Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

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k@lle
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Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 4. Feb 2013, 12:48

Kein Recht für Arme
Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen


http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/ ... /arme.php5

Bundestag berät Reform der Prozesskostenhilfe
Zweiklassenjustiz statt Waffengleichheit?


http://www.tagesschau.de/inland/prozess ... fe100.html
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 4. Feb 2013, 12:53

Das wird doch schon länger diskutiert... :kotzen: :kotzen:

Immer drauf auf die "Kleinen" :schimpfen:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 4. Feb 2013, 14:19

Die Armen in eine extra geschaffene Kolonie stecken und dort können sie
vor sich hin vegetieren.

:applaus: :applaus: :applaus:
Gruß
Miko

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Ironhide77
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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Mo 4. Feb 2013, 16:44

ist und bleibt ein Verbrecherstaat. Korrupt noch dazu. Ich frage mich, was noch passieren muß, ehe der deutsche Michel aufwacht und zur Tat schreitet?
Viele Grüße euer Ironhide77


"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" (B. Brecht)

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Miko
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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 4. Feb 2013, 18:35

Ironhide77 hat geschrieben:ist und bleibt ein Verbrecherstaat. Korrupt noch dazu.
Hmmm..... nicht alles ist schlecht bei uns.

ABER: Wenn das nun Jahr für Jahr so weiter geht, dann gibt es Slums auch in Deutschland,
dann geht es massiv bergab mit der "unteren" Bevölkerungsgruppe.

Wenn man dann erst schreit, wenn´s soweit gekommen ist, ist es zu spät.

Aber es wird soweit kommen, glaubts mir!!!
Gruß
Miko

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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Mo 4. Feb 2013, 18:44

Slums sind doch schon Alltag in so mancher Großstadt, leider.
Viele Grüße euer Ironhide77


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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von Tamara » Mo 4. Feb 2013, 19:53

Hallo Ihrs!

Spielt es wirklich eine Rolle, wenn man die Prozesskostenhilfe eh wieder zurückzahlen muß? :confused: Jedenfalls mußte ich die zurückzahlen nach der Scheidung. :schimpfen:

VG Tamara

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Miko
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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 4. Feb 2013, 22:53

Tamara hat geschrieben:Hallo Ihrs!

Spielt es wirklich eine Rolle, wenn man die Prozesskostenhilfe eh wieder zurückzahlen muß? :confused: Jedenfalls mußte ich die zurückzahlen nach der Scheidung. :schimpfen:

VG Tamara
Nicht immer.
Wenn man auch später nichts hat, entfällt die Rückzahlung nach x Jahren.
(hab vergessen wieviel Jahre das sind)
Gruß
Miko

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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von Melly » Di 5. Feb 2013, 09:24

Gibt es Fälle, in denen ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss?

Eine Rückzahlung der erhaltenen Prozesskostenhilfe muss nur dann vorgenommen werden, wenn Sie innerhalb von vier Jahren nach dem Gerichtsverfahren wieder mehr Geld zur Verfügung haben. Dann ist es möglich, dass das Amtsgericht eine zumindest teilweise Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten fordert. Diese Raten werden jedoch immer Ihrer jeweiligen finanziellen Situation angepasst, so dass es auch hierbei zu keiner Überforderung Ihrer Haushaltskasse kommen wird. Wichtig für Sie ist es in dieser Hinsicht also, dass das zuständige Gericht vier Jahre lang Ihre finanzielle Situation auf Veränderungen hin überprüfen darf.

Fragen und Antworten zum Thema Prozesskostenhilfe

http://www.kanzlei-hollweck.de/kanzlei- ... stenhilfe/
Liebe Grüsse...Melly Bild

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criminor
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Re: Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

Ungelesener Beitrag von criminor » Di 5. Feb 2013, 19:53

Hallo,

bei der Gesetzesänderung geht es aber nicht nur um Kürzungen, sondern um Vermeidung von Prozessen, auch wenn sie Aussicht auf Erfolg haben!

Ich habe mir den Entwurf bis jetzt nur kurz ansehen und vergleichen können, aber da mir schon der erste Änderungspunkt aufgestossen ist
Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine
Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
habe ich in einem Blog (hab ich kürzlich eigens für solche Dinge angelegt) meine Ansicht dazu geschrieben unter https://opferhilfe.wordpress.com/2013/0 ... lferechts/

Sehr interessant zur Beurteilung der Auswirkungen ist sicher auch der dort verlinkte Aufsatz von Prof. Schwintowski “Der Anspruch auf angemessene Schadensregulierung"


Gruss

criminor

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