Rente mit 63 - Gesetzeslücke ausnutzen
Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 11:45
Hallo,
Gesetzeslücke ermöglicht Jobausstieg bereits mit 61
Wenn jemand mit 61 arbeitslos wird und einen Minijob annimmt und die Rentenbeiträge aufstockt, sammelt er dadurch weitere Versicherungs-Anrechnungszeiten. Dies, obwohl ALG 1-Bezug ab 61 Jahre nicht als Anrechnungszeit für die Rente ab 63 genommen wird.
LG
Fee
Gesetzeslücke ermöglicht Jobausstieg bereits mit 61
Wenn jemand mit 61 arbeitslos wird und einen Minijob annimmt und die Rentenbeiträge aufstockt, sammelt er dadurch weitere Versicherungs-Anrechnungszeiten. Dies, obwohl ALG 1-Bezug ab 61 Jahre nicht als Anrechnungszeit für die Rente ab 63 genommen wird.
LG
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