Patientenakten-Kosten-DSGVO
Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 10:04
Hallo ihr Lieben,
ich bin in einem anderen Forum auf folgendes gestoßen:
Fordert man Patientenakten an, so sollte man nicht mehr mit dem § 630 g argumentieren, sondern mit dem DSGVO Art. 15 (3)
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
Demnach müssen Kopien kostenlos überlassen werden und nur weitere Exemplare dürfen in Rechnung gestellt werden.
Ebenso ist hier geregelt, in welcher Form Patientenakten überlassen werden müssen. Das heißt, auf Wunsch dürfen Patientenakten auch in Papierform herausgegeben werden.
Dies alles untermauert noch ein Merkblatt der Ärztekammer Berlin:
https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... rlagen.pdf
Ich selbst werde also in Zukunft mit dem DSGVO Art. 15(3) meine Patientenakten anfordern und gleich das Merkblatt von der Ärztekammer Berlin mitschicken.
Hoffe das hilft uns.
ich bin in einem anderen Forum auf folgendes gestoßen:
Fordert man Patientenakten an, so sollte man nicht mehr mit dem § 630 g argumentieren, sondern mit dem DSGVO Art. 15 (3)
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
Demnach müssen Kopien kostenlos überlassen werden und nur weitere Exemplare dürfen in Rechnung gestellt werden.
Ebenso ist hier geregelt, in welcher Form Patientenakten überlassen werden müssen. Das heißt, auf Wunsch dürfen Patientenakten auch in Papierform herausgegeben werden.
Dies alles untermauert noch ein Merkblatt der Ärztekammer Berlin:
https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... rlagen.pdf
Ich selbst werde also in Zukunft mit dem DSGVO Art. 15(3) meine Patientenakten anfordern und gleich das Merkblatt von der Ärztekammer Berlin mitschicken.
Hoffe das hilft uns.