ein interessantes Urteil in Bezug auf Krankengeldanspruch und Krankengeldzahlung:
Einmalige ärztliche Feststellung der AU ist ausreichend[25.02.2014]Für die Entstehung eines Anspruchs auf Krankengeld ist es ausreichend, dass ein Arzt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zu Beginn einmalig feststellt. Eine Bestimmung, dass der so entstandene Anspruch nur fortbesteht, soweit weitere ärztliche Feststellungen erfolgen, enthält das SGB V nicht.
Liebe Grüße
Fee