Hallo zerbrechlich,
zerbrechlich hat geschrieben: ↑Mo 24. Aug 2020, 14:26
also ich habe GdB 50, das wären denn ja bei Verdoppelung 1140 Euro und ich habe ja noch meinen jüngsten Sohn auf der Steuerkarte, er hat einen GdB von 100 mit dem Merkzeichen B,G und H. da wäre die Verdoppelung denn 7400 Euro.
da kommt dann noch der normale Steuerfreibetrag von 9408 Euro obenauf oder? also 17908 Euro. oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler.
Das ist so richtig bzw. fast (9408 + 7400 + 1140 ergibt laut meines Taschenrechners 17948, also kein Denkfehler, sondern nur ein kleiner Rechenfehler

).
Den Grundfreibetrag bekommt jeder, der entfällt ja nicht, wenn man einen Behinderten-Pauschbetrag bekommt. Beim Sohn mit H kommt zudem noch der Pflegepauschbetrag für Dich als die Pflegeperson hinzu, derzeit 924 €, der auch erhöht werden soll.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... esetz.html
Anpassungen beim Pflege-Pauschbetrag
Darüber hinaus werden mit den Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag die vielfältigen Belastungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, im angemessenen Rahmen steuerlich anerkannt. Der Pflege-Pauschbetrag soll in erster Linie die nicht bezifferbaren Aufwendungen des Pflegenden für die persönliche Pflege abdecken. Der derzeitige Pflege-Pauschbetrag wird auf 1 800 Euro pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt. Zudem wird zukünftig bei dem Pflegegrad 2 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro und bei dem Pflegegrad 3 ein Pflege-Pauschbetrag von 1 100 Euro gewährt.
Würde für uns bedeuten: Zusätzlich zum Grundfreibetrag mein GdB 50 = 1140 € Freibetrag + 1800 € Pflegepauschbetrag, für unseren Sohn wegen des H 7400 € Pauschbetrag.
Hinzu kommt beim H noch eine Fahrtkostenpauschale für behinderungsbedingte Fahrten + Privatfahrten (derzeit 3000 km = 900 € ) bzw. mit Nachweis mehr (derzeit bis 15.000 km = 4500 € ), wobie da die zumutbare Belastung entsprechen ESTG § 33 abgezogen wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
Liebe Grüße
Annette