"Zwangspartnerschaft" bei Hartz4 / Vater benennen
Verfasst: Di 25. Okt 2011, 09:29
Hallo, ich möchte hier mal was zu Diskussion stellen was mich schon länger aufregt und durch die hitzige Diskussion mit Doma wieder hochgekocht ist. Es gehört zwar nicht in das Thema "Krank ohne Rente" aber es betrifft uns in sofern mit als das wir sehr oft in die Situation kommen und/oder mit solchen Personen über einen Kamm geschoren werden.
Zum einen wird hier ständing der Begriff "Zwangspartnerschaft" propagiert und das es völlig "unfair" wäre wenn ein Mitglied einer "nichtehelichen" oder auch "ehelichen" Gemeinschaft für den anderen einstehen muss, und das bis auf´s "letzte Hemd", bevor auch nur irgendwelche Sozialleistungen getätigt werden.
Manchen mag das ja falsch vorkommen, aber ich gehe da mit der derzeitigen Rechtsprechen völlig dacor, wenn man nach einem Jahr in einer "partnerschaftlichen Wohngemeinschaft" als Bedarfs/Einstandsgemeinschaft gilt.
Ob dieses dann bis auf "letzte Hemd" gilt oder ob es da einen "Freibetrag" geben sollte, darüber kann man ja diskutieren, aber wenn dann Stimmen laut werden, man solle auf jeden Fall dagegen Klagen wenn man zu einer Bedarfsgemeinschaft von Amts wegen erklärt wird, dann kommt es mir hoch.
Entweder ich bin mit einer Person zusammen weil ich mit ihr leben möchte, oder eben nicht. Nur dann stehe ich dazu und versuche mich nicht wenn es eng wird finanziell aus der Verantwortung zu stehlen. Eine Partnerschaft aus Liebe sollte auch finanzielle Probleme überstehen und eine Partnerschaft sollte nicht an Geld geknüpft sein.
In meiner Heimatstadt überlegte man offen ob man die ganzen leerstehenden Kasernen und Offizierswohnungen (alles top renoviert) als Sozialwohnungen ausweisen sollte und diese anstatt Wohngeld zur Verfügung stellen sollte.
Da wurden gleich Stimmen laut die unsere Stadtverwaltung als Nazis betitelte und diese "Kasernen" mit einem KZ gleichsetzten.
Komischerweise jetzt 5 Jahre später ist da ein riesen "Wirtschaftspark" entstanden und selbst Topleute wollen da gerne Wohnungen kaufen.
Das andere Thema ist: Mütter die den Kindsvater (aus finanziellen/bequemlichkeits Gründen) nicht benennen.
Auch bei diesem Thema bekomme ich einen Hals wie man das verteidigen kann das Mütter aus finanziellen Gründen oder Gründen der Bequemlichkeit den Kindsvater nicht angeben.
Zum einen hat der Vater Rechte und Pflichten dem Kinde gegenüber, auch wenn die Mutter das mit den Rechten oft nicht wahrhaben möchte. Zum anderen muss der Vater auch finanziell für das Kind gerade stehen.
Und da ist es mir persönlich egal ob das nun ein Seitensprung eines verheirateter Familienvaters ist oder der untreue Ex-Freund etc.
Das Problem ist das es hier den Müttern zu einfach gemacht wird auf Staatskosten das Kind großzuziehen ohne das der Vater sich dran beteiligen muß. Der Vater wird nicht benannt und schon zahlen alle. Alleding weiß ich auch nicht wie man dieses Abstellen kann denn man will ja Mutter und Kind nicht ganz ohne Leistungen belassen.
Es gibt Orte, da wird eine alleinerziehende Mutter die keinen Job nachweisen kann z.B. ganz hinten auf die Liste für freie Kita/Kindergartenplätze gesteckt und wenn dann einer Frei ist dann ist das meist am anderen Ende der Stadt.
Das ist in meinen Augen auch keine/die falsche Lösung.
Bei meiner Frau in der Kindertagespflege (<3 Jahre)ist es inzwischen schon so das die Formulare vom Jugendamt bekommen mit denen die Mutter ihren Arbeitsplatz bescheinigen lassen muss um Zuschüsse zu bekommen.
Kann die Mutter das nicht nachweisen bekommt sie auch keinen Tagespflegeplatz für ihr Kind, da diese keine Privatzahler mehr nehmen dürfen.
Sprich das Jugendamt zahlt die Tagespflege vollständig und holt sich die Zuzahlung von den Eltern.
