EGV - Kritik an Eingliederungsvereinbarung

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Fee59
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EGV - Kritik an Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mo 19. Aug 2019, 11:44

Hallo,

Inge Hannemann hat in ihrem Blog etwas zu EGVen veröffentlicht:
https://altonabloggt.com/2019/08/18/kri ... hnungshof/
Fazit: fast jede zweite EGV war fehlerhaft oder ungültig, was der Bundesrechnungshof auch entsprechend bemängelte.

LG
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Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Doppeloma
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Re: EGV - Kritik an Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Aug 2019, 13:04

Hallo Fee59,

danke für diesen interessanten Link, der ist zumindest nicht schlecht wenn mal wieder User fragen wofür eine EGV überhaupt "gut sein soll" und was da regulär (eigentlich) reingehören würde ...

Denn diese Problematik beginnt ja bereits bei der AfA (die hier natürlich ausgeklammert wurde aber in der Realität durchaus vorhanden ist) in leicht "abgeschwächter" Form und diese "Stichproben" spiegeln auch nicht die ganze, elende Wahrheit wieder.
Wir hatten ja hier auch gerade wieder Fälle (von Ausgesteuerten) wo man die "Beratung und Abstimmung" zu diesem Vertrag gleich ganz weggelassen hatte und nur noch schnell die Unterschrift wollte, oft noch verbunden mit der "Androhung" sonst kein ALGI zu bekommen.

Dabei wären das (eigentlich) Fälle wo eine EGV meist KEINEN Sinn macht, weil es in der Regel nur noch, um das Warten auf die Entscheidungen / einen Bescheid der Rentenkasse zu einer EM-Rente geht. :Gruebeln:

Eine wirklich sinnvolle und (in ALLEN Punkten) rechtskonforme EGV ist mir in den ganzen Jahren noch NICHT vor die Augen gekommen, nicht bei der AfA und noch weniger beim JobCenter.
Habe meine eigene und Dopas aus Hartz 4 auch immer noch irgendwo rumliegen, der Inhalt war für uns beide ganz "individuell", also GENAU GLEICH ... besprochen wurde dazu NICHTS ... wir sollten uns lt. Inhalt "um Ausbildungsplätze" bemühen ... :Gruebeln:
"Unterschreiben Sie das mal, das ist hier so üblich" ... wir waren dort zur Antrags-Abgabe, also noch gar nicht im Leistungsbezug ... beide um die 60 und im laufenden EM-Renten-Verfahren ... zumindest das war dem JC schon bekannt ... :pfeif:

Und WARUM bitte dürfen da die OP-Kommunen auch wieder ihr "unkontrolliertes eigenes Süppchen kochen", die unterstehen doch auch dem SGB II und den darin erfassten gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt einer EGV ??????????????? :confused:

Dort wird meist am intensivsten gegen diese Vorgaben und das SGB II verstoßen (weil es Keiner kontrolliert ???) ... ich kenne dazu viele Fälle aus dem ELO, daran hat sich aber auch bei den AfA-JC ab 2014 nichts geändert, es wird eher immer schlimmer ...

Dass die "Forderungen" immer überwiegen und die (angebliche) Förderung meist sehr zu wünschen übrig lässt, ist so alt wie HARTZ 4, dieser "Vertrag" dient schon immer mehr den JC und soll die Sanktionsmöglichkeiten noch erweitern und erleichtern ...
Wer diesen Vertrag unterschreibt und dann (nach Meinung des JC) nicht eingehalten hat, bekommt deswegen höhere Strafen (Sanktionen) aufgebrummt, als sie im Gesetz überhaupt vorgesehen sind.
Dazu tragen auch diese "Unklarheiten" in den (oft überzogenen) Forderungen bei, denn die SB entscheiden letztlich, wie sie das (vermeintliche) Fehlverhalten der LE darin dann gut unterbringen könnten.

Die wenigsten wehren sich dann dagegen, weil sie ihre Rechte eben gar nicht kennen und meinen das sei wohl schon richtig so ... bei den "Förder-Angeboten" ist es ähnlich, die werden doch absichtlich so unkonkret da rein geschrieben, so kann man immer behaupten "gibt es nicht, das haben Sie nur falsch verstanden / interpretiert" ...

In einem VERTRAG hat aber für beide Seiten Klarheit zu herrschen, sonst kann man das auch gleich bleiben lassen ... :ic_down:

Da stimme ich dem Bundesrechnungshof sogar zu, eine EGV hat noch Niemanden in Arbeit gebracht seit es Hartz 4 gibt ... es ist überflüssige Zeit und Papier-Verschwendung, auch das Recycling-Papier könnte man bestimmt viel sinnvoller verwenden ... :ic_down:
Man denke mal daran, dass so eine EGV immer doppelt ausgedruckt wird (für den SB und für den LE) und in der Regel mindestens 2 A-4-Seiten umfasst, überwiegend wird nur Gesetzestext abgedruckt, um die (auch nicht individuell angepassten) Rechtsfolgen zu erklären, die drohen, wenn man sich nicht daran halten wird.

Nicht nur die EGV sollte man abschaffen ... Generationen (von meist nur zeitweise Arbeitslosen) sind ohne einen solchen Wisch ausgekommen und haben auch andere Arbeit gefunden ... jedenfalls als es noch (fast) genug davon für ALLE gab, die arbeiten wollten und auch gesundheitlich noch konnten. :Wut:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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