Energiekosten für Hilfsmittel
Verfasst: Do 25. Mär 2010, 13:06
http://www.behinderte.de/HILFSM/hilfsm0.htm
Dieser Musterbrief für eine Atemtherapiegerät wurde uns zur Verfügung gestellt.
Beantragung der laufenden Stromkosten für die tägliche Benutzung meines Atemtherapiegerätes
Sehhr geehrte Damen und Herren,
das Bundessozialgericht ist mit Urteil vom 6.2.1997 (Landesstromurteil) zu dem Schluss gekommen, dass die laufenden Stromkosten für die tägliche Benutzung des Atemtherapiegerätes durch die Krankenkassen übernommen werden müssen („…so weit zum Betrieb eines Gerätes, das als Hilfsmittel geleistet wird, auch eine Energieversorgung gehört, … diese ebenfalls von der Krankenkasse zu übernehmen…sei!“).
Da bisher keine bundeseinheitlichen Werge bezüglich der Stromkosten von Atemtherapiegeräten (nCPAP usw) vorliegen, wurde von mir noch kein entsprechender Erstattungsantrag bei Ihnen gestellt.
Durch die MDK Projektgruppe „Schlafapnoe“ wurde im Oktober 1998 eine Arbeitshilfe für Krankenkassen und MDK-Gutachter geschaffen, die unter Punkt 2.9.4. Stromkosten, die durchschnittlichen monatlichen Stromkosten auf 5,11€ beziffert.
Bitte überweisen Sie mir deshalb die bisher, seit meiner Mitgliedschaft/ Beginn meiner Therapie in Ihrer Kasse, entstandenen Stromkosten auf mein Konto: 899 646 107, BLZ 100 100 10 bei der Postbank Berlin.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dieser Musterbrief für eine Atemtherapiegerät wurde uns zur Verfügung gestellt.
Beantragung der laufenden Stromkosten für die tägliche Benutzung meines Atemtherapiegerätes
Sehhr geehrte Damen und Herren,
das Bundessozialgericht ist mit Urteil vom 6.2.1997 (Landesstromurteil) zu dem Schluss gekommen, dass die laufenden Stromkosten für die tägliche Benutzung des Atemtherapiegerätes durch die Krankenkassen übernommen werden müssen („…so weit zum Betrieb eines Gerätes, das als Hilfsmittel geleistet wird, auch eine Energieversorgung gehört, … diese ebenfalls von der Krankenkasse zu übernehmen…sei!“).
Da bisher keine bundeseinheitlichen Werge bezüglich der Stromkosten von Atemtherapiegeräten (nCPAP usw) vorliegen, wurde von mir noch kein entsprechender Erstattungsantrag bei Ihnen gestellt.
Durch die MDK Projektgruppe „Schlafapnoe“ wurde im Oktober 1998 eine Arbeitshilfe für Krankenkassen und MDK-Gutachter geschaffen, die unter Punkt 2.9.4. Stromkosten, die durchschnittlichen monatlichen Stromkosten auf 5,11€ beziffert.
Bitte überweisen Sie mir deshalb die bisher, seit meiner Mitgliedschaft/ Beginn meiner Therapie in Ihrer Kasse, entstandenen Stromkosten auf mein Konto: 899 646 107, BLZ 100 100 10 bei der Postbank Berlin.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen