1-Euro-Job = keine EM-Rente

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Schwarze Rose
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1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Schwarze Rose » Mi 3. Feb 2010, 08:24

Hallo Ihr Lieben,
Gretl hat für uns nachfolgenden Artikel gefunden. Ich weiß von meinem Anwalt, dass jewede Art von Arbeit, auch Selbstständigkeit, die DRV veranlasst eine EM-Rente abzulehnen.
Nun haben wir es ja, dank Gretl, schwarz auf weiß.

Das Sozialgericht Dortmund hat im Falle eines 47jährigen Langzeitarbeitslosen aus Hagen, der die Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von Rente wegen Erwerbsminderung verklagt hatte, entschieden, daß Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger (sog. 1 Euro-Jobs)der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen können.

Der Kläger übte auf Veranlassung der Arbeitsbehörde eine Tätigkeit als Hausmeistergehilfe in Form eines 1-Euro-Jobs aus.

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage auf Zahlung von Rente wegen Erwerbsminderung als unbegründet ab.

Der Kläger könne, so das Sozialgericht, noch mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein und sei damit nicht voll erwerbsgemindert. Die bei ihm vorliegende soziale Phobie, ein Alkoholmissbrauch und eine depressive Störung hinderten ihn nicht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies ergebe sich aus dem Ergebnis der medizinischen Beweisaufnahme und dem Umstand, dass der Kläger als Hausmeistergehilfe eine zumutbare Tätigkeit tatsächlich ausübe. Zwar handele es sich bei der Arbeitsgelegenheit nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Gleichwohl bestätige die tatsächliche Arbeitsleistung im Rahmen des 1 Euro-Jobs die Erwerbsfähigkeit des Klägers.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17. Dezember 2009 – S 26 (1) R 40/08

Gretl, vielen Dank.
Nichts im Leben muss man fürchten. Man muss es nur verstehen. (Marie Curie)
Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und gebe nur meine Erfahrungen und Wissen weiter.

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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 3. Feb 2010, 10:00

So wird man heutzutage verarscht.

Lehnt man den 1€ Job ab gibt es Sanktionen, es wird also die Grundlage des ach so tollen Lebens entzogen.
Also ist man verhungert wenn man die Rente bewilligt bekommt.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 3. Feb 2010, 10:03

Fazit:

Immer krank schreiben lassen, solange der Antrag läuft.
Gruß
Miko

Mozarella
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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Mozarella » So 21. Feb 2010, 15:59

@Miko

so einfach ist das nicht. Du darfst während der Zeit keine AU abgeben. Die Konsequenz wäre, dass Dich die AfA nach 6 Wochen (Entgeltfortzahlung) abmeldet und Du ohne Leistung und ohne Krankenkassenschutz dastehst. Wenn du Glück hast, hat Dir Dein Arzt auf dem allerletzten Auszahlungsschein für Deine GKV bescheinigt, dass Du weiterhin und unverändert arbeitsunfähig bist, auch wenn die AfA natürlich anderer Meinung ist. So war es bei mir. Ich durfte gar keine AU beibringen (wurde mir explizid wegen der Folgen so gesagt. Auch hier die Frage: Leistung nach SGB § 117 oder wonach? Wenn € 1,00-Job ausgeübt wird, fällt doch das ALG weg, oder nicht?

Es ist ein Riesenfehler, während eines nicht entschiedenen Rentenverfahrens eine Tätigkeit aufzunehmen. Wie hier geschehen: Daraus dreht Dir die RV immer einen Strick. Die Krux ist aber die, dass die AfA Theater in Form von Leistungskürzung macht, wenn Du ablehnst, diese Hilfstätigkeit für - sage und schreibe - € 1,00 anzunehmen. Hier hilft nur der Gang zum FAnwalt für Sozialrecht.

Besten Gruss
Mozarella

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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Miko » So 21. Feb 2010, 16:56

Hi mozarella,

wir müssen hier zweierlei trennen:

Man bezieht Leistungen von der Agentur für Arbeit im ALG 1 Verfahren, oder

man bezieht Leistungen aus dem ALG 2 Topf (Hartz IV)

Hartz IV: Wenn ich mich dort anmelde, dann kann ich auch krank geschrieben sein, vorausgesetzt man geht davon aus, dass
der arbeitsfähige Gesundheitszustand bald wieder hergestellt sein wird.
Stellt sich aber nun heraus, dass man vorerst nicht gesund wird, so wird man nach 6 Monaten oder nach 1 Jahr (letzteres traf auf mich zu) zur Untersuchung geladen, und zwar bei einem Amtsarzt.
Bei mir war es so, dass ich im Krankenstand, also nach einem Jahr Hartz IV, die Rente beantragte und zeitgleich flatterte die Einladung zum Amtsarzt ins Haus.
Daraufhin gab ich dem Amt bekannt, dass ich Rente beantragt hätte, mit der Folge, dass ich nicht zum Amtsarzt musste.

