Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen. Denn das kann Folgen haben.
weiter & Quelle:
http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages ... ankenkasse
Auskunftspflicht gegenüber Krankenkasse?
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