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Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Do 24. Mär 2022, 15:04
von schläfer
Hallo zusammen,

ab 2024 bekommen die ehemaligen und die Jahrgänge von 2001- 2014 7,5%

Jahrgänge ab 2014 -2018 4,5% mehr Rente. Dabei wird auch an Rentner gedacht die in andere Renten gewechselt haben.

Hier die Quelle:

https://www.rnd.de/politik/erwerbsminde ... SJRFU.html

Und hier ein Auszug dazu

Berlin.Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat erhebliche Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und -rentnerinnen angekündigt. „Mit dem Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente machen wir deutlich: Wir stehen auch in diesen Zeiten an der Seite derjenigen, die wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können“, sagte Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deshalb verbessern wir die Erwerbsminderungsrente und erhöhen damit die Renten von rund drei Millionen Menschen“, fügte er hinzu.

Heil betonte: „Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut und zeigt, dass der Sozialstaat funktioniert und die Menschen nicht im Stich lässt.“

Wer krankheitsbedingt oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, kann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Wichtig ist dabei die sogenannte Zurechnungszeit. Durch sie werden Renten wegen Erwerbsminderung so berechnet, als ob die betroffenen Menschen nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten. In der Vergangenheit hatte es hier Verbesserungen gegeben, von denen damals jeweils die Neurentner profitierten, nicht aber die Bestandsrentner. Das soll nun nachgeholt werden.

Ein Plus von bis zu 7,5 Prozent
Die betroffenen Menschen sollen ab dem 1. Juli 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld erhalten, wie es im Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand heißt.
In dem Entwurf, der dem RND vorliegt, wird ausgeführt: „Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.“

Die genauen Änderungen und die Kosten
Im Detail heißt das: Für diejenigen, die zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten sind, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Für diejenigen, bei denen der Erwerbsrentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 liegt, sind es 4,5 Prozent – da sie teils schon von vorherigen Verbesserungen profitiert haben.

Klar ist auch: Viele frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner befinden sich bereits im Altersrentenbezug. Deshalb werden bei der geplanten Verbesserung auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde.

Die geplanten Verbesserungen führen laut Gesetzentwurf zu zusätzlichen Rentenausgaben von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2024, in dem die Regelung zur Jahresmitte eingeführt wird. Im Jahr darauf sind es 2,6 Milliarden Euro. Danach sinken die Mehrausgaben langsam ab, die die Zahl der begünstigten Renten auf Dauer abnehmen wird.

So mal sehen ob das 2024 wahr wird oder wieder vergessen geht.

Gruß schläfer

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Mo 28. Mär 2022, 14:25
von Tacker
Vielen Dank! Die Bestands-EM-Rentner wären dann aber immer noch finanziell erheblich benachteiligt verglichen mit späteren Rentnern, bei denen bis 65 Jahre hochgerechnet worden ist. Also unbedingt mal die Abgeordneten von Grünen/SPD anschreiben und um Gleichbehandlung mit späteren EM-Rentnern bitten!

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: So 3. Apr 2022, 20:23
von maday
Referentenentwurf: 7,5 Prozent mehr EM-Rente ab 01.07.2024 (Seite 4 bis 18)

hier kann man es nachlesen: https://rentenbescheid24.de/dokumente-u ... rhoehung24

Meine Meinung: der Entwurf ist akzeptabel. Es wird immer jemanden geben, der dies anders sieht. Aber jedem Recht gemacht, gibt es so wie so nicht.

Gruß maday

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Mo 4. Apr 2022, 10:02
von schläfer
Hallo mayday,

daß schöne daran ist aber auch das man hier an alle Em Rentner und ehemaligen Em Rentner die in Altersrenten, oder Witwer oder Witwen deren Angehörige EM Rente zur dieser Zeit ab 2001/2014 hatten dabei mitbedenkt. Ich hoffe das es wahr wird, denn noch ist es nur ein Referentenentwurf. Ich hoffe das es so Gesetz wird.

