Hat schon jemand mitbekommen, daß es dieses Jahr noch eine einschneidende Veränderung geben soll bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GDB) ?
Bin da zufällig beim Sozialverband drauf aufmerksam geworden.
Anscheinend läuft die Gesetzesänderung klammheimlich ab.
Das wirkt sich dann auch auf das frühestmögliche Zugangsalter bei der Rente aus.
Falls es Nachprüfungen dann geben sollte, werden wohl die Meisten unter GDB 50 fallen, was dann arbeiten bis 67 bedeutet.
Weiß hier vielleicht jemand mehr ?
http://www.sovd.de/2426.0.html4. Bemessung des GdB – Berücksichtigung von Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen bei guter Versorgungsqualität
In Teil A-1 Ziffer 1.2 ist der – neue – Grundsatz niedergelegt, dass nunmehr der GdB für die Funktionseinschränkung angegeben ist, die sich unter Einsatz von Hilfsmitteln und allgemeiner Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens ergibt.