Bezieht man Leistungen in ALG 1 muss man sich dort gesund anmelden.
Wenn man 2 - 3 Tage später krank wird, macht das nichts. Es geht dann eben ein anderes Prozedere von statten.

Ich bin in Sachen ALG 1 leider nicht sooo bewandert, aber ich kann mir vorstellen, dass man keinerlei Nachteile haben dürfte im ALG 1 Verfahren
krank zu werden.
Geld streichen, weil man unschuldigerweise krank wird??? Ich kann es mir nicht vorstellen, aber natürlich möchte ich dir auch Glauben schenken.

Wie gesagt....ALG 1 ist mir nicht umfassend bekannt wie das läuft, da ich das nie bekam. (war Hausmann und Vater zuvor und in keinem festen Beschäftigungsverhältnis)
Gruß
Miko

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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 21. Feb 2010, 19:53

Also ich bekomm ja überhaupt nichts weder Eu-rente noch Harz 4
Allerdings bin ich beim Arge als arbeitssuchend gemeldet (pförtner)
Ende 2008 bekam ich post vom arge dabei ging es um die so genannte Eigenbemühung
Und man erwartete von mir ich solle mich innerhalb 1 monarts 13-mal bewerben.
Ich versuchte natürlich gleich meine Betreuerin zu erreichen.gerne hätte ich mich beworben nur wo und als was.
Nach 14 tagen erhielt ich dann endlich einen Anruf von ihr (inzwischen war mein Name bei der tel.zentrale schon bekannt (ach ja sie haben ja schon 9-mal angerufen ach was sie hat nicht zurückgerufen?).
Von ihr bekam ich dann den rat ich solle mich Au schreiben lassen.war natürlich kein prob.
2-mal vom Hausarzt Au geschrieben und schon war die Sache vom Tisch.
Seid der zeit herrscht ruhe und ich hab diesbezüglich nichts mehr vom arge gehört.
Allerdings find ich die Sache so nicht ganz korrekt.
Hätte man sie doch mal bemühen sollen und sie hätte mir offiziell einen job anbieten bezw.nennen sollen den ich mit meinen Einschränkungen überhaupt machen kann.
Was wäre dann gewesen dann wären die lapidaren Sprüche so was gibt’s ja nicht od.die Richter haben ja keine Ahnung mal schriftlich niedergelegt worden.
Schauen wir mal wies weitergeht.
p.s. seid 2009 hab ich jetzt ne neue Betreuerin
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Miko » So 21. Feb 2010, 20:23

Kann sein, dass du das schon mal erwähnt hast, aber ich weiß nicht, weshalb du kein Hartz IV bekommst.

Bist´ in der Partnerschaft und deine Partnerin / Ehefrau verdient Geld?
Gruß
Miko

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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 22. Feb 2010, 00:52

Hallo Ihr Lieben,

misch mich mal wieder ein wenig ein, denn hier werden tatsächlich "Birnen (ALGI) und Äpfel (ALGII)" vermengt.

Habe zwar (noch) keine Erfahrungen mit HartzIV (ist nur noch eine Frage unseres finanziellen Durchhaltevermögens), aber mich vorsichtshalber schon für Vieles aus diesem Bereich belesen und interessiert.

Im ALGI-Bezug befinde ich mich seit meiner Aussteuerung (Krankengeldende) und bin immer noch krank (auch krankgeschrieben!), es ist also nicht richtig, dass man nicht AU sein darf beim ALGI-Antrag. Richtig ist, dass die AA nach der Antragstellung möglichst keine AU-Nachweise mehr vorgelegt haben möchte (wenn ich mich für einen Termin entschuldige, wird sie die Vorlage trotzdem akzeptieren müssen!).

Es kommt also immer auf die Gesamtumstände an, schaut bitte nochmal in die Infos zum §125 SGBIII. :aha:

Solange man im SGBIII ALGI (nach §125 / §119 oder §117) erhält, ist die Zuweisung in einen 1,-€-Job gar nicht möglich, weil gesetzlich nicht vorgesehen. Das würde auch mit den Zumutbarkeitsregeln im ALGI (SGBIII) nicht passen, man muß ja während ALGI keinen Job annehmen der weniger als das ALG im Monat bringt.

