BSG klärt KG nach jobende..

Infos und News.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Bitte keine Beleidigungen, keine Mutmaßungen sondern nur FAKTEN
Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2599
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5404 Mal
Danksagung erhalten: 1365 Mal

BSG klärt KG nach jobende..

Ungelesener Beitrag von k@lle » Do 6. Mär 2014, 12:33

Bundessozialgericht klärt Krankengeldanspruch nach Jobende - Erneute Krankschreibung muss rechtzeitig ausgestellt werden

Wird ein Arbeitnehmer kurz vor Ende seines Arbeitsverhältnisses krank, sollte er sich bei anhaltender Krankheit rechtzeitig um die notwendige Erneuerung seiner Krankschreibung bemühen. Denn wird der Beschäftigte erst am Tag nach Ablauf seiner Krankschreibung beim Arzt wieder vorstellig, ist der Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse verloren, urteilte am Dienstag, 4. März 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 1 KR 17/13 R).

weiter :lesen: &Quelle:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... ch_jobende
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste