Patient hat Anspruch auf zügige Entscheidung der KK

Infos und News.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Bitte keine Beleidigungen, keine Mutmaßungen sondern nur FAKTEN
Benutzeravatar
Fee59
Beiträge: 1275
Registriert: Mi 8. Mai 2013, 11:10
Hat sich bedankt: 334 Mal
Danksagung erhalten: 792 Mal

Patient hat Anspruch auf zügige Entscheidung der KK

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 5. Mär 2014, 10:39

SG Dessau-Roßlau, Urteil vom 18.12.2013
Aktenzeichen S 21 KR 282/13
[05.03.2014]Ein gesetzlich Krankenversicherter hat Anspruch auf die beantragte Versorgung, wenn die Krankenkasse nach Eingang des Antrags weder innerhalb von drei Wochen darüber entscheidet noch ihm die Gründe für eine Überschreitung dieser Frist schriftlich mitgeteilt hat.
von hier

Liebe Grüße
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste