Krankengeld-Änderungen ab 23.7.15 bitte beachten

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Anja12
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Krankengeld-Änderungen ab 23.7.15 bitte beachten

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Di 4. Aug 2015, 10:34

Für den sicheren Bezug des Krankengelds müssen die Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt seit dem 23.07.2015, dass Sie spätestens am folgenden Werktag nach Ende der bisherigen Krankschreibung wieder zum Arzt müssen, damit dieser Ihnen eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.

Endet Ihre Krankschreibung an einem Freitag oder einen Tag vor einem Feiertag, dann müssen Sie erst am nächsten Werktag einen Arzt aufsuchen. Das gilt aber nur für Folgebescheinigungen. Durch eine Folgebescheinigung wir die Fortdauer derselben Erkrankung festgestellt.

Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos nachweisen, riskieren Sie eine so genannte "Anspruchslücke". Im schlimmsten Fall verlieren Sie dann den Anspruch auf Krankengeld.

Sie persönlich sind dafür verantwortlich, dass ihre Krankschreibungen keine Lücken aufweisen – nicht der Arzt. Es empfiehlt sich also, sich rechtzeitig vorher um einen Termin zu kümmern. Oder sich zu vergewissern, dass Ihr Arzt nicht gerade im Urlaub ist, falls Sie für eine Krankschreibung ohne Termin in die Sprechstunde kommen können.

Auch wichtig: Ihr Arzt kann Sie nicht rückwirkend krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben. Sie sollten also spätestens am ersten Werktag nach Ende der bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich dort die neue Bescheinigung holen.

Welche Regelungen gelten, wenn ich aus dem Krankenhaus oder aus einer Reha entlassen werde?


Neu seit dem 23.07.2015 ist, dass das Krankenhaus oder die Reha-Einrichtung Sie bis zu sieben Tage über die Behandlungsdauer hinaus krankschreiben darf. Das gibt Ihnen die Gelegenheit,
sich nach Ihrer Rückkehr in Ruhe um einen Artztermin und um die eventuell notwendige Verlängerung der Krankschreibung zu kümmern.

Unter Umständen ist diese Neuregelung noch nicht überall bekannt, sprechen Sie daher Ihren Arzt vor der Entlassung auf diese Möglichkeit an.


http://www.patientenberatung.de/krankengeld/


Gruß
Anja

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