Gruß schläfer

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Mo 4. Apr 2022, 10:19
von maday
Hallo schläfer,

das sehe ich genau so wie du. Auch ich bin zum 07/2024 bereits 1 Jahr Altersrentner und würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf so umgesetzt wird. Immerhin habe ich seit 12 Jahren den Abzug von 10,8%. Allerdings habe ich bei der Mütterrente von der pauschalen Rentenerhöhung für Bestandsrentner profitiert. Na ja, lassen wir uns überraschen.

Gruß maday

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Do 14. Apr 2022, 18:54
von Tacker
Bei einer Gleichstellung mit späteren Rentnern wären die meisten von uns besser gestellt:
Bekäme ich mit einer Gleichstellung, also Hochrechnung bis 65 Jahre, 120 Euro mehr, sind es beim geplanten Entwurf nur 60 Euro mehr.
Ob ganze 3 Jahre mehr dazu gerechnet werden oder nur knapp 5 % dazu gerechnet werden, macht einen großen Unterschied.
Habt ihr das für euch ebenfalls ausgerechnet oder ausrechnen lassen?

Aber besser ein fauler Kompromiss und eine leichte Erhöhungen als gar keine Verbesserung.

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Do 14. Apr 2022, 22:40
von schläfer
Hallo Tacker :smile:

Seufz,es ist leider wie es ist. Besser das, wie überhaupt nichts :Gruebeln: . Bin schon froh wenn auch Anschluss-Renten und oder Witwen/Witwer mitbedacht wurden bei diesem Entwurf.

Und das ganze so zumindest (auch nicht fair für vor 2001) ab 2001 stattfindet, sollte dieses dann auch wirklich so Gesetz werden es ist noch nicht im Bundesrat verlesen worden.

Ich bin mir jedoch sicher man will hiermit dem BSG zuvor kommen, wenn dieses dann irgendwann dieses Jahr oder nächstes Jahr entscheidet.

Alles andere wird niemals so kommen wie sich einige die jetzigen verlängerten Zurechnungszeiten wünschen würden, leider ! :Ohnmacht:

Liebe Grüße schläfer

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Fr 15. Apr 2022, 06:18
von rebeon
schläfer hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 22:40
Hallo Tacker :smile:


Und das ganze so zumindest (auch nicht fair für vor 2001) ab 2001 stattfindet, sollte dieses dann auch wirklich so Gesetz werden es ist noch nicht im Bundesrat verlesen worden.

Liebe Grüße schläfer
Hallo Zusammen,

die EM-Rentner vor 2001 haben zwar auch nur die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr, dafür wurde die Rente aber nicht für vorzeitige Inanspruchnahme gekürzt.
Sie erhalten die Zahlungen also ungekürzt, während nachfolgende EM-Rentner 10,8 % Abschlag in Kauf nehmen müssen.

Von daher wohl die prozentuale Aufwertung erst für Rentner ab 2001.

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Do 26. Mai 2022, 18:29
von Ozymandias
In einer Woche wird feststehen ob und wie es kommt.
Eigentlich wollte der BSG im Sommer diesen Jahres zu den Zurechnungszeiten entscheiden, wird aber womöglich eh im Sand verlaufen und abgewiesen werden.

Re: Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten

Verfasst: Do 26. Mai 2022, 21:14
von schläfer
Hi all,

glaubt ihr noch an den Weihnachtsmann ? Wäre ja schön von Herrn Heil, aber die anderen schreien wegen Krieg und Inflation und zu teuer, ach und Haltelinie nach 2025 wird auch nix.

Tja und wenn wir schon dabei sind lassen wir die Leute wie zu Kaiser`s Zeiten bis 70 arbeiten. Und wer braucht schon Rentner.

Ich hab die letzten Wochen soviel gehört, dass ich an nichts mehr glaube.

Na ja nächste Woche seht ihr es selbst.

LG schläfer