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Angehörigen-Entlastungsgesetz

Verfasst: Sa 30. Nov 2019, 16:42
von AnnaB
Das neue "Angehörigen-Entlastungsgesetz" ist jetzt auch vom Bundesrat abgesegnet worden. Man geht davon aus, dass dieses Gesetz ab Januar 2020 seine Gültigkeit hat.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wird also ein Stück weit der Grundsicherung angepasst bei der das Einkommen des Unterhaltspflichtigen erst ab 100.000 €/Jahr greift.

Dies betrifft nicht nur Pflegebedürftige, so wie es auf den ersten Blick den Anschein hat.
Unter anderem auch Erwerbsminderungsrentner, die eine befristete Rente erhalten und nicht alleine für ihren Lebensunterhalt sorgen können, müssen somit weniger Angst haben, dass ihre Kinder/Eltern für sie zahlen müssen, wenn diese weniger als 100.000 €/Jahr Einkommen haben.

Dies mal als kurze Info.

Ich finde endlich mal positive Nachrichten :smile: , wobei man ja immer vorsichtig sein muss, was da unsere Politiker aushecken. Außerdem betrifft das Gesetz auch andere Bereiche, die ich hier nicht erwähne.

hier das Gesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf

hier die offiziellen FAQ dazu
https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe- ... esetz.html

Wen es interessiert....das Thema wird auch hier kurz diskutiert https://www.elo-forum.org/threads/unter ... en.208199/

Der Paritätische berichtet auch regelmäßig darüber http://www.der-paritaetische.de/fachinf ... ngsgesetz/

:winke: