Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

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Amethyst
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 14. Mär 2011, 13:38

Hallo!
esoiloks hat geschrieben:Ob ich schon mal anfange, den Widerspruch zu formulieren? :teufel:
Das geht ganz fix, denn ich würde dann erst Akteneinsicht beantragen.

viewtopic.php?p=4565#p4565

Der 2. grüne Abschnitt.

Liebe Grüße

Annette
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Boo
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Boo » Mo 14. Mär 2011, 17:51

esoiloks hat geschrieben:Nach 23 Minuten Warteschleife die Auskunft, dass mein Bescheid am Freitag bei denen raus sei. Was drin steht, sagen sie einem natürlich nicht...

Also habe ich heute oder morgen den Bescheid im Kasten. Ob ich schon mal anfange, den Widerspruch zu formulieren? :teufel:
Na siehste, liebe esoiloks, ist doch erstmal was positives & das sie dir nix am Telefon sagen, ist eigentlich klar. Die Warterei in Warteschleifen ist zwar nicht erfreulich & kann einen schon auf die Nerven gehen, aber immerhin war es doch die Antwort wert, oder nicht ?

Mmh, ich würde es nicht gleich so negativ sehen, so spart " frau " sich erstmal die Energie, die für den Widerspruch gebraucht wird. falls es überhaupt notwendig ist. :grinser:


Ich wünsche & hoffe, dass es alles positiv für dich ausfällt ! :umarm:
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Di 15. Mär 2011, 21:05

Tja, abgelehnt :Veraergert:

Begründung:

Ihre letzte Leistung zur medizinischen Rehabilitation liegt noch keine 4 Jahre zurück. Das wusste ich selber schon, danke,liebe DRV, dass Du mich daran erinnerst!

Ihren Antrag haben Ärzte unseres sozialmedizinischen Dienstes nach den Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit umfassend geprüft. Wow, umfassend sogar... Die Leitlinien beschreiben krankheitsbedingte Funktions- und Fähigkeitsstörungen mit individuellen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Vorzeitige Leistungen können wir nur erbringen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. Mensch Leute, hätte ich sonst einen Antrag gestellt, wenn es NICHT erforderlich wäre? Denkt Ihr, ich will zum Spaß in eine Skoliosespezialklinik, in der Minimum 6 Stunden täglich Spezialkrankengymnastik gelehrt wird?

Die Auswirkungen der bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen

- erstens
- zweitens
- drittens

auf das Leistungsvermögen sind aber nicht so schwerwiegend, dass vorzeitige Leistungen zur Rehabilitation aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind Doch! Ich muss nämlich alle 2 Stunden eine Liegepause machen, weil mich die Schmerzen fertig machen!

Hat es bei dieser Begründung Sinn, vor der Begründung des Widerspruches die relevanten entscheidungsbegründenen Unterlagen anzufordern?



Edit: Die letzte Reha war im Januar 2009, sechs Wochen in einer psychosomatischen Klinik wegen meines burn- outs.
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 15. Mär 2011, 22:32

Hallo esoiloks

Das übliche Blablabla... :Veraergert:

viewtopic.php?p=6426#p6426
Hat es bei dieser Begründung Sinn, vor der Begründung des Widerspruchs die relevanten entscheidungsbegründenen Unterlagen anzufordern?
Ich gehe mal davon aus, dass die nur das haben, was Du selber eingereicht hast und nichts weiter, es würde mich wundern, wenn die noch was zusätzlich angefordert hätten. Insofern könntest Du auch direkt mit Begründung widersprechen.

Wenn es medizinisch notwendig ist, kann man eine erneute Reha auch vor Ablauf der 4 Jahre bekommen.

Mein Hausarzt hat damals, als mein Rehaantrag abgelehnt wurde, gesagt, ich solle keinen Widerspruch einlegen, sondern statt dessen Rente beantragen und mich auf den abgelehnten Rehaantrag beziehen. :groehl: ,. Habe ich gemacht und bekam dann ein Schreiben, ob sie meinen Rentenantrag als Widerspruch gegen ihren Ablehnungsbescheid werten sollen und den Rehaantrag noch mal prüfen sollen. :groehl: Ich habe meine Reha bekommen :Yeah:, nur war sie letztlich erfolglos.

Liebe Grüße

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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Boo » Di 15. Mär 2011, 22:36

Liebe esoiloks,

das tut mir wirklich leid ! :depri:

Ich würde jetzt so vorgehen wie Amethyst es dir beschrieben hat. In dem angegeben Link findest du die Vorformulierung .

Den Antrag für deine erneut gestellte Reha bezieht sich ja auf deine Skoliose & die Reha von 2009 hatte - meines Erachtens - einen ganz anderen Hintergrund.

Nur Mut & nicht aufgeben ! :umarm:


Oops, die liebe annette war mal wieder schneller ... fein :grinser:
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 15. Mär 2011, 22:48

Wenn es um eine andere Krankheit geht kann eine Reha schon sofort nach der ersten genehmigt werden.

