ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffung

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leonardo
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ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffung

Ungelesener Beitrag von leonardo » So 1. Jul 2012, 07:50

Gerichtskostenfreiheit aufheben?
Die Landesjustizminister haben auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) am 13./14. Juni beschlossen,
der Bundesregierung gravierende Einschnitte beim Prozessrecht vor den Sozialgerichten
vorzuschlagen.
Ein entsprechender Bericht
„Änderungsvorschläge auf
dem Gebiet des Sozialprozessrechts“
der Justizverwaltungen
Berlin, Baden-Württemberg,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-
Anhalt, Schleswig-Holstein
und Thüringen sieht sogar eine
Abschaffung der Gerichtskostenfreiheit
für die Versicherten
und Sozialleistungsempfänger
vor.
http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html? ... #pid172083

Vielleicht findet jemand mehr dazu im Netz, bisher habe ich noch nichts gefunden.
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Gruß
leonardo

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k@lle
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Re: ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffun

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 1. Jul 2012, 08:15

beschlossen,
der Bundesregierung gravierende Einschnitte beim Prozessrecht vor den Sozialgerichten
vorzuschlagen.
iss ja erst mal ein Vorschlag...

Gerichtskostenfreiheit aufheben?:lesen:

http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/ ... 07_s02.pdf
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Emma54
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Re: ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffun

Ungelesener Beitrag von Emma54 » So 1. Jul 2012, 09:16

Dieser Vorschlag ist nichts Neues - wird über die Jahre immer mal wieder angedacht .... :Gruebeln:

Aber wie es jetzt aussieht in diesem Land - halte ich nichts für unmöglich :traurig:

Grüße - Emma

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Doppeloma
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Re: ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffun

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 1. Jul 2012, 17:03

Dieser Vorschlag ist nichts Neues - wird über die Jahre immer mal wieder angedacht ..
Genau so ist es, bisher ist das aber IMMER gescheitert, weil man sich dann doch auf einige Bürger-Rechte des Grundgesetzes "besonnen" hat...hoffen wir mal, dass eine solche Entscheidung dann spätestens durch den Bundespräsidenten NICHT gebilligt wird...

Die Vorschläge dazu, dass die JobCenter (Behörden überhaupt, AUCH die DRV !!!) eine "Straf-Pauschale" zahlen müssen, für jeden unnötig erzeugten Prozeß hat da aus meiner Sicht SEHR viel für sich... :applaus:

Es kann nicht sein, dass dem Kläger die Hürden so hoch gelegt werden, dass die Behörden willkürliche Entscheidungen (am geltenden Gesetz vorbei !!!) treffen können, ohne Gefahr zu laufen, dass sie dafür verklagt werden könnten, da würde ja ALLES noch schlimmer werden, bei den diversen "Sozial-Leistern"... :kotzen:

Die MÜSSTEN sowas von auf die Rübe bekommen, für JEDEN unnötig ausgelösten Prozeß der stattfinden mußte, aus meiner Sicht dürften die auch bei "Vergleichs-Angeboten" NICHT ohne eine (zusätzliche) Strafe wegkommen, denn damit ziehen die sich ja oft genug noch raus, wenn sie ein nachteiliges Urteil bekommen würden (schönt mal wieder eine Statistik!!!).

WARUM beschäftigen die sich eigntlich nicht mal intensiv mit den Ursachen, die zu dieser Prozeßflut an den SG führen, besonders seit HARTZ 4 (und der "Neuregelungen" der gesamten Sozial-Gesetzgebung SGB II /SGB XII), aber ich denke mal auch die Prozesse wegen der EM-Renten sind stark angestiegen seit der "Renten-Reform" 2001, aber das wollen natürlich ALLE wieder nicht wahrhaben...DER FISCH STINKT (wie IMMER) AM KOPF...

Und die einzigen Einfälle dazu sind NUR die Rechte und Möglichkeiten der Ärmsten :pig: zu beschneiden, damit es immer schwerer (TEURER) wird sich überhaupt noch wehren zu können...

ACH, ich rege mich bloß auf, es ändert ja doch NIX... :keule: :Miko: :Wut: :schimpfen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Antonia
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Re: ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffun

Ungelesener Beitrag von Antonia » Mo 2. Jul 2012, 11:10

Doppeloma hat geschrieben:
Und die einzigen Einfälle dazu sind NUR die Rechte und Möglichkeiten der Ärmsten :pig: zu beschneiden, damit es immer schwerer (TEURER) wird sich überhaupt noch wehren zu können...

