Ist euch das bekannt ?
Verfasst: Sa 9. Jul 2011, 09:31
Hallo, ihr Lieben !
ich bekomme jede Woche eine kostenlose Zeitung ...
" Die Berliner Woche " ausgerichtet für meinen Bezirk, was in diesem Fall keine Rolle spielt. So, jetzt zu dem, was ich gelesen habe ...
" Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger "
" Eine Regelung die kaum jemand kennt: Hartz-IV-Empfänger, die ihre Warmwasserversorgung mit einem elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer betreiben müssen, haben seit Januar 2011 Anspruch auf 8 € Zuschuss pro Monat ( besser als nüscht, finde ick
) für den Haushaltsvorstand.
Darüber hinaus können in einer Bedarfsgemeinschaft 8 € für den Ehe-/ Lebenspartner sowie zwischen 7 bis 2 € pro Kind ( gestaffelt nach Alter ) geltend gemacht werden. Obwohl der Mehrbedarf gesetzlich verankert ist, kennen die meisten Hartz-IV-Empfänger die neue Regelung nicht.
Nach Einschätzung der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher- & Sozialberatung (GVS) haben in Berlin bisher höchstens 20% der Hilfesuchenden die in die Beratungsstellen kommen, diese Leistung beantragt.
Nach Meinung von Sven Gärtner, dem Geschäftsführer, müssten die Jobcenter, bei denen die Leistungen beantragt & bezogen werden können, aktiver auf die Neuregelung hinweisen.
Hartz-IV-Empfänger können ein Musterschreiben zur Beantragung unter http://www.gvs-beratung.de downloaden. Der Mehrbedarf kann beim jeweiligen Jobcenter rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt werden."
Ich wünsche euch allen
ein ruhiges Wochenende & das Good old Germany gewinnen möge ... 

ich bekomme jede Woche eine kostenlose Zeitung ...


" Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger "
" Eine Regelung die kaum jemand kennt: Hartz-IV-Empfänger, die ihre Warmwasserversorgung mit einem elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer betreiben müssen, haben seit Januar 2011 Anspruch auf 8 € Zuschuss pro Monat ( besser als nüscht, finde ick

Darüber hinaus können in einer Bedarfsgemeinschaft 8 € für den Ehe-/ Lebenspartner sowie zwischen 7 bis 2 € pro Kind ( gestaffelt nach Alter ) geltend gemacht werden. Obwohl der Mehrbedarf gesetzlich verankert ist, kennen die meisten Hartz-IV-Empfänger die neue Regelung nicht.
Nach Einschätzung der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher- & Sozialberatung (GVS) haben in Berlin bisher höchstens 20% der Hilfesuchenden die in die Beratungsstellen kommen, diese Leistung beantragt.
Nach Meinung von Sven Gärtner, dem Geschäftsführer, müssten die Jobcenter, bei denen die Leistungen beantragt & bezogen werden können, aktiver auf die Neuregelung hinweisen.
Hartz-IV-Empfänger können ein Musterschreiben zur Beantragung unter http://www.gvs-beratung.de downloaden. Der Mehrbedarf kann beim jeweiligen Jobcenter rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt werden."
Ich wünsche euch allen

