Vorgezogene Coronaimpfung durch Vorerkrankungen
Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 09:27
Das Thema Coronaimpfung, wann ist wer dran, ist kompliziert.
Grundsätzlich geht es nach dem Alter der Impfwilligen.
Stand 20.3.2021: jetzt ist die Gruppe 2, Menschen ab 70 Jahren dran.
Was aber, wenn wie bei Vielen hier, eine Impfung noch lange nicht in Sicht ist, weil man vielleicht 40-60 Jahre alt ist, oder noch jünger ?
Wenn einem die Maßnahmen, die sehr isolierend wirken, aufs Gemüt schlagen, man mit seinen Erkrankungen jetzt noch zusätzlich unter Ängsten und Beeinträchtigungen der Coronasituation leidet ?
Wenn man gerne einen früheren Impftermin hätte ?
Ich möchte hier für die jetzige Situation die Möglichkeiten einer vorgezogenen Impfung bedingt durch Vorerkrankungen vorstellen und auch eure Erfahrungen dazu hören.
Auf der Seite der" Bundesregierung Deutschland Corona-Informationen" ist Folgendes zu lesen, "Stand 20.3.2021":
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ng-1829940
In die Gruppe 2 fallen also viele Menschen mit Vorerkrankungen.
Auf den Seiten der Bundesländer gibt es noch zusätzliche, länderspezifische Informationen, was die Vorerkrankungen anbelangt gibt es jedoch keine Abweichungen. In meinem Bundesland sind diese Erkrankungen sogar in die Gruppe 1 ( also in die Gruppe der über 80-jährigen ) vorgezogen worden.
......................................
Wer also eine dieser in der info der Bundesregierung aufgeführten Erkrankungen hat, der kann sich jetzt schon einen Impftermin holen, auch wenn er altersbedingt noch nicht dran wäre.
Viele hier haben eine depressive Grunderkrankung oder Miterkrankung. Aber auch andere schwere psychische Erkrankungen ermöglichen die frühere Impfung.
Ein großer Bereich der Vorerkrankungen für eine höhere Priorität sind Lungenerkrankungen, Krebserkrankungen.
Auch die enge Kontaktperson ( Beisp.: der Mann einer Asthmapatientin ) ist impfberechtigt, aber auch da braucht es sowohl den ausgefüllten Vordruck "Kontaktperson" als auch ein Zweit-Original-Attest vom Erkrankten als Beleg, wen begleite ich, pflege ich, bin eng zusammen.
Ich bin zum Hausarzt, habe ihm das Gutachten in punkto psychische Erkrankungen zum Lesen gegeben, das letztes Jahr gemacht wurde. ( Da ich zZ wegen anderer Erkrankung oft beim HA bin, wollte ich ihn zunächst fragen um nicht noch den Termin beim Psychiater zu haben ).
Wenn der HA, FA der Meinung ist, daß man mit seinem Krankheitsbild die Anforderungen für die höhere Impfpriorisierung erfüllt, dann bekommt man ein sogenanntes Attest:
auf einem Rezeptzettel steht:
" Bei Frau Muggel liegt eine Vorerkrankungen nach Coronagesetz §3 Punkt 2 vor ".
Dort steht KEINE Diagnose, die Schweigepflicht ist damit gewahrt. Ob man nun eine Lungenerkrankung hat, Diabetes, Demenz oder eine bipolare Störung....das ist im Impfablauf oder bei der Terminvergabe kein Thema.
Ohne diese spezielle Bescheinigung-kein Impfen. Also keinesfalls irgendein Schreiben vom KH, Gutachten etc mitnehmen, das passt nicht zur Verifizierung des Impfanspruchs.
Ich habe diverse Fälle geschildert bekommen, wo Pflegebedürftigkeit, Kontaktpersonen zu Pflegebedürftigen oder Schwangeren oder §3.2 Vorerkrankte sehr sehr genau nach den Attesten gefragt wurden im Impfzentrum.
Ich persönlich habe dieses kleine Arztattest fürs Impfen, auch schon einen/zwei Impftermine.
Die Vergabe der Termine ist ein anderes Thema, länderabhängig. In jedem Falle aber zeitraubend.
Grundsätzlich geht es nach dem Alter der Impfwilligen.
Stand 20.3.2021: jetzt ist die Gruppe 2, Menschen ab 70 Jahren dran.
Was aber, wenn wie bei Vielen hier, eine Impfung noch lange nicht in Sicht ist, weil man vielleicht 40-60 Jahre alt ist, oder noch jünger ?
Wenn einem die Maßnahmen, die sehr isolierend wirken, aufs Gemüt schlagen, man mit seinen Erkrankungen jetzt noch zusätzlich unter Ängsten und Beeinträchtigungen der Coronasituation leidet ?
Wenn man gerne einen früheren Impftermin hätte ?
Ich möchte hier für die jetzige Situation die Möglichkeiten einer vorgezogenen Impfung bedingt durch Vorerkrankungen vorstellen und auch eure Erfahrungen dazu hören.
Auf der Seite der" Bundesregierung Deutschland Corona-Informationen" ist Folgendes zu lesen, "Stand 20.3.2021":
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ng-1829940
In die Gruppe 2 fallen also viele Menschen mit Vorerkrankungen.
Auf den Seiten der Bundesländer gibt es noch zusätzliche, länderspezifische Informationen, was die Vorerkrankungen anbelangt gibt es jedoch keine Abweichungen. In meinem Bundesland sind diese Erkrankungen sogar in die Gruppe 1 ( also in die Gruppe der über 80-jährigen ) vorgezogen worden.
......................................
Wer also eine dieser in der info der Bundesregierung aufgeführten Erkrankungen hat, der kann sich jetzt schon einen Impftermin holen, auch wenn er altersbedingt noch nicht dran wäre.
Viele hier haben eine depressive Grunderkrankung oder Miterkrankung. Aber auch andere schwere psychische Erkrankungen ermöglichen die frühere Impfung.
Ein großer Bereich der Vorerkrankungen für eine höhere Priorität sind Lungenerkrankungen, Krebserkrankungen.
Auch die enge Kontaktperson ( Beisp.: der Mann einer Asthmapatientin ) ist impfberechtigt, aber auch da braucht es sowohl den ausgefüllten Vordruck "Kontaktperson" als auch ein Zweit-Original-Attest vom Erkrankten als Beleg, wen begleite ich, pflege ich, bin eng zusammen.
Ich bin zum Hausarzt, habe ihm das Gutachten in punkto psychische Erkrankungen zum Lesen gegeben, das letztes Jahr gemacht wurde. ( Da ich zZ wegen anderer Erkrankung oft beim HA bin, wollte ich ihn zunächst fragen um nicht noch den Termin beim Psychiater zu haben ).
Wenn der HA, FA der Meinung ist, daß man mit seinem Krankheitsbild die Anforderungen für die höhere Impfpriorisierung erfüllt, dann bekommt man ein sogenanntes Attest:
auf einem Rezeptzettel steht:
" Bei Frau Muggel liegt eine Vorerkrankungen nach Coronagesetz §3 Punkt 2 vor ".
Dort steht KEINE Diagnose, die Schweigepflicht ist damit gewahrt. Ob man nun eine Lungenerkrankung hat, Diabetes, Demenz oder eine bipolare Störung....das ist im Impfablauf oder bei der Terminvergabe kein Thema.
Ohne diese spezielle Bescheinigung-kein Impfen. Also keinesfalls irgendein Schreiben vom KH, Gutachten etc mitnehmen, das passt nicht zur Verifizierung des Impfanspruchs.
Ich habe diverse Fälle geschildert bekommen, wo Pflegebedürftigkeit, Kontaktpersonen zu Pflegebedürftigen oder Schwangeren oder §3.2 Vorerkrankte sehr sehr genau nach den Attesten gefragt wurden im Impfzentrum.
Ich persönlich habe dieses kleine Arztattest fürs Impfen, auch schon einen/zwei Impftermine.
Die Vergabe der Termine ist ein anderes Thema, länderabhängig. In jedem Falle aber zeitraubend.