ACH, ich rege mich bloß auf, es ändert ja doch NIX... :keule: :Miko: :Wut: :schimpfen:

richtig.
Siehe dazu auch die aktuellen Ereignisse um die Absegnung des Fispalkakt.
Auszug aus einem Kommentar der LINKEN hierzu von Axel Troost:
Noch viel trauriger aber ist der gestrige Tag für Europa. Der von Bundeskanzlerin Merkel gegen die Mehrzahl der EU-Länder durchgesetzte Fiskalvertrag erzwingt in Zukunft per Gesetz bzw. per Verfassung ein Sparverhalten, dass für soziale Fortschritte, für eine aktive und sozial ausgewogene Sozial-, Arbeitsmarkt-, Bildungs- oder Gesundheitspolitik kaum mehr Raum lässt - nicht in Deutschland und noch viel weniger in Griechenland, Portugal, Spanien oder Italien.
Vor diesem Hintergrund (Fispalkakt, Bankenkrise, ESM etc.etc.) versteht man, weshalb der Sozialstaat an allen Ecken und Enden geschliffen wird.

Wir brauchen keine marktkonforme Demokratie!!! Was wir vielmehr dringend brauchen, sind demokratiekonforme Märkte!!!

Ach, jetzt reg ich mich auch noch auf!!! :kotzen: :schimpfen: :Wut:

Schlummerle
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Re: ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffun

Ungelesener Beitrag von Schlummerle » Fr 27. Jul 2012, 06:01

Guten Morgen:

? Ich bin jt. doch etwas irritiert !
Wie ist es denn nun bitte mit den Kosten für einen Nicht-Schwerbehinderten (GdB 40) wenn er Klage beim SG einreicht ? Wer trägt / bezahlt die Kosten ?

Danke im Voraus.

Schlummerle

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Re: ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffun

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 27. Jul 2012, 15:40

Hallo Schlummerle, :koepfchen:

NICHTS davon ist (bisher) beschlossene Sache...da haben mal wieder ein paar Leute abstruse Ideen und das nicht zum ersten Mal...

Schau mal nächstes Jahr sind Wahlen, da MUSS man doch mal wieder ein paar Gedanken öffentlich verkünden...
? Ich bin jt. doch etwas irritiert !
Wie ist es denn nun bitte mit den Kosten für einen Nicht-Schwerbehinderten (GdB 40) wenn er Klage beim SG einreicht ? Wer trägt / bezahlt die Kosten ?
Es spielt KEINE Rolle ob du behindert bist oder NICHT, für den privaten Kläger sind ALLE Verfahren an den Sozial-Gerichten bisher KOSTENFREI. :lesen: :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Wenn du einen Anwalt dazu nehmen willst, kannst du (dafür) PKH beantragen, ansonsten brauchst du das NICHT, es ist auch EGAL wie dieser Prozeß dann enden wird (Abweisung /Vergleich/ Urteil/ Klagerücknahme), machst du das ALLEINE, dann kostet dich das NIX am Sozialgericht.

Das betrifft ALLE Verfahren, wo es um Sozial-Leistungen irgendeiner Art geht, nicht nur eine Klage gegen das Versorgungs-Amt. es ist völlig unerheblich, ob du da überhaupt einen GdB hast oder nicht... :Verwirrt: :Hilfe:

Ehe das geändert wird (wenn überhaupt) werden noch JAHRE vergehen und dann MUSS das erst mal in Gesetze gefaßt werden...er reicht (zum Glück !!!) NOCH NICHT, dass da irgendjemand seine "Wunschträume" laut ausspricht.

Du solltest dir allerdings die "Alleinvertretung" gegen das Versorgungsamt noch mal reiflich überlegen, ein paar grobe Kenntnisse von der Gerichtsbarkeit und den Zuständigkeiten /Möglichkeiten der einzelnen Gerichte sollten schon vorhanden sein, wenn man OHNE Anwalt /Sozialverband als Unterstützung einen Prozeß führen will.

Das Versorgungsamt wird ganz sicher NICHT ohne einen Anwalt/Rechtsbeistand antreten....

Da ist es z.B. AUCH möglich, wenn du jemanden privat kennst, der sich sehr gut mit solchen Sachen auskennt, KANN der auch vor dem Sozialgericht als dein Beistand nach § 13 SGB X fungieren. :ic_up:
DAS ist dann kostenfrei für dich möglich, sofern dein Beistand (Achtung, das ist KEIN Rechts-Beistand /Rechtsanwalt, das KANN JEDE Person sein, der du ausreichend vertraust in der Angelegenheit !!!) dafür NIX haben will. :lesen: :lesen: :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ACHTUNG GEFAHR ! Sozialgerichtskostenfreiheit Abschaffun

Ungelesener Beitrag von Schlummerle » Fr 27. Jul 2012, 18:45

Hallo Doppeloma:

dein: :koepfchen: hat mir wieder gut getan. Ich bin nun ruhiger. Danke - bes. auch für deine anderen Tipps.

L G
Schlummerle

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