Digitalisierung AU-Bescheinigung voraus. 01 Okt 2021

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Engelchen22
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Digitalisierung AU-Bescheinigung voraus. 01 Okt 2021

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 15. Apr 2021, 15:42

Hallo zusammen:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 99614.html

( Quelle:haufe.de )

Gruss Engelchen 22
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schläfer
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Re: Digitalisierung AU-Bescheinigung voraus. 01 Okt 2021

Ungelesener Beitrag von schläfer » Do 15. Apr 2021, 21:41

Hallo Engelchen,

habe mir auch das durchgelesen und frage was außer dem Krankenschein bekommt ein Arbeitgeber noch zugespielt. Mir ist bei der ganzen Digitalisierung nicht ganz wohl.

Mag sein das es eine Erleichterung sein soll, aber so recht kann ich nicht daran glauben. Hmm.

Liebe Grüße Schläfer
Alle sagten es geht nicht, doch dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.(unbekannter Autor)

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georg
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Re: Digitalisierung AU-Bescheinigung voraus. 01 Okt 2021

Ungelesener Beitrag von georg » Sa 19. Jun 2021, 08:40

Bin da auch schon paarmal in den Medien drüber gestolpert.

Sehe irgendwie nicht den Nutzen, den das neue Verfahren bringen soll ?
Der Arzt muß mir immer noch was in Papierform ausstellen.
Der Arbeitgeber muß die Daten proaktiv abrufen ?
Also wo ist der Gewinn ?

Nun ja, ich habe keinen Arbeitgeber mehr und habe da eher Bedenken, beim meinem Arzt, dass der das nicht auf die Reihe bekommt.
Bei dem hakts ja sowieso an allen Ecken und Enden.
Der, die sind damit sicher dann wieder total überlastet, wie immer mit allem, dass etwas von der Norm abweicht.
Gruß
Georg :umarm:

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Engelchen22
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eAU: Starttermin 1. Oktober bleibt – KBV konnte Übergangsregelung erwirken

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 13. Aug 2021, 15:01

Hallo Ihr Lieben, :smile:

12.08.2021 - Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet wie geplant am 1. Oktober. Ärzte übermitteln Krankschreibungen dann digital an die Krankenkassen. Für Praxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, konnte die KBV mit dem GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung vereinbaren.

Diese sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte übergangsweise das alte Verfahren anwenden können, solange die zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) notwendigen technischen Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis nicht zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2021. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.

Kriedel: eAU kann mit Übergangsphase starten
„Mit der Übergangsphase kann die eAU ab 1. Oktober starten. Denn nun gibt es eine Lösung für jene Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden können“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Praxen, die zum Starttermin über die technischen Voraussetzungen verfügten, können selbstverständlich die eAU nutzen, rät Kriedel. So könnten sie die eAU bereits in ihre Praxisabläufe integrieren, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept komme.

Trotz Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. Denn nur mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen – kurz KIM – können sie Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Derzeit gibt es 32 von der gematik zugelassene Anbieter, einer davon ist die KBV mit ihrem KIM-Dienst kv.dox.

eHBA, KIM und Updates erforderlich
Für die eAU benötigen Ärzte neben einem KIM-Dienst einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektoranbieter bereitstellen. Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI angeschlossenen Praxen.

Umsetzung in mehreren Schritten
Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab 1. Oktober übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.

Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.

Die KBV hatte mehrfach vor Problemen zum Start der eAU gewarnt und unter anderem kritisiert, dass es für eine Massenanwendung wie die Krankschreibung bislang keine Tests in Praxen gegeben habe. Diese sollen nun Ende August beginnen. Auch die Krankenkassen müssen ihre Abläufe auf die neue Technik und das digitale Verfahren umstellen.

( Quelle:2021 KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KBV) )

Liebe Grüsse Engelchen 22
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