VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Bitte keine Beleidigungen, keine Mutmaßungen sondern nur FAKTEN
Wichtiger Hinweis: Bitte keine Beleidigungen, keine Mutmaßungen sondern nur FAKTEN
- Fee59
- Beiträge: 1275
- Registriert: Mi 8. Mai 2013, 11:10
- Hat sich bedankt: 334 Mal
- Danksagung erhalten: 792 Mal
VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Siehe Link:
https://www.news64.net/wirtschaft/vdk-b ... 07921/amp/
Da Begutachtungen von Rentenantragstellern wegen Corona derzeit oft verschoben werden oder nicht stattfinden können, kann die DRV natürlich auch erst später entscheiden.
Dadurch könnte der Eintritt des Leistungsfalls womöglich erst zu spät festgestellt werden, so dass die in den letzten fünf Jahren angesammelten Beitragszeiten nicht mehr ausreichen ...
LG
Fee
https://www.news64.net/wirtschaft/vdk-b ... 07921/amp/
Da Begutachtungen von Rentenantragstellern wegen Corona derzeit oft verschoben werden oder nicht stattfinden können, kann die DRV natürlich auch erst später entscheiden.
Dadurch könnte der Eintritt des Leistungsfalls womöglich erst zu spät festgestellt werden, so dass die in den letzten fünf Jahren angesammelten Beitragszeiten nicht mehr ausreichen ...
LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
-
- Beiträge: 785
- Registriert: Di 4. Jul 2017, 21:41
- Hat sich bedankt: 30 Mal
- Danksagung erhalten: 239 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Hallo,normalerweise werden die Zeiten bei Alg1 oder Alg gespeichert.
Und zur Not könnte man sich auch wegen Corona auf das Antragsdatum des Antrags berufen.
Gruss und alles Gute
Mike
Jetzt erst recht (Gitte Haenning)
Mike
Jetzt erst recht (Gitte Haenning)
- NiciCong
- Beiträge: 1865
- Registriert: Sa 29. Sep 2018, 03:37
- Hat sich bedankt: 342 Mal
- Danksagung erhalten: 196 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Deshalb ist es so wichtig unbedingt die AU weiter zu führen..., die KK meldet das dann auch an die DRV.... (auch wenn man keinen Anspruch auf ALG oder H4 hat).
lg n
lg n
Sich kundig machen ist die beste Form der Selbsverteidigung!
Jeder Tag ist ein neuer Tag!
Jeder Tag ist ein neuer Tag!
- georg
- Beiträge: 1975
- Registriert: So 23. Dez 2018, 03:13
- Wohnort: Hamburg Umland
- Hat sich bedankt: 141 Mal
- Danksagung erhalten: 230 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Hallo Nici,
aber nur die krankschreibungen alleine, begründen keine Verlängerung der Zeiten für den Anspruch auf den Versicherungsschutz bezüglich Erwerbsgemindertenrente.
Der läuft spätestens dann aus, wenn 2 Jahre lang keine Pflichtbeiträge bei der DRV eingegangen sind.
Also in unseren Fällen wäre das dann 2 Jahre nach der letzten Zahlung von ALG1 durch die AfA.
Selbst mit freiwilligen Zahlungen von Beiträgen an die DRV, kann dieser Versicherungsschutz nicht aufrecht erhalten werden, denn es müssen Pflichtbeiträge sein.
Pflichtbeiträge werden nur an die DRV abgeführt durch sozialversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen, Krankengeld oder ALG1.
Gruß
Georg
Georg

- Aroma
- Beiträge: 1309
- Registriert: Do 20. Sep 2018, 20:02
- Hat sich bedankt: 241 Mal
- Danksagung erhalten: 167 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Hallo Georg,
Ich wusste durch Doma, mir kann nichts passieren, so lange ich AU bin, dadurch bleibt mein EMR Anspruch bestehen. Auch ohne Beiträge zu leisten werden diese Zeiten an die DRV gemeldet.
Liebe Grüße Aroma

So richtig stimmt das nicht. Ich war selbst in der Position, dass ich AU war und keine Beiträge mehr an die DRV geleistet habe.Der läuft spätestens dann aus, wenn 2 Jahre lang keine Pflichtbeiträge bei der DRV eingegangen sind.
Also in unseren Fällen wäre das dann 2 Jahre nach der letzten Zahlung von ALG1 durch die AfA.
Ich wusste durch Doma, mir kann nichts passieren, so lange ich AU bin, dadurch bleibt mein EMR Anspruch bestehen. Auch ohne Beiträge zu leisten werden diese Zeiten an die DRV gemeldet.
Liebe Grüße Aroma

