AU und halbe Erwerbsminderung, KG?

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Lebenswert
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AU und halbe Erwerbsminderung, KG?

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 30. Apr 2014, 11:05

Hallo,
ich habe noch eine Frage , die mir nicht mehr aus dem Kopf geht. Vielleicht kann mir jemand helfen, etwas Ruhe zu finden.
Wenn mir eine halbe EM Rente bewilligt wird, und ich dann aber trotzdem voll AU sein sollte, also das restliche Leistungsvermögen nicht erbringen kann, was ist dann eigentlich? Kg ist ausgeschöpft und ALG 1 dann ggf. ebenfalls. Also ich kann dann einen neuen Antrag auf EM Rente stellen, die dann vielleicht voll bewilligt wird, oder? Aber wie steht man denn dann finanziell da? Anspruch auf KG hat man dann doch nicht mehr während der AU im Antragsverfahren der Rente? Oder im Widerspruchsverfahren? Sorry, etwas sehr wirr bin ich zur Zeit.
Grüße von Lebenswert

Lebenswert
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Re: AU und halbe Erwerbsminderung, KG?

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Do 1. Mai 2014, 09:38

..in einem anderen Forum habe ich gerade erfahren, dass ich dann nur noch den Anspruch auf Harz 4 habe. Aber ich hoffe natürlich , das es dazu nicht kommen wird.
Wollte ich hier jetzt weiter geben, falls es auch andere interessiert.

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Doppeloma
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Re: AU und halbe Erwerbsminderung, KG?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 1. Mai 2014, 14:19

Hallo Lebenswert, :smile:

zunächst mal eine Bitte in deinem eigenen Interesse... :lesen:
Bleibe mit deinen persönlichen Fragen in einer Rubrik (am Besten in "Dein Fall" ein eigenes Thema eröffnen) es ist sehr unübersichtlich, wenn du für jede Frage irgendwo im Forum einen neuen Beitrag eröffnest, dann brauchst du dich auch nicht wundern, wenn du nicht so schnell Antworten darauf bekommst.

Im Bereich "Politik und Soziales" erwartet man im Allgemeinen keine dringenden Fragen zu persönlichen Problemen ... :confused: :Gruebeln:
ich habe noch eine Frage , die mir nicht mehr aus dem Kopf geht. Vielleicht kann mir jemand helfen, etwas Ruhe zu finden.


Das geht ja hier Vielen so, bei sehr langer Krankheit geht ja inzwischen jeder Anspruch auf irgendwelche anderen Leistungen zu Ende und die zunehmenden finanziellen Probleme machen natürlich auch nicht gerade "gesünder" ... :Gruebeln:
Wenn mir eine halbe EM Rente bewilligt wird, und ich dann aber trotzdem voll AU sein sollte, also das restliche Leistungsvermögen nicht erbringen kann, was ist dann eigentlich? Kg ist ausgeschöpft und ALG 1 dann ggf. ebenfalls.


Das kann man so aktuell noch nicht abschließend beantworten, denn es käme auf die konkrete Art (also reine BU-Rente oder "echte" EM wegen Leistungsfähigkeit zwischen 3 und UNTER 6 Stunden) der Teilweisen EM-Rente an und ob die auf Dauer oder nur auf Zeit (also befristet) bewilligt wird.

Bei regulärer EM-Rente wegen teilweiser EM läuft das so, dass es nur (noch) darauf ankommt, ob du noch einen Teilzeit-Arbeitsplatz hast, den du dazu (auch Leistungsmäßig) ausüben könntest, ansonsten wäre die AfA / das JC dafür zuständig dir einen solchen Arbeitsplatz zu besorgen (vermitteln) ...

Das gelingt denen aber eher nicht und dann wird diese Teil-EM-Rente bei der DRV "automatisch" in eine Volle EM-Rente umgewandelt, weil der Teilzeitarbeitsmarkt vorerst als verschlossen gilt für dich ... das ist eine komplizierte interne Regelung (zwischen AfA und DRV) mit der du selber dann gar nichts weiter zu tun hast.