Früher war es so das die Eltern selbst gezahlt haben und der Zuschuss vom Amt kam, da mussten dann aufwendige Mahnverfahren durchgezogen werden weil Eltern öfter mal vergessen haben zu zahlen.
Ich stelle das jetzt mal hier zur Diskussion auf eure Meinungen gespannt.
Zum einen wird hier ständing der Begriff "Zwangspartnerschaft" propagiert und das es völlig "unfair" wäre wenn ein Mitglied einer "nichtehelichen" oder auch "ehelichen" Gemeinschaft für den anderen einstehen muss, und das bis auf´s "letzte Hemd", bevor auch nur irgendwelche Sozialleistungen getätigt werden.
Manchen mag das ja falsch vorkommen, aber ich gehe da mit der derzeitigen Rechtsprechen völlig dacor, wenn man nach einem Jahr in einer "partnerschaftlichen Wohngemeinschaft" als Bedarfs/Einstandsgemeinschaft gilt.
Ob dieses dann bis auf "letzte Hemd" gilt oder ob es da einen "Freibetrag" geben sollte, darüber kann man ja diskutieren, aber wenn dann Stimmen laut werden, man solle auf jeden Fall dagegen Klagen wenn man zu einer Bedarfsgemeinschaft von Amts wegen erklärt wird, dann kommt es mir hoch.
Entweder ich bin mit einer Person zusammen weil ich mit ihr leben möchte, oder eben nicht. Nur dann stehe ich dazu und versuche mich nicht wenn es eng wird finanziell aus der Verantwortung zu stehlen. Eine Partnerschaft aus Liebe sollte auch finanzielle Probleme überstehen und eine Partnerschaft sollte nicht an Geld geknüpft sein.
In meiner Heimatstadt überlegte man offen ob man die ganzen leerstehenden Kasernen und Offizierswohnungen (alles top renoviert) als Sozialwohnungen ausweisen sollte und diese anstatt Wohngeld zur Verfügung stellen sollte.
Da wurden gleich Stimmen laut die unsere Stadtverwaltung als Nazis betitelte und diese "Kasernen" mit einem KZ gleichsetzten.
Komischerweise jetzt 5 Jahre später ist da ein riesen "Wirtschaftspark" entstanden und selbst Topleute wollen da gerne Wohnungen kaufen.
Das andere Thema ist: Mütter die den Kindsvater (aus finanziellen/bequemlichkeits Gründen) nicht benennen.
Auch bei diesem Thema bekomme ich einen Hals wie man das verteidigen kann das Mütter aus finanziellen Gründen oder Gründen der Bequemlichkeit den Kindsvater nicht angeben.
Zum einen hat der Vater Rechte und Pflichten dem Kinde gegenüber, auch wenn die Mutter das mit den Rechten oft nicht wahrhaben möchte. Zum anderen muss der Vater auch finanziell für das Kind gerade stehen.
Und da ist es mir persönlich egal ob das nun ein Seitensprung eines verheirateter Familienvaters ist oder der untreue Ex-Freund etc.
Das Problem ist das es hier den Müttern zu einfach gemacht wird auf Staatskosten das Kind großzuziehen ohne das der Vater sich dran beteiligen muß. Der Vater wird nicht benannt und schon zahlen alle. Alleding weiß ich auch nicht wie man dieses Abstellen kann denn man will ja Mutter und Kind nicht ganz ohne Leistungen belassen.
Es gibt Orte, da wird eine alleinerziehende Mutter die keinen Job nachweisen kann z.B. ganz hinten auf die Liste für freie Kita/Kindergartenplätze gesteckt und wenn dann einer Frei ist dann ist das meist am anderen Ende der Stadt.
Das ist in meinen Augen auch keine/die falsche Lösung.
Bei meiner Frau in der Kindertagespflege (<3 Jahre)ist es inzwischen schon so das die Formulare vom Jugendamt bekommen mit denen die Mutter ihren Arbeitsplatz bescheinigen lassen muss um Zuschüsse zu bekommen.
Kann die Mutter das nicht nachweisen bekommt sie auch keinen Tagespflegeplatz für ihr Kind, da diese keine Privatzahler mehr nehmen dürfen.
Sprich das Jugendamt zahlt die Tagespflege vollständig und holt sich die Zuzahlung von den Eltern.
Früher war es so das die Eltern selbst gezahlt haben und der Zuschuss vom Amt kam, da mussten dann aufwendige Mahnverfahren durchgezogen werden weil Eltern öfter mal vergessen haben zu zahlen.
Ich stelle das jetzt mal hier zur Diskussion auf eure Meinungen gespannt.