Niemand kann Dir Minderwertigkeitsgefühle aufzwingen, ohne deine Bereitschaft.. Eleanor Roosvelt
- georg
- Beiträge: 1975
- Registriert: So 23. Dez 2018, 03:13
- Wohnort: Hamburg Umland
- Hat sich bedankt: 141 Mal
- Danksagung erhalten: 230 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Hallo Aroma !
Schon länger her, dass ich mich mal intensiv mit dem Thema beschäftigt habe.
Wer da einsteigen will, der kann sich die Broschüre der DRV dazu zu gemüte führen.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=30
Ich meiner, daraus geht hervor, dass Krankschreibungen alleine keinen Anspruch auf eine EMR aufrechterhalten.
2 Jahre nach der letzten Zahlung von Pflichtbeitragszeiten, egal in welcher Form, dann ist es vorbei.
Es gibt aber auch hier, ein paar Ausnahmeregelungen, die treffen jedoch auf meinen Fall nicht zu, vielleicht ist das bei dir der Fall gewesen ?
Z.B.:
Man kann durch freiwillige Beiträge den Anspruch auf EMR sichern, wenn man:
1.) am 31. Dezember 1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erreicht,
2.) seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt hat und
3.) jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlt
Schon länger her, dass ich mich mal intensiv mit dem Thema beschäftigt habe.
Wer da einsteigen will, der kann sich die Broschüre der DRV dazu zu gemüte führen.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=30
Ich meiner, daraus geht hervor, dass Krankschreibungen alleine keinen Anspruch auf eine EMR aufrechterhalten.
2 Jahre nach der letzten Zahlung von Pflichtbeitragszeiten, egal in welcher Form, dann ist es vorbei.
Es gibt aber auch hier, ein paar Ausnahmeregelungen, die treffen jedoch auf meinen Fall nicht zu, vielleicht ist das bei dir der Fall gewesen ?
Z.B.:
Man kann durch freiwillige Beiträge den Anspruch auf EMR sichern, wenn man:
1.) am 31. Dezember 1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erreicht,
2.) seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt hat und
3.) jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlt
Gruß
Georg
Georg

- Aroma
- Beiträge: 1309
- Registriert: Do 20. Sep 2018, 20:02
- Hat sich bedankt: 241 Mal
- Danksagung erhalten: 167 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Hallo Georg,
Ich glaube dass so richtig nicht, denn dann würde jeder der vors SG zieht, wegen dem ablehnenden Bescheid der EMR, den Anspruch verlieren. Diese Prozesse ziehen sich auch sehr lange hin. Und meistens sind da KG und ALG1 Zahlungen schon lange beendet. Durch die AU werden diese Zeiten aber aufrecht erhalten.
Ich hatte soviel Angst, wenn der 2. Antrag wieder so lange dauert, dass ich diesen Anspruch auf EM verliere, da ich auch keine freiwillige Leistung an die DRV tätigte.
Und Doma hatte mich immer beruhigt. Bleibe weiter AU, dann behältst du deinen Anspruch. Schlimm wäre es die AU zu beenden, dann kann es passieren bei einer langen Verfahrensdauer, dass du aus versicherungstechnischen Dingen diese 3/5 Regel nicht mehr erfüllst.
Liebe Grüße Aroma

Ich glaube dass so richtig nicht, denn dann würde jeder der vors SG zieht, wegen dem ablehnenden Bescheid der EMR, den Anspruch verlieren. Diese Prozesse ziehen sich auch sehr lange hin. Und meistens sind da KG und ALG1 Zahlungen schon lange beendet. Durch die AU werden diese Zeiten aber aufrecht erhalten.
Ich hatte soviel Angst, wenn der 2. Antrag wieder so lange dauert, dass ich diesen Anspruch auf EM verliere, da ich auch keine freiwillige Leistung an die DRV tätigte.
Und Doma hatte mich immer beruhigt. Bleibe weiter AU, dann behältst du deinen Anspruch. Schlimm wäre es die AU zu beenden, dann kann es passieren bei einer langen Verfahrensdauer, dass du aus versicherungstechnischen Dingen diese 3/5 Regel nicht mehr erfüllst.
Liebe Grüße Aroma

