Heilmittelverordnung News
Verfasst: Mo 12. Okt 2020, 15:19
Hallo Ihr Lieben,
neue Hürden für Patient u Physio-Therapeut bzgl ausgestellter VO Physiotherapie mit Wärmetherapie.
Die/einige Krankenkassen änderten die Bezeichnung " Wärmetherapie ".... diese muss für die Abrechnungsstelle durch den ausstellenden Arzt genau " spezifiziert " werden.
Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich. So dass der Kostenträger die Rechnung entsprechend kürzt. Die Physiopraxis das Heilmittel nicht vergütet bekommt, sofern sich der ausstellende Arzt querstellt.
Liebe Grüsse Engelchen 22
neue Hürden für Patient u Physio-Therapeut bzgl ausgestellter VO Physiotherapie mit Wärmetherapie.
Die/einige Krankenkassen änderten die Bezeichnung " Wärmetherapie ".... diese muss für die Abrechnungsstelle durch den ausstellenden Arzt genau " spezifiziert " werden.
Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich. So dass der Kostenträger die Rechnung entsprechend kürzt. Die Physiopraxis das Heilmittel nicht vergütet bekommt, sofern sich der ausstellende Arzt querstellt.
Liebe Grüsse Engelchen 22