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Eingeschränkte Wegefähigkeit führt zur EM-Rente

Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 09:12
von Schwarze Rose
Das Urteil könnte Folgen haben…
Bundessozialgericht stoppt Rentenversicherer.
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 21.03.2006 die immer häufigere Praxis der Rentenversicherer gestoppt, Kranke und Behinderte durch vage Versprechen von der Erwerbsminderungsrente auszuschließen. Wenn sie einen möglichen Arbeitsplatz nicht absolut sicher erreichen können, haben sie danach Anspruch auf die volle Rente, heißt es in dem jetzt bekannt gegebenen Urteil. Die Klägerin kann im entschiedenen Fall noch gut sechs Stunden täglich arbeiten. Sie hat aber weder Auto noch Führerschein und ist nicht in der Lage, längere Wegstrecken zu gehen, um die nächste Bushaltestelle zu erreichen.
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Die “Wegeunfähigkeit” der Klägerin führe daher “zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und somit zur vollen Erwerbsminderung”.

Auch das ist mal ein "gutes" Urteil, obwohl schon von 2006, da ja viele von uns eine sogenannte "Wegeunfähigkeit" haben. Es bleibt nur noch abzuwarten, ob man die DRV davon überzeugen kann.
Gruß
Schwarze Rose