Je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und des Rentenverfahrens geht das dann oft relativ schnell, wenn der Bescheid zur Teil-Rente erst mal bei dir vorliegt, ob es dazu noch "Teil-Krankengeld oder Teil-ALGI" geben kann hängt davon, ab ob du darauf noch einen Anspruch hast bei Rentenbewilligung.

Erst nach Ablauf dieser Ansprüche würde dann die Umwandlung in die sogenannte "Arbeitsmarktrente" von der DRV erfolgen.
Also ich kann dann einen neuen Antrag auf EM Rente stellen, die dann vielleicht voll bewilligt wird, oder? Aber wie steht man denn dann finanziell da? Anspruch auf KG hat man dann doch nicht mehr während der AU im Antragsverfahren der Rente? Oder im Widerspruchsverfahren? Sorry, etwas sehr wirr bin ich zur Zeit.
Den neuen Antrag auf "Voll-Rente" brauchst du dann gar nicht stellen, weil die (meist) automatisch erfolgt bei einer Teilweisen EM-Rente, allerdings wird die Vollrente (wegen Arbeitsmarktlage) immer befristet auf höchstens 3 Jahre und dann stellt man rechtzeitig vor Ablauf den Antrag auf "Verlängerung" ... ein komplett neuer Antrag auf EM-Rente ist dann überflüssig.

Mir wurde auch zunächst die Teilweise EM-Rente bewilligt (rückwirkend ohne Befristung bis zur Altersrente), ich bekam aber sofort einen weiteren Bescheid über die VOLLE "Arbeitsmarktrente" mit Befristung, damit war ich raus aus dem Hartz 4, weil meine Rente hoch genug ist für den Lebensunterhalt (jedenfalls nach Ansicht des Gesetzgebers besteht kein Anspruch mehr auf zusätzliche Sozial-Leistungen).

Wenn das noch nicht reicht (die volle EM-Rente wegen Arbeitsmarkt), dann kann man nur beim JC einen Zuschuss (Aufstockung auf die EM-Rente) bekommen, weil man ja theoretisch noch mehr als 3 Stunden "Erwerbsfähig" ist, man braucht sich aber trotzdem dann nicht um Arbeit bewerben, weil es keine "passenden" Angebote gibt am Arbeitsmarkt, deswegen erhält man ja von der DRV die VOLL-Rente, obwohl nur Anspruch auf die halbe Rente bestehen würde.

Während Antrags- Widerspruchs- und Klageverfahren bekommt man das Geld worauf man noch einen Rechtsanspruch hat (Krankengeld /ALGI oder Hartz 4), das Verfahren ist ja erst mit einem Bescheid von der DRV entschieden, dass auch eine Rente (und welche, wie lange) gezahlt wird ...

Weil alles so verstreut ist von deinen Beiträgen weiß ich jetzt auch gerade nicht, ob du überhaupt schon EM-Rente beantragt hast ... es ist mir auch zu anstrengend, mir das jetzt "zusammenzusuchen" ... daher ist es für alle hier leichter, wenn man das an einer Stelle nachlesen könnte ... :Gruebeln:
..in einem anderen Forum habe ich gerade erfahren, dass ich dann nur noch den Anspruch auf Harz 4 habe. Aber ich hoffe natürlich , das es dazu nicht kommen wird.
Wollte ich hier jetzt weiter geben, falls es auch andere interessiert.
Hier gibt es auch schon viele Beiträge von anderen Usern dazu, darauf kann es keine allgemeingültige Antwort geben (auch nicht in einem anderen Forum), weil es immer von den konkreten persönlichen Verhältnissen abhängig ist und von Art und Höhe der bewilligten EM-Rente so wie ich es dir oben schon beschrieben habe.

Es gibt auch viele Antragsteller auf EM-Rente, die aus tausend verschiedenen persönlichen Gründen (Vermögen/Partner mit gutem Einkommen usw.) nach Ablauf des ALGI gar kein Geld mehr bekommen, weil sie nicht "arm genug" für Hartz 4 sind, das bekommt man ja nur, wenn man anders seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Lebenswert
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Re: AU und halbe Erwerbsminderung, KG?

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mo 5. Mai 2014, 13:26

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.
Grüße von Lebenswert

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