zu spät beim Arzt..kein KG mehr

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maniacx
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von maniacx » Do 26. Dez 2013, 21:29

Mein Arzt meinte wenn er "bis auf weiteres" reinschreibt dann können die Krankenkassen nicht einfach das KG einstellen.

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aggi61
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 27. Dez 2013, 03:57

Es hat sich aber leider auch schon oft rausgestellt, dass das, was die Ärzte "meinen", nicht immer das Maß aller Dinge ist.

Egal, ob es sich da um Krankenkassenbelange handelt, oder darum, wenn jemand eine Pflegestufe beantragen will oder um Rentenangelegenheiten ...
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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reallyangry
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Fr 27. Dez 2013, 07:26

Ja.ja, die "BSG-Falle".....
ich hoffe, dass da demnächst mal eine Klärung kommt.
Offensichtlich handeln die GKVen da auch unterschiedlich. Meine hat "lückenlos" als ok betrachtet, während andere auf "überschneident" pochen. Der Trick: Wiederbestellt zum...stand auf dem Auszahlschein.
Beispiel: Arzt schreibt bis zum 18.12. krank. Patient geht am 19.12. zum Arzt und lässt sich weiter AU schreiben. Peng...Krankengeld weg, da der Anspruch auf Krankengeld erst ab dem nächsten Tag entsteht. Anschließend fragt sich der Patient: Wo ist die Lücke????? (Der 19.)
Wäre er am 18.12. vorstellig geworden, dann wäre er überschneident AU geschrieben und bezöge weiterhin Krankengeld.
Richtig mies wird's wenn das AU Ende auf einen SA / SO fällt. Da muss man spätestens Freitag zum Arzt.
Nur, die meisten KK sagen einem dieses nicht. Und wenn der Patient es "vermasselt", dann ist er dran.
Hier helfen nur klare Worte.
Es gibt dazu auch ein Urteil aus Trier, in dem der Richter (die Richter??) klar sagt (sagen): so geht es nicht. Insbesondere wird die mangelnde Information der KK bez. der Zahlung von KRG gerügt.
Hier ein Zitat aus dem interessanten Urteil:
Gerade wenn - wie hier im Krankenversicherungsrecht bei Krankengeld-Zahlun­gen üblich - weder Merkblätter über das richtige Verhalten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes informieren, noch Rechtsfolgenbelehrungen und noch nicht einmal formal ordnungsgemäße, schriftliche Bewilligungsbe­scheide über die Gewährung von Krankengeld in bestimmter, rechnerisch nach­vollziehbarer Höhe und Angabe des genauen Bewilligungszeitraumes erteilt wer­den, erscheint es nach Ansicht des Gerichts nicht gerechtfertigt anzunehmen, es fehle "bereits an einer dem zuständigen Sozialleistungsträger zuzurechnenden Pflichtverletzung" (BSG a.a.O. Rz 25), weil kein spontaner Beratungsbedarf erkennbar gewesen sei (Rz. 27) und eine allgemeine Aufklärung der Versicherten über ihre Obliegenheiten lediglich "wünschenswert erscheine".

Selbstverständlich müssen Sozialleistungsträger Versicherte auf leistungs­relevante Obliegenheiten, Rechte und Pflichten in angemessener Form kon­kret, richtig, vollständig uns zeitnah hinweisen. Dies ist in anderen Sozialleis­tungsbereichen auch unbestritten. So muss etwa im Bereich der Arbeitslosenver­sicherung oder Grundsicherung, in denen zudem stets formal ordnungsgemäße, schriftliche Bewilligungsbescheide erteilt werden (müssen), zusätzlich umfang­reich über Obliegenheiten - etwa die Pflicht zur erneuten persönlichen Arbeits­losmeldung oder erneuten Antragstellung - informiert werden. Teilweise erfolgt dies in Form von instruktiven Merkblättern oder in ausführlichen, drucktech­nisch hervorgehobenen Hinweisen im Bescheidtext selbst.
Wer das ganze Urteil lesen möchte:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Disp ... 999CB70%7D

