.........Jeder von uns kann dazu beitragen, diese Unwissenheit effektiv zu bekämpfen. Dazu ein Beispiel:
Nicht wenige sagen, sie leben am Existenzminimum bzw. sogar unter der Grundsicherung, sind aber zu stolz, um die entsprechenden Schritte zu gehen oder wollen unabhängig vom Amt bleiben – vielleicht sind sie auch einfach nur überfordert. Andere erfüllen tatsächlich das im nachstehenden Link beschriebene Beispiel „Grund: 440 (Überschreitung der Bedarfsgrenze)“.
Nachstehender Link zeigt Ihnen das Formular „Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“ External link. Beachten Sie bitte stets die Spalte „Vorzulegende Unterlagen“ – werden diese nicht vollständig eingereicht, so führt das – soweit uns aus vielen Fällen bekannt – unweigerlich zu einer Ablehnung des Antrags........
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