Hat bei mir auch schon geklappt.

Mach es so wie von Annette und Boo beschrieben und du wirst Erfolg haben. :ic_up:
MfG
Blacky

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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Mi 16. Mär 2011, 07:55

Amethyst hat geschrieben: Ich gehe mal davon aus, dass die nur das haben, was Du selber eingereicht hast und nichts weiter, es würde mich wundern, wenn die noch was zusätzlich angefordert hätten. Insofern könntest Du auch direkt mit Begründung widersprechen.
Das Einzige, was ich nicht kenne, ist das Blatt des Reahantrages, das mein Orthopäde ausgefüllt hat.

Danke Euch für Eure Zeilen.

So in etwa?

"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren ablehnenden Bescheid vom xxxxxx beantrage ich hiermit die volle Erwerbsminderungsrente und bitte Sie, mir die entsprechenden Formulare zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen
esoiloks"
Lieben Gruß
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 16. Mär 2011, 09:57

Hallo esolioks!
esoiloks hat geschrieben:"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren ablehnenden Bescheid vom xxxxxx beantrage ich hiermit die volle Erwerbsminderungsrente und bitte Sie, mir die entsprechenden Formulare zuzusenden.

Ich habe es so geschrieben:

"....


Da mein Antrag auf medizinische Rehabilitation abgelehnt wurde und sich meine Erwerbsfähigkeit mit den von Ihnen vorgeschlagenen ambulanten Maßnahmen nicht wiederherstellen lässt, beantrage ich hiermit Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bitte ziehen Sie zur Beurteilung die Unterlagen meines Rehabilitationsantrags heran.

..."

Lass das mal bitte bis heute Abend liegen, ich formuliere das dann auf Dein konkretes Ablehnungsschreiben bezogen.
Jetzt habe ich keine Zeit, da mein Mann heute Urlaub hat und wir gleich ins Thermalbad wollen, er killt mich, wenn ich jetzt am PC versumpfe. :schuechtern:

Liebe Grüße

Annette
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 17. Mär 2011, 01:36

Hallo Eskoilos!
Amethyst hat geschrieben:Lass das mal bitte bis heute Abend liegen, ich formuliere das dann auf Dein konkretes Ablehnungsschreiben bezogen.
Ich überlege, ob es in Deinem Fall nicht doch ausreicht, eine fundierte Widerspruchsbegründung zu schreiben. Hilfreich wäre dabei ein aussagekräftiger Arztbericht.
Hat es bei dieser Begründung Sinn, vor der Begründung des Widerspruches die relevanten entscheidungsbegründenen Unterlagen anzufordern?
Ich denke, Du solltest das doch tun, also pauschal widersprechen und Akteneinsicht beantragen.

viewtopic.php?f=3&t=614&start=10

Wenn Du es dennoch so machen möchtest wie ich, dann sei so lieb und stelle mir mal bitte den kompletten Ablehnungstext zur Verfügung. Dann ist es einfacher für mich, das zu formulieren.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Fr 18. Mär 2011, 10:49

Liebe Annette,

danke für Dein Engagement.

Also wie gesagt, das entsprechende Formular, das dem Rehaantrag beiliegt ("ärztlicher Befundbericht" nennt sich das wohl) hat der Orthopäde ausgefüllt, den aber gleich zur DRV geschickt, ich kenne den also nicht. Ob das ein "aussagekräftiger" Arztbericht ist, weiß ich nicht, denn es ist ja ein vorgegebenes Formular und ich habe den Orthopäden ja gewechselt, weil er nicht besonders auf mich eingegangen ist und Massenabfertigung praktiziert hat.

Aber wenn Du meinst, man kann auch damit was anfangen, dass mach ich das mit dem Widerspruch.


Die Ablehnung des Antrages hat mich doch mehr runtergezogen als gedacht. Ich hatte an dem Tag, bevor der Bescheid kam, in der Klinik angerufen, um mal zu hören, wie die Wartezeiten sind. Wenn ich die Genehmigung bekommen hätte, wäre es Mitte/ Ende August gewesen, bis ein Platz für mich frei gewesen wäre. Das heißt, ca. 5 Monate muss man warten. Die Zeit, die jetzt die Widerspruchsbearbeitung dauert, schiebt einen Rehatermin natürlich nach diese etwa 5 Monate nach hinten. Ich fange am Montag per Wiedereingliederung wieder an zu arbeiten, dem Fuß geht es besser. Die WE wird wohl 4 Wochen dauern, dann sind wieder 8 Stunden dran. Und ich weiß, dass der Rücken das nicht lange mitmachen wird. Deswegen habe ich ja auf eine baldige Reha gehofft. Denn ich glaube nicht, dass ich länger als maximal 6/ 8 Wochen arbeiten kann. Und dann "verbrauche" ich den KG- Anspruch, um auf die Reha zu warten....

Gibt es eigentlich auch für so einen Widerspruch Bearbeitungsfristen?

Ich bin ganz schön geknickt :traurig:
Lieben Gruß
esoiloks
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