LG
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Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

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TobiSonnenschein
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von TobiSonnenschein » Do 16. Jan 2014, 23:04

Es hat sich aber leider auch schon oft rausgestellt, dass das, was die Ärzte "meinen", nicht immer das Maß aller Dinge ist.
Gerade erst wieder festgestellt: Doc am 07.01.04 zu mir "Die KK schickt sie NIEMALS zum MDK." Zack, diese Woche musste ich hin.
Auch bei den - einem gutgesinnten - Halbgöttern immer alles hinterfragen!
Beispiel: Arzt schreibt bis zum 18.12. krank. Patient geht am 19.12. zum Arzt und lässt sich weiter AU schreiben. Peng...Krankengeld weg, da der Anspruch auf Krankengeld erst ab dem nächsten Tag entsteht. Anschließend fragt sich der Patient: Wo ist die Lücke????? (Der 19.)
Hatte ich 2011 GENAUSO erlebt! Weder der Arzt noch ich begriffen erst, wo denn die Lücke ist. Halte ich für juristisch auch seeehr fragwürdig. Aber in der Situation kommt man als Patient erstmal gehörig ins schwitzen. Mein Doc telefonierte seinerzeit mit der KK und regelte das irgendwie.

Das der Doc ja auch mal krank sein kann oder einen Notfall hat, gibt mir jetzt echt zu denken :Gruebeln: Werde ihn ab sofort auch vor dem letzten AU-Tag aufsuchen. Dann bleibt ein Tag zur Reserve für die Suche nach einem gesunden Doc.

Habe HEUTE übrigens ein Brief von der KK bekommen:
Ich möge doch vom Arzt auf dem Auszahlschein den Punkt "ggf. arbeitsunfähig bis" ergänzen, da sonst keine Krankengeldzahlung möglich ist. WAS SOLL DAS DENN? Das war die ganzen sechs Monate nie ausgefüllt (Habe von allem eine Kopie gemacht!)

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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 17. Jan 2014, 16:26

Hallo,

da hast du Glück gehabt..eigentlich muß immer ein festes Datum eingetragen sein...eben damit solche Spielchen wie in dem Beispiel genannt, durchgeführt werden können...

wenn der Arzt weiß, das dauert noch, kann er nach normalem Ermessen schreiben: b.a.w.

aber bei der KK reicht das nicht, die wollen ein Datum...warum und wozu? nur um die Bürokratie zu stärken....und frage jedesmal, wenn du einen Zahlschein ausgefüllt bekommst, ob die zu dem genannten Termin auch da sind...nicht das du tatsächlich mal einen Tag zu spät bist...

wäräest nicht der 1. wo das passiert..
LG
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Achtsamkeitsuebung » Di 4. Feb 2014, 18:02

Liebe K-o-R_ler,

aus gegebenem Anlass stelle ich die Frage, wann mein Hausarzt mich arbeitsunfähig schreiben muss, wenn ich am Dienstag, 11.02. aus der Klinik entlassen werde.

Habe ich den Arzt am gleichen Tag aufzusuchen? Ich habe erst einen Termin am 13.02. bei ihm aber die Klinik hat mich 'bis auf weiteres' arbeitsunfähig geschrieben.

Winterliche Gruesse
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 4. Feb 2014, 18:13

Hallo,

bist du im Krankengeldbezug?

und wann hat die Klinik dich "b.a.w." au geschrieben?

ich würde sehen, dass ich am 11.2. noch wenigstens den Zahlschein unterschrieben bekäme...der Besprechungstermin mit dem Arzt kann ja am 13.2. bestehen bleiben...
LG
Vrori

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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Manderley » Di 4. Feb 2014, 18:58

obwohl mich das Thema heftig triggert, habe ich dennoch den Artikel zu Beginn des Threads gelesen ... deshalb möchte ich nur kurz dazu sagen ...

