Leider kann ich diese Vorgehensweise wieder einmal nur bestätigen.
Genau DAS ist auch der Grund, warum ich immer und immer wieder sogenannte 400 Euro Jobber davor eindringlich WARNE, diesen während einer Zeitrente auszuüben.
Theoretisch darf man eine gewisse Summe dazuverdienen; praktisch läuft man Gefahr, dass die Zeitrente nicht mehr verlängert wird, weil man eben arbeitet.
Bis vor etwa 5 Jahren wurde so ein Job von den Rentenversicherungen offensichtlich mehr toleriert als jetzt.
Stellt sich im vorliegenden Fall die Frage, mit welchen Sanktionen der Rentenantragsteller belegt worden wäre; hätte er den 1 Euro-Job abgelehnt.
Eigentlich hätte er sich AU schreiben lassen müssen, bis der Prozess vorüber gewesen wäre.
Was für ein Unding...
LG
Schalentierchen
Urteile SG über EU/EM Rente
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Re: Urteile SG über EU/EM Rente
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
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- Miko
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Re: Urteile SG über EU/EM Rente
Das ist doch die mindeste Voraussetzung sich AU schreiben zu lassen, wenn man einen Rentenantrag gestellt hat.
Wer das nicht weiß hat sich sehr schlecht erkundigt.
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Gruß
Miko
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