Bitte um Diskussion Stichtag 1. Juli 2014

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Lebenswert
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Bitte um Diskussion Stichtag 1. Juli 2014

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Do 6. Mär 2014, 13:19

Hallo liebe Forumsmitglieder!

Ich habe hier etwas gefunden, welches ich gerne zur Info und zur Diskussion stellen möchte:

Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... ilhabe.pdf

Hier wir viel zur Dispositionsverfügung geschrieben. Und was ich zur Zeit sehr interessant finde ist:

"Die Krankenkasse hat bei der Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung die berechtigten
Interessen des Versicherten im Rahmen einer Interessenabwägung angemessen zu
berücksichtigen.22 Wenn das berechtigte Interesse des Versicherten an einem
Hinausschieben des Rentenbeginns die Belange der Krankenkasse überwiegt, hat die
Krankenkasse ihre Zustimmung zu erteilen.23
BSG, Urteil vom 7.12.2004, B 1 KR 6/03 R

Berechtigte Interessen des Versicherten ergeben sich, wenn durch das Hinausschieben
des Versicherungsfalls eine erhebliche Verbesserung des Rentenanspruchs erreicht wird,
z. B. durch eine evtl. noch mögliche Erfüllung der Voraussetzungen für eine Erhöhung
der Rentenbemessungsgrundlage (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 1981 –3 RK 50/80-;
BSGE 52, 26; USK 81135).

Hängt die Wirksamkeit der Antragsrücknahme bzw. der Ausschluss der Rentenantragsfiktion
des § 116 Abs. 2 SGB VI von der Zustimmung der Krankenkasse ab, kann der Versicherte
eine förmliche Entscheidung der Krankenkasse darüber herbeiführen, ob sie diese
Zustimmung erteilt oder nicht. Die Krankenkasse ist in ihrer Entschließung über diesen
Antrag nicht völlig freigestellt, sondern hat ihre Entscheidung nach pflichtgemäßem
Ermessen zu treffen. Die Entscheidung ist auf Ermessensfehler hin sozialgerichtlich
überprüfbar. Kann der Versicherte ein berechtigtes Interesse am Hinausschieben des
Rentenbeginns geltend machen, das die Belange der Krankenkasse überwiegt, muss diese
ihre Zustimmung erteilen. Ein solches berechtigtes Interesse des Versicherten kommt vor
allem in Betracht, wenn eine erhebliche Verbesserung des Rentenanspruchs erreicht werden
kann, z. B. durch eine evtl. noch mögliche Erfüllung der Voraussetzungen für eine Erhöhung
der Rentenbemessungsgrundlage.
Dies schrieb mir ein user eines anderen Forums:
andere mögliche lösung, wobei ich mir da nicht sicher bin: mag aber sein, dass aufgrund des wirtschaftlichen vorteils durch diesen stichtag, die kk gar nicht zum antrag "zwingen" darf. das könnte gut möglich sein, da eine interessensabwägung stattfinden muss. - das ist aber rein spekulativ, da müsste sich nochmal jemand äußern, der mehr ahnung davon hat.
vielleicht ist es auch eine überlegung der kk reinen wein einzuschenken, sofern sie sich jetzt weiter melden.

Bitte um rege Diskussion hierzu! :Laber:
Gruß von Lebenswert

maday
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Re: Bitte um Diskussion Stichtag 1. Juli 2014

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 7. Mär 2014, 14:50

Die GEK schreibt in einem Flyer folgendes zum Gestaltungsrecht:
In folgendem Fall ist nach Zustimmung der Krankenkasse grundsätzlich das Gestaltungsrecht zu gestatten, wenn die Umwandlung eines Rehabilitationsantrages in einen Rentenantrag den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge hätte, durch eine weitere Beschäftigung der Grundanspruch auf eine Zusatzrente, Betriebsrente oder dergleichen gesichert werden soll (soll die Verlegung des Versicherungsfalles lediglich dazu dienen, eine höhere Zusatzversorgung zu erreichen, besteht kein Dispositionsrecht).

