
Um deinen Anspruch der EM-Rente Aufrecht zu erhalten,das kannst du auch durch AU-Zeiten.
Wichtig ist auch,das du weiter deine AU bei deiner KK abgibst.Die DRV fragt nämlich auch bei deiner KK,nach deinen AU-Zeiten.
Guck mal hier
Anrechnungszeiten – Rente ohne Beiträge Seite 19 https://www.deutsche-rentenversicherung ... onFile&v=5
und hier
Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug Seite 7 https://www.deutsche-rentenversicherung ... onFile&v=4
Vielleicht hilft dir das ja weiter.