Reicht ein Patient seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur einen Tag zu spät ein, erlischt nach geltendem Sozialgesetzbuch sein Anspruch auf Krankengeld und somit die Mitgliedschaft umgehend. Uns sind da leider die Hände gebunden“, sagt die Sprecherin.

Um die Einreichung der AU-Bescheinigung gings da ja gar nicht, sondern um eine Lücke zwischen Enddatum der vorherigen und und Datum der Fortführung der AU-Bescheinigung.

Die Einreichung ist doch die Abgabe der AU bei AG oder KK ...

Was brabbelt also die Frau "Sprecherin" da für nen Kappes?

Ansonsten bin ich zu dem Thema lieber still ... zu viele Flashbacks ...

Gruß ... Manderley
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)

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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Achtsamkeitsuebung » Mi 5. Feb 2014, 09:16

Tja, habe verstanden der Dschungel wird nicht lichter... oder treffender gesagt: die Quadratur des Kreises üben...

Ich müsste wohl erreichen, dass die Klinik mich bis 14.02. au schreibt, damit ich den vorherigen 'Karenztag' bei meinem Hausarzt, Termin 13.02., einhalten kann um das Krankengeld beizubehalten. Aber ob die es hier in der Klinik machen, wenn ich am 11.02. entlassen werde? Könnte mir vorstellen, dass es vom (vorläufigen) Entlassungsbericht abhängt. Also, dass ist dann wohl ein Thema für das Entlassungsgespräch mit ggf. kurzfristigem Aufsuchen des Hausarztes auch ohne Termin.

LG
Heilsame Grüsse
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Manderley » Mi 5. Feb 2014, 09:46

Liebe/r Achtsamkeitsübung,

also bei mir war es so, dass ich der Tagesklinik sagte, wann ich den Termin beim Psychiater habe (den hatte ich schon vorsorglich vereinbart), der lag zwei Tage nach dem "eigentlich angedachten" Entlassungstermin der Klinik und dann schrieb mich die Klinik genau so lang arbeitsunfähig, dass ich am vereinbarten Termin bei meinem Arzt die weitere Krankschreibung nahtlos erhalten konnte. Sag denen in der Klinik genau, wann Du daheim Deinen Arzttermin hast, dann sollten sie "eigentlich" Dir die AU auch genau so ausfertigen, dass das passt ...

Indes finde ich, kann kein Mensch verlangen, dass Du am Tag der Entlassung nach einem womöglich wochenlangen Klinikaufenthalt und womöglich 800 km Heimreise (hab ich hier schon gelesen, dass jemand so weit fort musste), also z. B. einer Heimreise von Kiel nach Passau mit dem Zug ... noch am selben Tag daheim beim Arzt vorstellig werden musst. Das ist doch un-zu-mut-bar.

Also irgendwo muss dann doch auch mal noch der gesunde Menschenverstand greifen, fährst bei der Klinik morgens um 9 los und bis 6 Stunden mit dem Zug unterwegs ... grad erst halbwegs erholt und dann so ein Stress? Ich denk, das kann und sollte Dir die Klinik schon einrichten können, dass es für Dich als immer noch Rekonvaleszente/n auch leistbar ist.

Ich denke, in solch Fall gibts nur eine Möglichkeit "reden mit den Leutz" ... sachlichen Argumenten können die sich auch nur schwer verschließen ... und dieses Dein diesbezügliches Gespräch wünschst Du ausdrücklich schon VOR dem tatsächlichen Entlassungsgespräch, DU DARFST AUCH MAL WAS WOLLEN.

Kann doch nicht sein, dass Dich solch Peanuts wie, dass Dir die Zeit nicht reicht, um ne blöde Bescheinigung zu bekommen, wieder dermaßen runterreißt ...

NUR MUT ... sag denen in der Klinik klipp und klar, was Dich umtreibt und Du da Besorgnisse und Bedrängnis fühlst!

<3lichst ... Manderley
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