Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
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Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Hallo,
kann man Widerspruch einlegen, wenn man die zugewiesene Klinik für nicht geeignet hält?
(Wo ist die gesesetzl. Grundlage dafür?)
komme über die Suchfunktion nicht so recht weiter.
Danke
kann man Widerspruch einlegen, wenn man die zugewiesene Klinik für nicht geeignet hält?
(Wo ist die gesesetzl. Grundlage dafür?)
komme über die Suchfunktion nicht so recht weiter.
Danke
- Amethyst
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Re: Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Hallo Distel!
Da ist auch ein Musterwiderspruch dabei.
Liebe Grüße
Annette
Ja.Distel hat geschrieben:kann man Widerspruch einlegen, wenn man die zugewiesene Klinik für nicht geeignet hält?
viewtopic.php?p=11585#p11585(Wo ist die gesesetzl. Grundlage dafür?)
komme über die Suchfunktion nicht so recht weiter.
Da ist auch ein Musterwiderspruch dabei.
Liebe Grüße
Annette
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Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Darf man eigentlich auch gegen die Rehaklinik widersprechen, wenn die KK einen zur Reha aufgefordert hat oder streichen die dann wegen Verzögerung das KG?
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Re: Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Hallo,
ja, du hast dein Wahlrecht quasi verloren...du mußt die REHA annehmen...wenn es eine Aufforderung durch die KK war...
LG
Vrori
ja, du hast dein Wahlrecht quasi verloren...du mußt die REHA annehmen...wenn es eine Aufforderung durch die KK war...
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Sorry, aber DAS glaube ich NICHT, habe meine Klinik AUCH selber gewählt, der DRV im Antrag mitgeteilt in welche ich möchte, die habe ich dann auch bekommen.ja, du hast dein Wahlrecht quasi verloren...du mußt die REHA annehmen...wenn es eine Aufforderung durch die KK war...
OB das (bei mir) eine gute Wahl gewesen ist, sei jetzt mal dahin gestellt

Schließlich MUSS die Klinik auch geeignet sein (von der Indikation her), sonst wird die DRV wohl die Kosten AUCH NICHT übernehmen, die Aufforderung zur Antragstellung sagt ja NICHTS dazu aus, wie lange es bis zur Aufnahme in der Wunschklinik noch dauern KANN.
Oder wenn ein Kind mit MUSS, kann die KK auch nicht sagen das geht NICHT (bloß weil es dann länger dauern wird, weil es solche Kliniken eben nicht haufenweise gibt), klar werden die das im Rahmen des Dispositionsrechtes versuchen, aber nicht jeder Versuch ist auch erlaubt.
Auch das Klinik-Wahlrecht ist gesetzlich festgelegt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/9.html
Da steht NIX dazu drin, dass dieses Wahlrecht irgendwie eingeschränkt werden KANN/DARF (z.B. von der KK).

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Hallo,
das hängt mit dem Dispositionsrecht zusammen....http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
Dort mal nachlesen...wenn die Klinik grundsätzlich geeignet ist, dann kann keine Neuwahl erfolgen.
Sollte ein so grober Fehler gemacht worden sein, dass die Klinik nicht für die Erkrankung geeignet ist, dann denke ich, wird niemand etwas dagegen haben, wenn man widerspricht..
hier müßte aber die KK informiert werden.
LG
Vrori
das hängt mit dem Dispositionsrecht zusammen....http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
Dort mal nachlesen...wenn die Klinik grundsätzlich geeignet ist, dann kann keine Neuwahl erfolgen.
Sollte ein so grober Fehler gemacht worden sein, dass die Klinik nicht für die Erkrankung geeignet ist, dann denke ich, wird niemand etwas dagegen haben, wenn man widerspricht..
hier müßte aber die KK informiert werden.
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Wundert mich, dass hier so unterschiedliche Einschätzungen zu dieser Frage existieren. Muss doch öfters vorkommen, dass die KK zur Reha auffordert, aber die DRV nicht in die Wunschklinik einweist?
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Re: Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Hallo,
naja, Wunschklinik....es geht immer darum, welche Erkrankung vorliegt und welche Klinik dafür geeignet ist und wo der frühest mögliche Platz frei ist.
Wenn es sich z.B. um eine orthop. Erkrankung handelt und es eine frühzeitige Belegungsmöglichkeit in einer Klinik für Internistische Erkrankungen gibt, die auch orthop. Erkrankungen mitbehandeln...dann kann man eigentlich nicht dagegen Widerspruch einlegen, eben weil das Dispositionsrecht ausgeschlossen wurde.
Gruß
Vrori
naja, Wunschklinik....es geht immer darum, welche Erkrankung vorliegt und welche Klinik dafür geeignet ist und wo der frühest mögliche Platz frei ist.
Wenn es sich z.B. um eine orthop. Erkrankung handelt und es eine frühzeitige Belegungsmöglichkeit in einer Klinik für Internistische Erkrankungen gibt, die auch orthop. Erkrankungen mitbehandeln...dann kann man eigentlich nicht dagegen Widerspruch einlegen, eben weil das Dispositionsrecht ausgeschlossen wurde.
Gruß
Vrori
LG
Vrori
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Re: Widerspruch gegen Auswahl der Reha-Klinik
Die Erfolgsaussichten steigen, wenn eine Reha-Einrichtung gewählt wurde, die Vertragspartner der DRV ist
(Ein Anruf genügt!)

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