Lebenswert, ich verstehe die Diskussion um den Stichtag 01.07.2014 in deinem Fall nicht. Irgendwo hast du mal geschrieben, dass dein Krankengeld im Juli 2014 ausläuft. Demzufolge wirst du sicherlich das ALG1 nach § 145 SGBIII beantragen. Somit wird dich die AfA umgehend auffordern, einen Reha- oder Rentenantrag innerhalb von 4 Wochen (!) zu stellen. Angenommen du gehst dann in REHA und es wird dann festgestellt, du bist erwerbsgemindert und wirst in Zukunft eine EMR erhalten. Dann wird umgehend geprüft, wann ist der Leistungsfall eingetreten. Das Ergebnis weißt du bereits jetzt, denn du bist seit 2013 bereits krank. Dein Reha- oder Rentenantrag ist dann von spätestens August 2014 und damit wird man die Erwerbsminderungsrente 3 Monate rückdatieren und nach jetzigen Rentenrecht berechnen. Willst du sicher gehen, dass die Rente (wo du jetzt noch nicht einmal sicher sein kannst, dass dir diese EMR zugesprochen wird) nach neuem Recht berechnet werden soll, darfst du vor dem 01.10.2014 keinen Antrag auf Reha oder EMR stellen.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Lebenswert
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Re: Bitte um Diskussion Stichtag 1. Juli 2014

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Fr 7. Mär 2014, 18:05

Das Ergebnis kann ich jetzt noch nicht wissen. Denn:

von Experte/in Experten-Antwort
RE: EM Rentenantrag hinauszögern MDK Aufforderung
Ich versuche einmal ein paar Beispiele, die zeigen, dass es nicht nur auf die Antragstellung, sondern auch auf den Eintritt der Erwerbsminderung ankommt und, ob es sich um eine befristetete oder unbefristete Rente handelt.

a) Eintritt der Erwerbsminderung am 20.05.2014 und Antrag am 05.07.2014
-> Unbefristete Rente: Der Antrag ist rechtzeitig innerhalb von drei Monaten nach EM-Eintritt gestellt, damit Rentenbeginn am 01.06.2014. Es ist das alte Recht anzuwenden, weil der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Rechtsänderung gestellt wurde.
-> Befristete Rente: Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, die Rente beginnt mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der EM, also am 01.12.2014 – zu diesem Zeitpunkt ist neues Recht anzuwenden.

b) Eintritt der Erwerbsminderung bereits in 2013 (z.B. Beginn der AU) und Antrag am 05.07.2014
->Unbefristete und befristete Rente: Der Antrag ist verspätet gestellt, damit Rentenbeginn im Monat der Antragstellung, also am 01.07.2014. Es ist das neue Recht anzuwenden.

c) Antrag am 05.07.2014 und als Eintritt der Erwerbsminderung wird der Tag der Antragstellung festgestellt
-> Unbefristete Rente: Der Antrag ist rechtzeitig innerhalb von drei Monaten nach EM-Eintritt gestellt, damit Rentenbeginn am 01.08.2014 (= Folgemonat nach EM-Eintritt). Es ist das neue Recht anzuwenden
-> Befristete Rente: Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, die Rente beginnt mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der EM, also am 01.01.2015 – zu diesem Zeitpunkt ist neues Recht anzuwenden.

Bei deiner Fallkonstellation würde dann doch bei mir Punkt b) Anwendung finden !?

Also, wenn ich nicht vor dem 1.Juli den Antrag stellen muss, hätte ich großes Chancen in den Genuss der verbesserten Rentenberechnung zu kommen.
Die AfA kann mir doch erst eine Frist setzten, wenn ich Leistungsempfängerin bin also erst ab 1. Juli. Dann würde ich ja eh den Antrag stellen wollen.

Vielleicht verstehst du mein Interesse wegen der Konsequenzen des 'Stichtages jetzt doch?

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Re: Bitte um Diskussion Stichtag 1. Juli 2014

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 7. Mär 2014, 18:30

Hallo Lebenswert, :smile:

bisher verstehe ich die heiße Diskussion um eine gesetzliche Regelung, die es noch gar nicht wirklich gibt überhaupt nicht ... dazu steht offenbar bisher weder ein Reha- noch ein EM-Renten-Antrag bei dir (zeitlich) fest im Raum, es geht also (aus meiner Sicht) "um komplett ungelegte Eier", "was wäre wenn"-Diskussionen helfen doch Niemandem wirklich weiter.

