mehr

http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... -leistung/
auch mal weiter unten

Aber die Studie enthält auch konkrete Verbesserungsvorschläge:
ja, es bessert sich wieder mal nur für die *neurentner* und zeitlich gesehen zählt das dann ab Bewilligungszeitpunkt der DRV. das heißt selbst wenn du bis 2019 mit dem antrag wartest und die DRV dann den bewilligungszeitpunkt in der vergangenheit festsetzt, weil halt die anspruchsvoraussetzungen z.B. schon 2017 oder 2018 gegeben waren, dann bekommst du die Rente eventuell rückwirkend bewilligt. Sie legen das immer mal so oder so fest... mal ist es die antragstellung, mal eine gemachte reha, mal der beginn der krankmeldung... das weiß man vorher bei denen nie ;)NiciCong hat geschrieben: ↑Mo 8. Okt 2018, 21:06Ich verstehe wieder mal nur Bahnhof, heißt die Änderung nun, dass die Lage sich ab nächstem Jahr nur für die, die dann in Rente gehen besser wird? Und ab wann zählt das zeitlich gesehen, ab Antragsstellung oder ab Bescheid? Habe am 24.10. einen Termin DRV wg Antrag Teilerwerbsminderung, sollte ich dann besser warten? Danke!
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