2010-03-31-teure Maultaschen
Verfasst: Mi 31. Mär 2010, 10:32
Quelle "Nachdenkseiten.de"
Teure Maultaschen
Ob ein Pfandbon über 1,50 Euro, ob eine Frikadelle vom Büfett oder eben fünf Maultaschen aus den Essensresten eines Seniorenheims, in jedem Fall wurden langjährige Arbeitnehmer fristlos gekündigt und die Gerichte sahen dies als rechtmäßig an. Bis nun das Landesarbeitsgericht Freiburg den Fall der Maultaschen in zweiter Instanz verhandelte und den Parteien einen Vergleich vorschlug. Die Frau und ihr Arbeitgeber einigten sich am Dienstag darauf, dass die 58-Jährige eine ordentliche Kündigung zum Jahresende 2009 sowie 25.000 Euro Sozialabfindung erhält. Für die Monate zwischen der fristlosen und der ordentlichen Kündigung erhält sie zudem rückwirkend Lohnfortzahlung oder 17.500 Euro. Damit wurde ein Urteil der ersten Instanz aufgehoben. Der Richter sagte, der Diebstahl der Maultaschen sei zwar unbestritten. Aber “die Klägerin hat dem Unternehmen dadurch keinen wirtschaftlichen Schaden zugefügt”.
Quelle: FR
Anmerkung Orlando Pascheit: Warum das Essen eines für den Müll vorgesehenen Essensrests eine Form von Diebstahl darstellt, entzieht allerdings sich immer noch meinem Verständnis. Und das nicht nur angesichts der Tatsache, dass eine Steuerhinterziehung in Höhe von einer halben Milliarde, wie unlängst berichtet, ohne Konsequenzen bleibt. Nur weil der Betreffende wegen diverser Steuerdaten-CDs Schiss bekommen hat und sich selbst anzeigte.
Teure Maultaschen
Ob ein Pfandbon über 1,50 Euro, ob eine Frikadelle vom Büfett oder eben fünf Maultaschen aus den Essensresten eines Seniorenheims, in jedem Fall wurden langjährige Arbeitnehmer fristlos gekündigt und die Gerichte sahen dies als rechtmäßig an. Bis nun das Landesarbeitsgericht Freiburg den Fall der Maultaschen in zweiter Instanz verhandelte und den Parteien einen Vergleich vorschlug. Die Frau und ihr Arbeitgeber einigten sich am Dienstag darauf, dass die 58-Jährige eine ordentliche Kündigung zum Jahresende 2009 sowie 25.000 Euro Sozialabfindung erhält. Für die Monate zwischen der fristlosen und der ordentlichen Kündigung erhält sie zudem rückwirkend Lohnfortzahlung oder 17.500 Euro. Damit wurde ein Urteil der ersten Instanz aufgehoben. Der Richter sagte, der Diebstahl der Maultaschen sei zwar unbestritten. Aber “die Klägerin hat dem Unternehmen dadurch keinen wirtschaftlichen Schaden zugefügt”.
Quelle: FR
Anmerkung Orlando Pascheit: Warum das Essen eines für den Müll vorgesehenen Essensrests eine Form von Diebstahl darstellt, entzieht allerdings sich immer noch meinem Verständnis. Und das nicht nur angesichts der Tatsache, dass eine Steuerhinterziehung in Höhe von einer halben Milliarde, wie unlängst berichtet, ohne Konsequenzen bleibt. Nur weil der Betreffende wegen diverser Steuerdaten-CDs Schiss bekommen hat und sich selbst anzeigte.