Darauf kommt es (normalerweise) nicht an ,sondern auf den Leistungsfall(bei mir hat die DRV nach Widerspruch den Leistungsfall 3 Jahre zurückverlegt bzw ab Antragstellung,nach Vergleich,haben selbst 2 Anwälte nie gedacht dass die sowas machen ,scheint selten zu sein ).
LTA Antrag habe ich 6/2015 meine Zeiten wären ab 1/16 weggewesen bzw kein Anspruch ,der Leistungsfall wurde 3/2018 festgestellt)
Bei Harz 4 und arbeitslos ohne Bezug verliert man den Anspruch auf EMR nicht(vorrausgesetzt dass man die Zeiten erfüllt hat bevor man in Alg1 fällt).
Hier mal ein Link:
https://www.stern.de/wirtschaft/job/anr ... 39024.html