Hallo Ihr Lieben,
neue Hürden für Patient u Physio-Therapeut bzgl ausgestellter VO Physiotherapie mit Wärmetherapie.
Die/einige Krankenkassen änderten die Bezeichnung " Wärmetherapie ".... diese muss für die Abrechnungsstelle durch den ausstellenden Arzt genau " spezifiziert " werden.
Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich. So dass der Kostenträger die Rechnung entsprechend kürzt. Die Physiopraxis das Heilmittel nicht vergütet bekommt, sofern sich der ausstellende Arzt querstellt.
Liebe Grüsse Engelchen 22
Heilmittelverordnung News
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- Engelchen22
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Re: Heilmittelverordnung News
Hallo in die Runde,
hier mal die Diagnoseliste der Erkrankungen für die Langfristverordnung:
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_ ... ersion.pdf
Quelle: kassenärztliche Bundesvereinigung, kbv. de
lg n
hier mal die Diagnoseliste der Erkrankungen für die Langfristverordnung:
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