Hallo MSchulz,
da es mich selbst betrifft und es sicher auch anderen so oder so ähnlich wie in diesem Fall beschrieben geht, wollte ich einfach mal einen Thread zum Thema Altersdiskriminierung wg. unterschiedlicher Rentenalter eröffnen. Was ist eure Meinung dazu?
Dein verlinkter Beitrag befasst sich mit Beamtenrecht und es mag schon sein, dass es da Ungerechtigkeiten / Ungleichbehandlungen gibt, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, es ist aber
NICHT das Themengebiet dieses Forums ...
Vielleicht sollte man sich zunächst mal etwas in die konkreten Problematiken dieses Forums einlesen ehe man zu Diskussionen aufruft, die hier eher als "nebensächlich" betrachtet werden ... wir kämpfen um die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung von der DRV, das hat mit deiner Fragestellung kaum Berührungspunkte.
Bei denen die den Kampf irgendwann mal "gewonnen" haben mag es auch altersgemäße Unterschiede geben, in den Berechnungen der EM-Renten (es wurde ja Einiges geändert ab dem 01.07.2014), das ist aber nun mal der Gesetzgebung geschuldet und wenn man es darauf anlegen möchte, kann man Vieles als "Altersdiskriminierung" ansehen wenn man es genauer hinterfragt ...
Oder
WARUM darf man ab 58 Jahren (gesetzlich erlaubt und gewollt) aus der offiziellen Arbeitslosen-Statistik "gestrichen" werden, wie es im § 53a SGB II festgelegt ist, nur weil das dafür zuständige Amt (AfA / JC) nicht in der Lage ist die Betroffenen (innerhalb eines Jahres) wieder in auskömmliche Arbeit zu bringen, weil sie (schon aus Altersgründen) fast kein AG mehr einstellen will (und sich die Ämter dabei auch nicht besonders viel Mühe geben) ???
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/53a.html
WARUM darf man im selben Rechtskreis "gezwungen" werden mit 63 Jahren auch eine gekürzte Altersrente (vorzeitig) in Anspruch zu nehmen, wo doch die Politik öffentlich das Rentenalter am liebsten noch höher setzen würde ... weil Berentungen im bisherigen Rahmen (angeblich) nicht mehr zu finanzieren sind ... man nennt es "
vorrangige Leistungen in Anspruch nehmen", allerdings auch dann wenn man selbst diese Leistung freiwillig noch gar nicht in Anspruch nehmen möchte weil sie lebenslang finanzielle Nachteile mit sich bringen wird ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12a.html
Warum dürfen Beamte / Politiker überhaupt früher und zu anderen Bedingungen in Pension / Rente gehen (die im Betrag meist auch noch deutlich über den erreichbaren gesetzlichen Renten liegen), obwohl sie dafür aus ihrem Einkommen keine Beiträge in die Solidarkassen eingezahlt haben ...
So könnte man das in vielen Bereichen fortführen, aber das ist nicht das Ziel unseres Forums, dafür gibt es genug andere Plattformen, uns geht es vorwiegend um Selbsthilfe und Erfahrungs-Austausch im Bezug auf die gesetzlichen Ansprüche bei Erwerbsminderung an die gesetzlichen Rentenkassen, da ist das Alter der Betroffenen an sich kein Kriterium, denn Krankheit und Erwerbsminderung fragen
NICHT nach dem Lebensalter ...
Frohe Weihnachten und liebe Grüße von der Doppeloma