Korrekt ist auch, dass bei Neu-Erkrankung im ALGI-Bezug der Kranke nach 6 Wochen (sozusagen Lohnfortzahlung durch die AA) zur KK abgeschoben und das ALG eingestellt wird. Dann zahlt die KK in Höhe des ALG weiter und er Restanspruch bei der AA bleibt erhalten.
Das funktioniert aber nach "Aussteuerung" durch die KK nicht mehr, weil kein Krankengeldanspruch mehr da ist.

In diesem Fall kann es dann tatsächlich passieren, dass man HartzIV beantragen muß oder überhaupt kein Geld mehr bekommt (das soll der §125 SGBIII ja eigentlich bis zur Rentenentscheidung verhindern, wird aber -wie an anderer Stelle schon beschrieben-von der AA gerne anders gehandhabt!).

Meine bisherigen Informationen besagen zwar, dass es sicher kein Zuckerschlecken :kotzen: ist auf HartzIV angewiesen zu sein, aber krank ist trotzdem krank und eine "Verschiebung zur Krankenkasse" findet da nicht mehr statt (es besteht überhaupt kein Krankengeldanspruch bei der KK mehr!!!).
Und wer nachgewiesen (also laufende Bescheinigung vom behandelnden Arzt und/oder Feststellung der ARGE-Ärzte oder, oder) krank ist, braucht auch keinen 1,-€-Job oder andere Maßnahmen antreten und sollte das bei laufendem Rentenantrag auf keinen Fall tun :ic_up:

Ich habe seit der Aussteuerung einen "Dauerkrankenschein" von meiner KK, da vermerkt mein Arzt alle drei/vier Wochen, dass ich da war, weiter AU bin und wann ich wiederbestellt bin. Unterschrift, Stempel und fertig, ist der Schein voll schickt mir die KK automatisch einen neuen. Bei meinem Mann läuft das schon über drei Jahre so und ich denke mal, dass die anderen GKVs ähnliche Verfahrensweisen haben (sonst einfach mal nachfragen).
Die KK hält sich damit nämlich zusätzlich einen erneuten Krankengeldanspruch vom Leib solange man weiter wegen der selben Krankheit AU ist und ich möchte mir nicht vorstellen, dass die AA und /oder ARGE diese Bescheinigung bei Einladungen, Zuweisung von Maßnahmen / 1,-€-Jobs einfach ignorieren kann.

Ich hoffe, dass nun keiner komplett durcheinander ist :lesen:

LG von Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 22. Feb 2010, 02:22

Hehe, alle sind jetzt total durcheinander.

Bei mir ist ja auch der Fehler unterlaufen das ich mit 117 "veranschlagt wurde"

Aus diesem Grund wollte der SB auch keine Krankmeldungen haben.
Aus Unwissenheit habe ich damals alles geglaubt.

Nach 8 Monaten wurde ich dann einer Maßnahme zugeordnet.

Ich Idiot bin da auch angetreten.
Allerdings habe ich von vornherein klargestellt das ich da total fehl am Platze bin.

Obwohl ich bei der 1. Meldung alles vorgelegt habe wurde ich nicht mit 125 registriert sondern mit 117.

Heute weiß ich da besser Bescheid, nützen tut es mir leider nix mehr. :schimpfen:
MfG
Blacky

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Re: 1-Euro-Job = keine EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 22. Feb 2010, 03:14

Hallo Blacky,

das mit dem §117 ist kein Fehler, das ist Methode :Wut:

Steht im ALGI-Bescheid bei mir auch drin, der Bezug auf §125 steht nur in dem Schreiben, das mich zum Rentenantrag aufgefordert hat.

Ich weiß doch auch nicht warum die ihre eigenen Vorschriften nicht richtig anwenden und aktuell weiß ich auch noch nicht was die jetzt mit mir vorhaben. Was nützt es wenn ich mir die "graue Theorie" in monatelanger Denkarbeit ins Hirn gemeißelt habe und die AA dann doch auf Abwege gerät, mir macht die Warterei schon wieder ganz schön Kopfzerbrechen.

Kann halt auch nur schreiben wie es sein sollte, ich weiß doch auch, dass die Wirklichkeit oft ganz anders aussieht :Verwirrt:

Bis denne LG von Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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