https://www.n-tv.de/ratgeber/Vollzeitre ... 88282.htmlEin Arbeitnehmer kann Vollzeitrente beziehen, obwohl sein Leistungsvermögen nur teilweise gemindert ist. Voraussetzung ist, dass der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Der Betroffene muss seinen Arbeitgeber nicht erst um Teilzeitbeschäftigung oder Verringerung der Arbeitszeit bitten. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Im vorliegenden Fall ruhte das Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber bot dem Betroffenen keinen leidensgerechten Arbeitsplatz an. Das Gericht stellte zudem klar, dass der Versicherte nicht verpflichtet sei, erst die Reduzierung seiner Arbeitszeit zu beantragen. Die Rentenversicherung könne sich nicht darauf berufen, dass der Mann eventuell tarifvertragliche oder gesetzliche Ansprüche darauf habe, kürzer zu arbeiten ( Az.: L 5 R 226/18).
Kein Job zu haben Vollzeitrente statt Teilzeitarbeit
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- georg
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