Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wird also ein Stück weit der Grundsicherung angepasst bei der das Einkommen des Unterhaltspflichtigen erst ab 100.000 €/Jahr greift.
Dies betrifft nicht nur Pflegebedürftige, so wie es auf den ersten Blick den Anschein hat.
Unter anderem auch Erwerbsminderungsrentner, die eine befristete Rente erhalten und nicht alleine für ihren Lebensunterhalt sorgen können, müssen somit weniger Angst haben, dass ihre Kinder/Eltern für sie zahlen müssen, wenn diese weniger als 100.000 €/Jahr Einkommen haben.
Dies mal als kurze Info.
Ich finde endlich mal positive Nachrichten

hier das Gesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf
hier die offiziellen FAQ dazu
https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe- ... esetz.html
Wen es interessiert....das Thema wird auch hier kurz diskutiert https://www.elo-forum.org/threads/unter ... en.208199/
Der Paritätische berichtet auch regelmäßig darüber http://www.der-paritaetische.de/fachinf ... ngsgesetz/
