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Rente mit 63 - Gesetzeslücke ausnutzen

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 11:45
von Fee59
Hallo,

Gesetzeslücke ermöglicht Jobausstieg bereits mit 61

Wenn jemand mit 61 arbeitslos wird und einen Minijob annimmt und die Rentenbeiträge aufstockt, sammelt er dadurch weitere Versicherungs-Anrechnungszeiten. Dies, obwohl ALG 1-Bezug ab 61 Jahre nicht als Anrechnungszeit für die Rente ab 63 genommen wird.

LG
Fee

Re: Rente mit 63 - Gesetzeslücke ausnutzen

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 15:12
von k@lle
Denke mal wird nicht lange dauern bis sie die Lücke auch noch "Schließen"