Bei Gesetzes-Änderungen wird es immer "Gewinner und Verlierer" geben, weil man sich den Stichtag letztlich nicht aussuchen kann, im Prinzip auch nicht den "Eintritt der eigenen Erwerbsminderung" ... wenn die KK dich zur Reha-Antragstellung auffordert, dann tut sie das um ihr eigenes Geld zu sparen und bei der AfA wird das auch von dir erwartet, wenn der Amtsarzt entsprechende Feststellungen macht.

Konsequenz für dich ist dann aktuell, dass du kein Geld mehr bekommst (von KK oder AfA) wenn du diesen Antrag dann (noch) nicht stellen möchtest, in der Hoffnung auf mehr Rente zu einem späteren Zeitpunkt, ob das (in deinem Falle) wirklich große finanzielle Auswirkungen haben wird, weiß aktuell noch kein Mensch ... :confused: :Gruebeln:

Das hängt dann letztendlich von den Feststellungen der DRV zum Eintritt deiner Erwerbsminderung ab, sofern die überhaupt anerkannt wird ... viele EM-Renten hier wurden nach Jahren auf den Zeitpunkt der Antragstellung oder ersten AU-Bescheinigung festgelegt, darauf hat man selber dann überhaupt keinen Einfluss mehr, wenn sich das Verfahren länger hinzieht.

Da ist man irgendwann nur noch froh, wenn es endlich VORBEI und zur EM-Rente entschieden ist ...

So wahnsinnig viel bringen 2 weitere" Zurechnungsjahre" nun auch (im Regelfall) nicht, es sei denn du warst Großverdiener ... zunächst sollte mal das Gesetz rechtswirksam beschlossen sein, auf das man sich bei seinem Dispositionsrecht dann beziehen will ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bitte um Diskussion Stichtag 1. Juli 2014

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 7. Mär 2014, 18:44

Ich kann es schon aus den Grund nicht richtig nachvollziehen, weil es hier im Forum so viele User gibt, die schon jahrelang um ihre EMR kämpfen und sie noch immer nicht erhalten haben. Jeder von ihnen wäre glücklich, wenn jetzt die RV käme und ihnen die EMR zu teilen würde. Keiner von ihnen würde auf die Idee kommen und nach den neuen Rentenrecht fragen. Sie wären nur unheimlich glücklich, endlich den Kampf hinter sich zu haben.

Du hast noch nicht einmal einen Antrag gestellt, siehst aber schon das Ziel - die EMR! Die vielen Berge dazwischen und ob der Weg tatsächlich dahin geht, siehst du nicht. Wenn ich heute der Meinung wäre, ich kann einfach nicht mehr arbeiten und brauche dringend die EMR, dann würde ich umgehend einen Antrag stellen und keinen Tag warten, nur weil eine Änderung der Rentenberechnung ansteht. Geld ist nicht alles im Leben. Aber da hat jeder eine andere Einstellung dazu. Jeder Tag, den man früher aus den Fangnetzen von AfA, JC, KK oder RV raus ist, bringt ein ganz klein wenig mehr Ruhe in das Leben zurück. Auch gesundheitlich gibt es wieder Fortschritte, auch wenn man weiß, ganz gesund wird man nicht.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Bitte um Diskussion Stichtag 1. Juli 2014

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Di 11. Mär 2014, 17:41

Hm, wenn es unter Umständen um etliche Euronen gehen würde, dann würde ich mir auch gut überlegen, ob ich jetzt noch die paar Wochen
warte, um einen EM-Rentenantrag zu stellen. Aber ich glaube, dass jeder Fall anders ist und ein Vergleich sehr schwierig würde.

Außerdem hab ich das hier gefunden:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... gszeit.htm
Hier ist von einer schrittweisen (!) Anhebung die Rede, das würde die ganze Sache nochmals relativieren.

Im Grunde genommen nutzt das alles nichts, man sollte wirklich abwarten, was wohl im Mai beschlossen
und dann in Gesetze umgewandelt wird. Und bis dahin muss jeder selbst für sich entscheiden, wie er vorgeht.
Gruß
Schnecke

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