Niemand kann Dir Minderwertigkeitsgefühle aufzwingen, ohne deine Bereitschaft.. Eleanor Roosvelt
- georg
- Beiträge: 1975
- Registriert: So 23. Dez 2018, 03:13
- Wohnort: Hamburg Umland
- Hat sich bedankt: 141 Mal
- Danksagung erhalten: 230 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Hallo Aroma,
dann sieht es so aus, dass ein laufendes Sozialgerichtsverfahren diese 3/5 Regelung bis zum Verfahrensende wohl ausser Kraft setzt ?
Oder so, wenn das Sozialgerichtsverfahren innerhalb der Zeit der 3/5 Regel beginnt, dann ist man bis zum Ende weiterhin geschützt.
So habe ich das aber noch nirgends gelesen, auch nicht bei der DRV.
Also mir solls aber recht sein, wenn das so ist.
Man muß dann wohl darauf achten, dass man ununterbrochen einen Verfahrensschritt nach dem Anderen durchläuft.
Renteantrag-Widerspruch-Sozialgericht.
Also keine Pausen dazwischen hat und auch da dann durchweg krank geschrieben ist.
Ok, ich merke mir das Aroma und krame das wieder raus, wenn es bei mir irgendwann so weit ist.
dann sieht es so aus, dass ein laufendes Sozialgerichtsverfahren diese 3/5 Regelung bis zum Verfahrensende wohl ausser Kraft setzt ?
Oder so, wenn das Sozialgerichtsverfahren innerhalb der Zeit der 3/5 Regel beginnt, dann ist man bis zum Ende weiterhin geschützt.
So habe ich das aber noch nirgends gelesen, auch nicht bei der DRV.
Also mir solls aber recht sein, wenn das so ist.
Man muß dann wohl darauf achten, dass man ununterbrochen einen Verfahrensschritt nach dem Anderen durchläuft.
Renteantrag-Widerspruch-Sozialgericht.
Also keine Pausen dazwischen hat und auch da dann durchweg krank geschrieben ist.
Ok, ich merke mir das Aroma und krame das wieder raus, wenn es bei mir irgendwann so weit ist.
Gruß
Georg
Georg

-
- Beiträge: 1015
- Registriert: Mi 16. Nov 2016, 17:46
- Hat sich bedankt: 185 Mal
- Danksagung erhalten: 155 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Hallo an alle,
ich habe hier im Forum vor 6 Jahren von den Usern die aussage erhalten:
Innerhalb der letzten 5 Jahre musst du mindestens 2 Jahre Plichtbeiträge geleistet haben und AU geschrieben sein um einen Anspruch auf EMR zu haben.
Ob das jetzt die 3/5 Regel ist keine Ahnung.
Als Pflichtbeiträge zählen Übergangsgeld, ALG I und KG.
Gruß schlingeline
ich habe hier im Forum vor 6 Jahren von den Usern die aussage erhalten:
Innerhalb der letzten 5 Jahre musst du mindestens 2 Jahre Plichtbeiträge geleistet haben und AU geschrieben sein um einen Anspruch auf EMR zu haben.
Ob das jetzt die 3/5 Regel ist keine Ahnung.
Als Pflichtbeiträge zählen Übergangsgeld, ALG I und KG.
Gruß schlingeline
Das Glück
deines Lebens hängt
von der Beschaffenheit
deiner Gedanken ab.
Marc Aurel
Guter Rat ist teuer
aber schlechter Rat
kann teuer zu stehen kommen.
Gerhard Uhlenbruck
deines Lebens hängt
von der Beschaffenheit
deiner Gedanken ab.
Marc Aurel
Guter Rat ist teuer
aber schlechter Rat
kann teuer zu stehen kommen.
Gerhard Uhlenbruck
- georg
- Beiträge: 1975
- Registriert: So 23. Dez 2018, 03:13
- Wohnort: Hamburg Umland
- Hat sich bedankt: 141 Mal
- Danksagung erhalten: 230 Mal
Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten
Ja Schlingeline.
Die 3/5 Regel besagt, dass du innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV bezahlt haben mußt, um einen Anspruch auf eine EMR-Rente zu haben.
Daraus folgt, dass diese Regel nicht mehr erfüllt wird, wenn man 2 Jahre nach den letzten Pflichtbeitragszahlungen an die DRV einen EMR-Antrag stellt.
Ich vermute jetzt halt mal, dass es auf den Stichtag der Antragsstellung ankommt.
Also wenn man noch am letzten Tag, bevor die 2 Jahre vorbei sind, einen EMR-Antrag stellt, dann läuft das Verfahren bis zur e.v. Ablehnung durch,
Dann muß man aber sofort Widerspruch einlegen, sonst ist der EMR-Schutz weg.
Man darf also dann nicht auf so Gedanken kommen wie, ich lass mir Zeit und stelle halt in 2 Monaten einfach noch mal einen neuen EMR-Antrag.
Das geht dann nämlich nicht mehr.
Die 3/5 Regel besagt, dass du innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV bezahlt haben mußt, um einen Anspruch auf eine EMR-Rente zu haben.
Daraus folgt, dass diese Regel nicht mehr erfüllt wird, wenn man 2 Jahre nach den letzten Pflichtbeitragszahlungen an die DRV einen EMR-Antrag stellt.
Ich vermute jetzt halt mal, dass es auf den Stichtag der Antragsstellung ankommt.
Also wenn man noch am letzten Tag, bevor die 2 Jahre vorbei sind, einen EMR-Antrag stellt, dann läuft das Verfahren bis zur e.v. Ablehnung durch,
Dann muß man aber sofort Widerspruch einlegen, sonst ist der EMR-Schutz weg.
Man darf also dann nicht auf so Gedanken kommen wie, ich lass mir Zeit und stelle halt in 2 Monaten einfach noch mal einen neuen EMR-Antrag.
Das geht dann nämlich nicht mehr.
Gruß
Georg
Georg

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste