IMMER kurzfristig was FREI haben, ärztliche Unterlagen habe ich (soweit zu Hause vorhanden) mitgenommen, nach 2 Wochen Reha teilte man mir in der "großen Visite" dann trotzdem mit, dass man ja überhaupt KEINE medizinischen Unterlagen von mir hätte und deswegen gar NICHTS von mir weiss...



Na, die wußten auch nach 6 Wochen NICHT wesentlich MEHR von mir, aber die KK hat wenigstens diese 6 Wochen kein Krankengeld zahlen brauchen, leider MUSSTEN sie danach dann doch bis zur Aussteuerung weiterzahlen, haben zumindest bei mir, dann keinen weiteren "Sparversuch" mehr gestartet, der erste Versuch war eine "vorzeitige Aussteuerung".
Die hat aber auch nicht geklappt, weil ich eben doch noch gelegentlich ein bischen "was merke" , es geht (leider) überall NUR noch um Geld und überhaupt NICHT um unsere Gesundheit

Eine ganz WICHTIGE Warnung noch, die KK versuchen auf vielfältige Weise, schnellstens an den Reha-Bericht zu kommen, meist in Form einer SEHR freundlichen, schriftlichen, "unverbindlichen BITTE" um dein Einverständnis ("übersetzt" ist eine Schweigepflichtentbindung gemeint !!!), damit man DIR (angeblich) dann NACH der Reha besser HELFEN könne.
Achte bitte auf solche Post und gib den Bericht auf KEINEN Fall für die Krankenkasse frei, dazu bist du NICHT verpflichtet (es steht auch KEINE Rechtsgrundlage dabei, weil es die dafür NICHT gibt!!!) und HELFEN will sich die KK damit vor allem selber, denn daraus suchen sie sich meist NUR was raus, damit sie dann bald endgültig NICHT mehr zahlen brauchen

So führen die Reha-Maßnahmen der DRV, dann sehr oft zu überraschenden "Wunderheilungen" bei der KK und du wirst dann mal eben durch den MDK (nach Reha-Bericht /Aktenlage!!!) für arbeitsfähig erklärt, auch wenn du es noch gar nicht bist.
Sorge dafür, dass erst mal NUR der Arzt deines Vertrauens diesen Bericht von der Reha-Klinik bekommt und lass dir dann dort eine Kopie geben, wenn es sinnvoll ist, kannst du dann selber entscheiden, wer da was von bekommt und wer nicht.
Dein Arzt DARF diesen Bericht ohne deine Zustimmung AUCH NICHT an die KK geben.


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
....Nach den letzten Hinweisen von DOma bleibt
ja nur, dass die KK zwar einer Fristverlängerung
nicht zustimmt, aber mit dem Rehabilitationsantrag
(ohne Formular "Ärztlicher Befundbericht") zufrieden sein MUSS.
Danke für alle schnellen Hinweise...
Rdj
ja nur, dass die KK zwar einer Fristverlängerung
nicht zustimmt, aber mit dem Rehabilitationsantrag
(ohne Formular "Ärztlicher Befundbericht") zufrieden sein MUSS.
Danke für alle schnellen Hinweise...
Rdj
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Re: Antrag zur med.Reha während Krankengeldbezug
Hallo,
....und wenn du dann in der REHA-Klinik bist, gehts wieder um Schweigepflichtentbindungserklärungen (meine güte, welche Wortschöpfung)...die fragen dann in der REHA, bei der Eingangsuntersuchung, Abschlußuntersuchung ...wer denn nun alles den Bericht bekommen soll....natürlich nur du und dein HA...
auch wird gern in Formularen, die einem irgendwann während der REHA in die Hand gedrückt werden, mal eben eine unwichtig wirkende Frage gestellt..nämlich nach dem Verteiler für den REHA-Bericht...
denk dran, nichts für die KK freigeben...
Stell einfach jetzt den Antrag...ohne viel dazutun und warte was kommt...
LG
Vrori
....und wenn du dann in der REHA-Klinik bist, gehts wieder um Schweigepflichtentbindungserklärungen (meine güte, welche Wortschöpfung)...die fragen dann in der REHA, bei der Eingangsuntersuchung, Abschlußuntersuchung ...wer denn nun alles den Bericht bekommen soll....natürlich nur du und dein HA...
auch wird gern in Formularen, die einem irgendwann während der REHA in die Hand gedrückt werden, mal eben eine unwichtig wirkende Frage gestellt..nämlich nach dem Verteiler für den REHA-Bericht...
denk dran, nichts für die KK freigeben...
Stell einfach jetzt den Antrag...ohne viel dazutun und warte was kommt...
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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