AnnaB hat geschrieben:§15 (3)1Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt
Vielen DankAnnaB hat geschrieben:Also es handelt sich hier nicht um Fußnoten, sondern um die Sätze. Satz 1, Satz 2 usw.
Sämtliche Informationen im Internet, die ich auch z. T. bereits verlinkt habe, wie z. B. das Merkblatt der Berliner Ärztekammer bestätigen, dass eine Erstkopie kostenlos ist. Ich selbst sehe das auch so, denn im o. g. Gesetz steht "für alle weiteren Kopien" kann Entgelt verlangt werden.





Somit kann der letzte Brief morgen auch raus und dann kann endlich Weihnachten kommen. Muss noch Geschenke f. Tochter verpacken.
Gruß schlingeline